Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.03.2022 SR/003/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich abgelehnt. |
Abstimmung: | Ja: 13, Nein: 22 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Antrag LEP 10H-Regel 72 KB |
Herr Büschl
berichtet, die ÖDP beantragt, dass die Stadt Ansbach die Abschaffung der noch
bestehenden 10-H-Abstandsregelung fordert, da diese den dringend notwendigen
Ausbau der Windkraft stark behindere. Die Stadt Ansbach solle diese Forderung
im Rahmen der Anhörung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms der
Bayerischen Staatsregierung mitteilen.
Dies solle laut
Antragsteller im Rahmen der LEP-Fortschreibung eingebracht werden. Zum Thema Windenergie greife der LEP-Entwurf zur bereits bestehenden
Steuerungsmöglichkeit über Vorrang- und Vorbehaltsgebiete lediglich
·
den
Bezug auf Referenzwindenergieanlagen, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt
der Abwägung der Steuerungskonzepte entsprechen (Z), sowie
·
die
regelmäßige Überprüfung, ob im Rahmen der technischen und rechtlichen
Möglichkeiten des Repowerings Veränderungen zweckmäßig sind (G)
auf.
Beide Ergänzungen dienen dazu, den
technischen Stand des Steuerungskonzeptes zu erkennen und neue Erkenntnisse in
die Fortschreibung einfließen zu lassen. Die Flächen- und Leistungsfähigkeit
soll dadurch gesteigert werden.
Herr Büschl
informiert, dass die mit dem Antrag angestrebte Stellungnahme
grundsätzlich möglich sei, aber voraussichtlich nicht zielführend ist, da
Stellungnahmen gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie ausschließlich zu den gekennzeichneten
Änderungen des Fortschreibungsentwurfes LEP erbeten werden. Andere
Festlegungen des LEP (oder sonstiger gesetzlicher Regelungen) sind nicht
Gegenstand des Beteiligungsverfahrens.
Die 10H-Regelung wurde mit der seit dem
1.8.2014 geltenden Änderung des Baugesetzbuches (§ 249 Abs. 3 BauGB), der sog.
Länderöffnungsklausel, möglich. Die Bestimmung wurde in der Bayerischen
Bauordnung (Art. 82 BayBO) umgesetzt und gilt seit dem 17.11.2014. Die Gemeinde
kann durch Bauleitplanung einen geringeren Abstand von Windenergieanlagen zur
Wohnbebauung vorsehen.
Herr OB Deffner
ergänzt, dass die 10H-Regelung vor allem ein Politikum sei und wenn man sich
näher damit befasse wird man feststellen, dass es eigentlich das ist, was man
bei allen anderen Themen immer will, nämlich die Einbindung der Bürger in
Entscheidungen. Es gehe nicht darum Windkraftanlagen zu verhindern oder zu
verbieten, sondern darum im Rahmen der Öffnungsklausel eine Entprivilegierung
für Windkraftanlagen zu haben und das Ganze in die Hand der Kommunen zu legen.
Durch den Beschluss zu den Windkraftanlagen in Strüth, habe man dies auch
gerade erst gemacht, weil eben die Bürger vor Ort das mittragen, obwohl der
Abstand deutlich unter 10H ist.
Herr Forstmeier teilt mit, dass man mit dem Antrag die laufende
LEP-Kommentierung nutzen wolle, um einzufordern, dass die 10H-Regelung
abgeschafft werde. Tatsache sei, dass im Jahr 2021 kein einziges neues Windrad
in Bayern beantragt wurde. Schuld daran sei maßgeblich die 10-H-Regelung. Er
verweist auf die Begründung zum Antrag.
Nach einiger
Diskussion weist Herr Büschl abschließend darauf hin, dass immer im Wege der
Bauleitplanung bereits viele Aspekte und entsprechende Gutachten mit abgeprüft
und auch die Abstandsregeln geprüft bzw. geändert werden. Die Belange die im
Rahmen der Bauleitplanung, mit den Schritten der Bürgerbeteiligung, geprüft
werden, sind sehr umfassend und teilweise auch dann nicht mehr im anschließenden
Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht mehr zusätzlich
vorgelegt werden müssen .
Herr OB Deffner
bittet um Abstimmung über den Antrag.
Beschlussantrag:
Die Stadt Ansbach fordert die Abschaffung der noch bestehenden 10-H-Abstandsregelung,
da diese den dringend notwendigen Ausbau der Windkraft stark behindert.
Die Stadt Ansbach teilt diese Forderung im Rahmen der Anhörung zur Fortschreibung
des Landesentwicklungsprogramms der Bayerischen Staatsregierung mit.