Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vorstellung der Kriminalstatistik durch die PI Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.03.2022   SR/003/2022 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Kriminaldirektor Dieter Hegwein berichtet, dass die Polizeiinspektion Ansbach ein Gebiet mit einer Fläche von ca. 533,5 km² und etwa 75.500 Einwohnern betreut. Im Polizeizentrum Ansbach sind folgende Polizeidienststellen bzw. Organisationseinheiten untergebracht:

         Kriminalpolizeiinspektion Ansbach

         Verkehrspolizeiinspektion Ansbach

         Einsatzzug Ansbach

         Zivile Einsatzgruppe Ansbach

 

 

Kriminalitätsentwicklung in der Stadt Ansbach:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kriminalitätsentwicklung im Vergleich:

 

 

Entwicklung der Aufklärungsquote in der Stadt Ansbach:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der Aufklärungsquote im Vergleich:

 

Aufklärungsquote
gesamt:

2017

2018

2019

2020

2021

Ver-
änderung

Bayern

66,8

66,7

67,0

68,1

69,0

0,9

Mittelfranken

68,7

68,5

68,4

68,9

70,4

1,5

LKR AN

65,6

69,3

67,7

70,3

69,8

-0,5

Stadt AN

71,4

71,5

72,6

73,0

74,8

1,8

LKR NEA

70,5

68,7

71,5

70,7

69,6

-1,1

LKR WUG

81,1

75,7

76,4

75,4

74,4

-1,0

 

 

Häufigkeitszahl

 

 

 

Deliktbereiche:

Allgemeine Kriminalität:

 

 

Herr Leitender Polizeidirektor Josef Mehringer ergänzt, dass man bei den Körperverletzungsdelikten eine Zunahme von unter den Jugendlichen wahrnehme. Man habe daher den Schloßplatz im Blick und sei auch im Gespräch mit den Schulen.

 

 

 

 

 

 

 

Cyberkriminalität:

 

Computerkriminalität

2017

2018

2019

2020

2021*

PKS-Tatortzahlen

119

234

163

176

153

AQ

85,7%

84,2%

82,2%

73,9%

72,5%

KPI End-Sb

28**

45

38

73

41

AQ KPI End-Sb

47,5%

64,4%

60,5%

60,3%

46,3%

 

Politisch motivierte Kriminalität:

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Rechts

10

13

16

15

22 

Links

15

3

20

9

Sonstige

8

15

8

16

12 

Gesamt

33

31

44

40

34 

Es handelte sich vor allem um Beschädigungen von Wahlplakaten.

In der Stadt Ansbach wurden neun Reichsbürger identifiziert.

 

Tatverdächtigenstruktur – Entwicklung der Tatverdächtigenzahlen:

 

 

TV gesamt

unter 21

nichtdeutsche TV

männliche TV

2017

1.667

353

21,2%

522

31,3%

1292

77,5%

2018

1.590

346

20,7%

585

25,3%

1190

77,6%

2019

1.632

391

21,8%

526

27,6%

1233

80,3%

2020

1.503

336

22,4%

490

32,6%

1147

76,3%

2021

1.297

266

20,51%

436

33,62%

963

74,25%

 

Es ist zu beachten, dass unter „nichtdeutsche TV“ alle Straftaten, die durch Ausländer begangen wurden, erfasst wurden, egal ob sie tatsächlich in Ansbach wohnen oder aus anderen Gründen in Ansbach waren, z.B. Touristen.

 

Fazit:

In der Stadt Ansbach kann man sicher leben. Die trotz starken Rückgangs immer noch vergleichsweise hohe Häufigkeitszahl ist mit verschiedenen Kriminalitätsfaktoren erklärbar. Dazu tragen Treffpunkte, wie der Bahnhofsbereich bei. Ein früherer Treffpunkt am Herrieder Tor ist als Faktor nahezu verschwunden. Die Attraktivität des Einkaufscenters „Brückencenter“ ist noch immer ein Erklärungsansatz.

 
Die Häufigkeitszahl der Stadt Ansbach liegt mit 5979 nur geringfügig unter der der Stadt Nürnberg mit 6586.

 
Die Aufklärungsquote liegt deutlich sowohl über dem bayerischen als auch über dem mittelfränkischen Wert und hat sich zu den Vorjahren nochmals gesteigert. Sie stellt die höchste Aufklärungsquote im 5-Jahresvergleich dar.

 
Die zum Teil deutlichen Rückgänge bei den Rohheits- und Eigentumsdelikten stellen eine erfreuliche Entwicklung dar. Eine längerfristige Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Herr Mehringer stellt noch die Einsatzzahlen vor:

 

 

Die Entwicklung der Versammlungen in Ansbach stellt sich wie folgt dar:

 

Herr Mehringer weist darauf hin, dass der Wert „78“ im Jahr 2022 Stand heute (29.03.2022) ist.

 

 

 

Zur Versammlung am 05.03.2022 teilt Herr Mehringer mit, dass das Versammlungsrecht ein hohes Gut ist und auch vom Verwaltungsgericht sehr hoch aufgehängt wird. Wenn eine Versammlung und eine Gegenversammlung gleichzeitig stattfinden, besteht grundsätzlich das Recht bis zur Hör- und Sehweite vorzudringen. Dass die Versammlung am Martin-Luther-Platz eine Andacht war, war im Vorfeld nicht bekannt, da diese Information im Bescheid nicht enthalten war. Bei einer religiösen Veranstaltungen, wäre das Recht auf freie Religionsausübung betroffen gewesen und man hätte die Gegenversammlung anders lenken können. Man wird dies künftig besser im Blick behalten.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner bedankt sich für die Vorstellung der Kriminalstatistik. und die sehr gute Zusammenarbeit mit der Polizei. Es bestehe nun noch die Gelegenheit zu weiteren Fragen.

 

Herr Hegwein berichtet daraufhin, dass Straftaten in den US-Kasernen in der Statistik grundsätzlich nicht erfasst sind, da hier in der Regel nicht deutsches Recht zur Anwendung kommt.

 

Herr Mehringer bedankt sich seinerseits für die hervorragende Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung in allen Bereichen.