Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.03.2022 BA/003/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bekanntgabe;
Stellplatzsatzung und
Parkraumbewirtschaftungskonzept
Herr Büschl berichtet, dass die Fahrradabstellsatzung im mittelbaren Zusammenhang zur Stellplatzsatzung und zum Parkraumbewirtschaftungskonzept steht.
Die Fahrradabstellsatzung
regelt die Größe der Abstellplätze, sowie die Befahrung, Zugänglichkeit und
Überdachung.
Die Überarbeitung
des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ergibt eine Übersicht, aus der die
Größenordnung des Parkdrucks ersichtlich wird. Dies betrifft zum einen
Anwohnerparken, kann sich aber auch auf die Modifizierung der Stellplatzschlüssel
und Ablösemodalitäten auswirken. Für das Parkraumbewirtschaftungskonzept
erfolgt eine Bestandserhebung zu Angebot und Nachfrage von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen.
Bekanntgabe;
BV Urlasstraße
Herr
Oberbürgermeister Deffner bittet Herrn Büschl, dass dieser anhand einer
ausführlichen Präsentation die gesetzlichen Vorgaben zu Querungshilfen vorstellt
und auf die örtlichen Verhältnisse eingeht. Die Anregungen von Bürgern, die an
die Verwaltung herangetragen wurden, werden nochmals geprüft. Einem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen Vor-Ort-Termin wird stattgegeben, eine
Einladung zu einem Ortstermin erfolgt in den kommenden Tagen.
Herr Büschl führt
weiter aus, dass die Planung dem Gremium im Jahr 2019 vorgestellt wurde und
Fördermittel bei der Regierung von Mittelfranken beantragt wurden. Bauliche
Querungshilfen wurden seitens der Verwaltung vorgesehen und mit dem
Förderantrag eingereicht. Eine davon musste jedoch aufgrund von Hinweisen zur
Planung durch die Regierung und aufgrund einer nochmaligen Überprüfung durch
die Verwaltung wieder entfallen. Da die Ortsdurchfahrt als Kreisstraße mit 50
km/h befahrbar ist, ist das Sichtfeld nicht ausreichend für eine Querung an der
Stelle von Süden kommend.
Der Bau einer
weiteren Querungshilfe östlich der Einmündung zur Bergstraße, kann wegen der zu
geringen Straßenbreite nicht realisiert werden, hier sei nur ein Schulweg mit
Hinweisen zur sicheren Querung denkbar. Auch die Prüfung einer Querung bis zur
Einmündung der Dollmannstraße brachte aufgrund der fehlenden Straßenraumbreite
keinen Erfolg.
Nun werde eine
Umplanung vorbereitet, die eine Lichtsignalanlage an der ursprünglichen Stelle
mit taktilen Elementen und wie bisher auf Anforderung vorsieht. Der Regierung sei
die Umplanung schon mündlich bekanntgegeben worden. Auf Nachfrage wurde
mitgeteilt, dass keine Förderschädlichkeit zu erwarten sei, wenn dadurch keine
Nachteile zu erwarten sind. Auch eine Verkehrszählung führte zu keiner
Notwendigkeit für eine Lichtsignalanlage. Die bislang vorgesehene neue
Querungshilfe nahe der Einmündung Brauhausstraße sei dann nicht mehr vorgesehen,
wenn die Lichtsignalanlage bestehen bleibt.
Herr
Oberbürgermeister Deffner erinnert daran, dass durch die Schaffung eines neuen
Baugebietes Am Drechselsgarten der Schulweg für zahlreiche Kinder über die
Urlasstraße führen wird. Von Bürgern habe er bereits die Rückmeldung erhalten,
dass eine Fußgängerampel als wichtig betrachtet wird.
Aus dem Gremium
wird nachgefragt, ob die Sichtweite im Zusammenhang zur Geschwindigkeit steht.
Herr Büschl bejaht
dies, aber die Rechtslage zeige eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Als
ergänzende Information zeigt Herr Büschl einen Artikel aus den Nürnberger
Nachrichten mit dem Titel „München sagt Nein: Schluss mit Tempo 30 in
Cadolzburg“. Das Modellprojekt der Stadt Cadolzburg, zu einem Verkehrsversuch
mit 30 km/h in der Ortsdurchfahrt wurde beendet.
Aus dem Gremium
wird um Prüfung einer Vollsignalisierung in der Schloßstraße an der Einmündung
zur Brauhausstraße zur Entzerrung der Gesamtverkehrslage gebeten. Die Fußgänger
könnten hier mit eingebunden werden und auf die Fußgängerampel an der alten
Stelle könne dann verzichtet werden.
Weiterhin wird aus
dem Gremium angefragt, ob der Einsatz von Schulweghelfern möglich oder ein
Zebrastreifen machbar ist. Es wird auch aus dem Gremium darauf hingewiesen,
dass die Entfernung zur nächsten Schule dafür schlicht zu weit sei. Für einen
Zebrastreifen reichen die Mindestanforderungen in Bezug auf die Anzahl der
Fußgänger und der Kraftfahrzeuge nicht aus.
Anfrage –neu–;
Pfandringe
Frau Stadträtin Stein-Hoberg
erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand und der Entwicklung zu den
angebrachten Pfandringen im Stadtbereich.
Herr Büschl sagt
eine Nachfrage über das Ansbacher Jugendamt an den Jugendrat zu. Der Sachstand
werde im kommenden Bauausschuss bekanntgegeben.