Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bebauungsplan Nr. 72 "für ein Teilgebiet zwischen Karlstraße, Turnitzstraße, Cronegkstraße und Karolinenstraße"
a) Bericht über Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.03.2022   BA/003/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/061/2022 

Frau Heinlein berichtet über die Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 72 „für ein Teilgebiet zwischen Karlstraße, Turnitzstraße, Cronegkstraße und Karolinenstraße“.

 

1. Überblick über die Ziele der Planung und das Verfahren:

 

Der Bebauungsplan Nr. 72 dient der Sicherung der Sanierungsziele aus dem Sanierungsgebiet Nr. 8 und schafft für die die Grundstückseigentümer die Möglichkeit der moderaten Nachverdichtung im Sinne der nachhaltigen Innenentwicklung. Als Art der Nutzung sind, angepasst an die bestehenden Bebauungen, drei besondere Wohngebiete (WB) nach § 4a BauNVO, unter Ausschluss von Tankstellen und Vergnügungsstätten, festgesetzt. Diese gliedern sich in WB1 (geschlossene Blockrandbebauung mit Einzelbaudenkmälern), WB2 (Baulücke gegenüber der Kirche St. Ludwig im Blockrand) sowie WB3 (rückwertige Bebauung als Abstufung zur privaten Grünfläche) und werden durch Baulinien und Baugrenzen beschränkt. Die private Grünfläche im Rückraum ist von Bebauung frei zu halten und nicht öffentlich zugänglich.

 

Mit Sitzung vom 08.10.2019 wurde die Aufstellung des Bauungsplans Nr. 72 beschlossen. Das Verfahren wird im Rahmen des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange fand gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 02.07.2020 bis 29.07.2020 statt. Mit Sitzung vom 30.11.2021 beschloss der Stadtrat die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

2. Bericht über die Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Die Offenlage unter Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten vom 03.01. 2022 bis einschließlich 09.02.2022 die Möglichkeit zur Stellungnahme.

 

Im Rahmen der Offenlegung ist eine Stellungnahme abgegeben worden. Diese wird in der beiliegenden Abwägungstabelle behandelt.

 

Folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Einwände abgegeben:

  • Regierung von Mittelfranken
  • Marktgemeinde Lichtenau
  • Regionaler Planungsverband Westmittelfranken (RPV 8)
  • Gemeinde Petersaurach
  • N-ERGIE Netz GmbH
  • Regierung von Mittelfranken – Gewerbeaufsichtsamt
  • Handelsverband Bayern HBE
  • Beirat für Menschen mit Behinderung in der Stadt Ansbach
  • Landratsamt Ansbach
  • Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (IHK)
  • Gemeinde Aurach
  • Gemeinde Sachsen bei Ansbach
  • Inklusionsbeauftragte der Stadt Ansbach
  • Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA)

 

Anregungen brachten hervor:

  • SG 212 Umweltrecht mit Schreiben vom 21.01.2022
  • Katholisches Pfarramt St. Ludwig mit Schreiben vom 21.01.2022
  • Stadtwerke Ansbach mit Email vom 31.01.2022
  • Seniorenbeirat mit Schreiben vom 08.02.2022
  • Immobilien Freistaat Bayern mit Email vom 08.02.2022
  • Awean mit Schreiben vom 18.02.2022

 

Die Anregungen werden in der beiliegenden Abwägungstabelle vom 07.03.2002 behandelt.

 

3. Satzungsbeschluss:

 

Alle Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 72 wurden eingehend geprüft und abgewogen.

Die im Rahmen der Offenlegung vorgebrachten Anregungen veranlassen lediglich textliche Klarstellungen oder Ergänzungen sowie redaktionelle Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung zur Verdeutlichung der bisherigen Festsetzungen. Inhaltliche Änderungen sind nicht veranlasst.

Somit kann der Bebauungsplan Nr. 72 „für ein Teilgebiet zwischen Karlstraße, Turnitzstraße, Cronegkstraße und Karolinenstraße“ in der Fassung vom 07.03.2022 als Satzung beschlossen werden.

 

Das Gremium wird vor Beschlussfassung um eine Abstimmung zur Zusammenfassung der Abwägungstabelle gebeten, welche einstimmig erfolgt.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • die Begrünung von Flachdächern angesprochen.
  • auf eine mögliche Brandgefahr durch das bündige Einfügen von PV-Anlagen hingewiesen.
  • darum gebeten, die saP Ersatzmaßnahmen festzuschreiben.
  • um Auskunft zur Zufahrt für den rückwärtigen Bereich westlich der Kirche St. Ludwig gebeten.

 

Frau Heinlein betont, dass ein Beschluss des Gremiums zur Begrünung von Flachdächern bereits vorliegt.

 

Die saP-Ersatzmaßnahmen seien bereits verbindlich festgeschrieben.

 

Die Lieferversorgung und Entsorgung ist für die Zufahrt zum rückwärtigen Bereich sichergestellt und rechtlich in einem Geh- und Wegerecht geregelt.

 

Herr Büschl fügt hinzu, dass entsprechende Beispiele für PV-Anlagen bereits unter Berücksichtigung der Ensembleschutzbelange z.B. in der Turnitzstraße bestehen. Zu unterscheiden sei hier auch das Anbringen von Photovoltaikelementen oder Warmwasserkollektoren. Ihm seien Brände durch die Entstehung hoher Temperaturen aufgrund von bündig angebrachten PV-Anlagen in der Praxis bisher noch nicht bekannt, man werde der Thematik aber gerne nochmals nachgehen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner bittet das Gremium um Abstimmung, ob in der Begründung (5.7 Besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen) eine bündige Streichung des zweiten Halbsatzes „und sich -sofern es die Dachform zulässt- bündig in die Dachflächen einfügen“ im Beschlussvorschlag erfolgen soll.

 

Ergebnis: Mehrheitlich abgelehnt (Ja 3 Stimmen / Nein 13 Stimmen)


Beschluss:

 

Das Gremium wird vor Beschlussfassung um eine Abstimmung zur Zusammenfassung der Abwägungstabelle gebeten, welche einstimmig erfolgt.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner bittet das Gremium um Abstimmung, ob in der Begründung (5.7 Besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen) eine bündige Streichung des zweiten Halbsatzes „und sich -sofern es die Dachform zulässt- bündig in die Dachflächen einfügen“ im Beschlussvorschlag erfolgen soll.

Ergebnis: Mehrheitlich abgelehnt (Ja 3 Stimmen / Nein 13 Stimmen)

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium folgendes zu beschließen:

 

1) Der Stadtrat tritt der erfolgten Abwägung vom 07.03.2022 und den redaktionellen Ergänzungen und Klarstellungen bei. Die Abwägung wird hierdurch beschlossen.

 

2) Der Bebauungsplan Nr.72 „für ein Teilgebiet zwischen Karlstraße, Turnitzstraße, Cronegkstraße und Karolinenstraße“ in der Fassung vom 07.03.2022 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 24.07.2020 ist ebenso Bestandteil des Bebauungsplanes wie die Begründung vom 07.03.2022.