Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.03.2022   BA/003/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Stellplatzsatzung und Parkraumbewirtschaftungskonzept

 

Herr Büschl berichtet, dass die Fahrradabstellsatzung im mittelbaren Zusammenhang zur Stellplatzsatzung und zum Parkraumbewirtschaftungskonzept steht.

 

Die Fahrradabstellsatzung regelt die Größe der Abstellplätze, sowie die Befahrung, Zugänglichkeit und Überdachung.

 

Die Überarbeitung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ergibt eine Übersicht, aus der die Größenordnung des Parkdrucks ersichtlich wird. Dies betrifft zum einen Anwohnerparken, kann sich aber auch auf die Modifizierung der Stellplatzschlüssel und Ablösemodalitäten auswirken. Für das Parkraumbewirtschaftungskonzept erfolgt eine Bestandserhebung zu Angebot und Nachfrage von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen.

 

 

Bekanntgabe;

BV Urlasstraße

 

Herr Oberbürgermeister Deffner bittet Herrn Büschl, dass dieser anhand einer ausführlichen Präsentation die gesetzlichen Vorgaben zu Querungshilfen vorstellt und auf die örtlichen Verhältnisse eingeht. Die Anregungen von Bürgern, die an die Verwaltung herangetragen wurden, werden nochmals geprüft. Einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen Vor-Ort-Termin wird stattgegeben, eine Einladung zu einem Ortstermin erfolgt in den kommenden Tagen.

 

Herr Büschl führt weiter aus, dass die Planung dem Gremium im Jahr 2019 vorgestellt wurde und Fördermittel bei der Regierung von Mittelfranken beantragt wurden. Bauliche Querungshilfen wurden seitens der Verwaltung vorgesehen und mit dem Förderantrag eingereicht. Eine davon musste jedoch aufgrund von Hinweisen zur Planung durch die Regierung und aufgrund einer nochmaligen Überprüfung durch die Verwaltung wieder entfallen. Da die Ortsdurchfahrt als Kreisstraße mit 50 km/h befahrbar ist, ist das Sichtfeld nicht ausreichend für eine Querung an der Stelle von Süden kommend.

 

Der Bau einer weiteren Querungshilfe östlich der Einmündung zur Bergstraße, kann wegen der zu geringen Straßenbreite nicht realisiert werden, hier sei nur ein Schulweg mit Hinweisen zur sicheren Querung denkbar. Auch die Prüfung einer Querung bis zur Einmündung der Dollmannstraße brachte aufgrund der fehlenden Straßenraumbreite keinen Erfolg.

 

Nun werde eine Umplanung vorbereitet, die eine Lichtsignalanlage an der ursprünglichen Stelle mit taktilen Elementen und wie bisher auf Anforderung vorsieht. Der Regierung sei die Umplanung schon mündlich bekanntgegeben worden. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass keine Förderschädlichkeit zu erwarten sei, wenn dadurch keine Nachteile zu erwarten sind. Auch eine Verkehrszählung führte zu keiner Notwendigkeit für eine Lichtsignalanlage. Die bislang vorgesehene neue Querungshilfe nahe der Einmündung Brauhausstraße sei dann nicht mehr vorgesehen, wenn die Lichtsignalanlage bestehen bleibt.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erinnert daran, dass durch die Schaffung eines neuen Baugebietes Am Drechselsgarten der Schulweg für zahlreiche Kinder über die Urlasstraße führen wird. Von Bürgern habe er bereits die Rückmeldung erhalten, dass eine Fußgängerampel als wichtig betrachtet wird.

 

Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob die Sichtweite im Zusammenhang zur Geschwindigkeit steht.

 

Herr Büschl bejaht dies, aber die Rechtslage zeige eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Als ergänzende Information zeigt Herr Büschl einen Artikel aus den Nürnberger Nachrichten mit dem Titel „München sagt Nein: Schluss mit Tempo 30 in Cadolzburg“. Das Modellprojekt der Stadt Cadolzburg, zu einem Verkehrsversuch mit 30 km/h in der Ortsdurchfahrt wurde beendet.

 

Aus dem Gremium wird um Prüfung einer Vollsignalisierung in der Schloßstraße an der Einmündung zur Brauhausstraße zur Entzerrung der Gesamtverkehrslage gebeten. Die Fußgänger könnten hier mit eingebunden werden und auf die Fußgängerampel an der alten Stelle könne dann verzichtet werden.

 

Weiterhin wird aus dem Gremium angefragt, ob der Einsatz von Schulweghelfern möglich oder ein Zebrastreifen machbar ist. Es wird auch aus dem Gremium darauf hingewiesen, dass die Entfernung zur nächsten Schule dafür schlicht zu weit sei. Für einen Zebrastreifen reichen die Mindestanforderungen in Bezug auf die Anzahl der Fußgänger und der Kraftfahrzeuge nicht aus.

 

 

Anfrage –neu–;

Pfandringe

 

Frau Stadträtin Stein-Hoberg erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand und der Entwicklung zu den angebrachten Pfandringen im Stadtbereich.

 

Herr Büschl sagt eine Nachfrage über das Ansbacher Jugendamt an den Jugendrat zu. Der Sachstand werde im kommenden Bauausschuss bekanntgegeben.