Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Abschaffung der noch bestehenden 10-H-Abstandsregelung; Antrag der ÖDP vom 18.03.2022

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.03.2022   SR/003/2022 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 22
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Antrag LEP 10H-Regel Dateigrösse: 72 KBAntrag LEP 10H-Regel 72 KB

Herr Büschl berichtet, die ÖDP beantragt, dass die Stadt Ansbach die Abschaffung der noch bestehenden 10-H-Abstandsregelung fordert, da diese den dringend notwendigen Ausbau der Windkraft stark behindere. Die Stadt Ansbach solle diese Forderung im Rahmen der Anhörung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms der Bayerischen Staatsregierung mitteilen.

 

Dies solle laut Antragsteller im Rahmen der LEP-Fortschreibung eingebracht werden. Zum Thema Windenergie greife der LEP-Entwurf zur bereits bestehenden Steuerungsmöglichkeit über Vorrang- und Vorbehaltsgebiete lediglich

·         den Bezug auf Referenzwindenergieanlagen, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abwägung der Steuerungskonzepte entsprechen (Z), sowie

·         die regelmäßige Überprüfung, ob im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten des Repowerings Veränderungen zweckmäßig sind (G)

auf.

 

Beide Ergänzungen dienen dazu, den technischen Stand des Steuerungskonzeptes zu erkennen und neue Erkenntnisse in die Fortschreibung einfließen zu lassen. Die Flächen- und Leistungsfähigkeit soll dadurch gesteigert werden.

 

Herr Büschl informiert, dass die mit dem Antrag angestrebte Stellungnahme grundsätzlich möglich sei, aber voraussichtlich nicht zielführend ist, da Stellungnahmen gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausschließlich zu den gekennzeichneten Änderungen des Fortschreibungsentwurfes LEP erbeten werden. Andere Festlegungen des LEP (oder sonstiger gesetzlicher Regelungen) sind nicht Gegenstand des Beteiligungsverfahrens.

 

Die 10H-Regelung wurde mit der seit dem 1.8.2014 geltenden Änderung des Baugesetzbuches (§ 249 Abs. 3 BauGB), der sog. Länderöffnungsklausel, möglich. Die Bestimmung wurde in der Bayerischen Bauordnung (Art. 82 BayBO) umgesetzt und gilt seit dem 17.11.2014. Die Gemeinde kann durch Bauleitplanung einen geringeren Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung vorsehen.

 

Herr OB Deffner ergänzt, dass die 10H-Regelung vor allem ein Politikum sei und wenn man sich näher damit befasse wird man feststellen, dass es eigentlich das ist, was man bei allen anderen Themen immer will, nämlich die Einbindung der Bürger in Entscheidungen. Es gehe nicht darum Windkraftanlagen zu verhindern oder zu verbieten, sondern darum im Rahmen der Öffnungsklausel eine Entprivilegierung für Windkraftanlagen zu haben und das Ganze in die Hand der Kommunen zu legen. Durch den Beschluss zu den Windkraftanlagen in Strüth, habe man dies auch gerade erst gemacht, weil eben die Bürger vor Ort das mittragen, obwohl der Abstand deutlich unter 10H ist.

 

Herr Forstmeier teilt mit, dass man mit dem Antrag die laufende LEP-Kommentierung nutzen wolle, um einzufordern, dass die 10H-Regelung abgeschafft werde. Tatsache sei, dass im Jahr 2021 kein einziges neues Windrad in Bayern beantragt wurde. Schuld daran sei maßgeblich die 10-H-Regelung. Er verweist auf die Begründung zum Antrag.

 

Nach einiger Diskussion weist Herr Büschl abschließend darauf hin, dass immer im Wege der Bauleitplanung bereits viele Aspekte und entsprechende Gutachten mit abgeprüft und auch die Abstandsregeln geprüft bzw. geändert werden. Die Belange die im Rahmen der Bauleitplanung, mit den Schritten der Bürgerbeteiligung, geprüft werden, sind sehr umfassend und teilweise auch dann nicht mehr im anschließenden Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht mehr zusätzlich vorgelegt werden müssen .

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Antrag.


Beschlussantrag:

 

Die Stadt Ansbach fordert die Abschaffung der noch bestehenden 10-H-Abstandsregelung, da diese den dringend notwendigen Ausbau der Windkraft stark behindert.

Die Stadt Ansbach teilt diese Forderung im Rahmen der Anhörung zur Fortschreibung

des Landesentwicklungsprogramms der Bayerischen Staatsregierung mit.