Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Maßnahmepaket im REACT-EU-Förderprojekt "Innenstädte beleben"

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.03.2022   HFWA/003/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  20/011/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs berichtet über den aktuellen Sachstand.

 

Am 27.01.2022 wurden in Abstimmung mit der Städtebauförderung der Regierung von Mittelfranken korrigierte Kosten für das Maßnahmenbündel im REACT-EU-Förderprojekt „Innenstädte beleben“ angemeldet.

 

In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 19.10.2021 wurden Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten von 275.000 Euro beschlossen.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung konnten die dargestellten Leistungen ergänzt und konkretisiert werden. Am 27.01.2022 wurden dann Kosten in Höhe von bis zu 528.000 Euro an die Staatsregierung gemeldet.

 

Um zügig mit der Abarbeitung der Maßnahmen beginnen zu können und die Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahmen zum Stichtag 30.06.2023 sicherstellen zu können, werden mehrere Ausschreibungen vorbereitet. Die Ausschreibungen können jedoch erst erfolgen, wenn die Finanzierung der Leistungen sichergestellt ist. Hierfür bedarf es der verbindlichen Mittelbereitstellung auf der HHSt. 01.7930.6580 in Höhe von 328.000 Euro.

 

Die Finanzierung erfolgt durch die Nutzung des einheitlichen Fördersatzes von 90 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen.

 

Der Eigenanteil der Stadt Ansbach steigt im Jahr 2022 um voraussichtlich 20.000 Euro. Die Deckung dieses Eigenanteils könne durch Minderausgaben bei der HHSt. 02.6162.9492 umgeschichtet und für das REACT-EU-Förderprogramm genutzt werden.

 

Sollten die Mittel nicht bereitgestellt werden, kann die Verwaltung die geplanten Maßnahmen nicht im geplanten Umfang umsetzen.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahmen des Innenstadt-Förderprogramms REACT-EU werden in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt bis zu 528.000 Euro verbindlich bereitgestellt, davon voraussichtlich 200.000 Euro überplanmäßig im Jahr 2022 soweit 128.000 Euro verpflichtend im Jahr 2023.