Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Vorstellung des Fachbereichs "Jugendgerichtshilfe"

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.02.2022   JHA/001/2022 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Renate Häusler stellt sich und ihre Tätigkeit den JHA-Mitgliedern vor. Sie ist seit 1982 bei der Stadt Ansbach als Dipl.-Sozialpädagogin beschäftigt und seit 2003 in Teilzeit im spezialisierten Fachbereich „Jugendgerichtshilfe“ mit 24 Wochenstunden tätig. Unterstützt wird sie durch Frau Felsmann, einer Verwaltungskraft (Einteilung von gemeinnütziger Arbeit, Statistik etc.), sowie seit fast 3 Jahren von Herrn Mönius, einem Studenten der IU-Nürnberg im 6. Semester.

 

Ihr Aufgabengebiete umfasst die Arbeit mit jugendlichen und heranwachsenden Straftätern zwischen 14 und 21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche und deren Familien im Jugendstrafverfahren, ist während des gesamten Verfahrens beteiligt, und nimmt an den Verhandlungen teil.

 

Die Jugendgerichtshilfe führt Gespräche mit den Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten und erstellt einen sog. Jugendgerichtshilfebericht. Hierzu gehören Einschätzungen zu:

 

°           der familiären Geschichte

°           der aktuellen Lebenssituation

°           der bisherigen Entwicklung

°           sozialen Aspekten

 

Die Jugendgerichtshilfe gibt Empfehlungen, ob das Absehen von der Strafverfolgung sinnvoll erscheint, weil geeignete erzieherische Leistungen der Jugendhilfe zur Verfügung stehen. Während der Verhandlung gibt die Jugendgerichtshilfe Empfehlungen zum Strafmaß. Bei heranwachsenden jungen Menschen (18-21 Jahren) wird zu der Frage Stellung genommen, ob Jugendrecht oder allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommen soll.

 

In den vergangenen 7 Jahren sind im Durchschnitt 263 Fälle im Jahr bei der Jugendgerichtshilfe mit den verschiedensten Delikten wie z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Vergehen BtmG etc. eingegangen. Bei den Sanktionen wie z.B. Geldbuße, gemeinnützige Arbeit, Antigewalttraining steht der Erziehungsgedanken im Vordergrund.

 

Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vom 09.12.2019 ist u.a. eine Verhandlungsteilnehme der Jugendgerichtshilfe verpflichtend. Wenn die Stadt Ansbach ihren Pflichten nicht nachkommen würde, besteht von Seiten des Gerichtes die Möglichkeit Bußgelder zu verhängen.

Des Weiteren besteht eine erweiterte Berichtspflicht im Vorfeld. Durch Corona unterliegt die Jugendgerichtshilfe in ihrer Arbeit diversen Einschränkungen wie z.B., keine Möglichkeiten zum Ableisten von gemeinnützigen Sozialstunden. Herr Mönius hat im Rahmen seines Studiums in Zusammenarbeit mit der Hochschule noch ein Gesprächsprojekt „Picture your Future“ entwickelt. Das Projekt ist eine Kombination von Bild und Schrift. Es werden 4 – 6 Fragen an die Jugendlichen gestellt und mit Hilfe von Bildern beantwortet. Im Abschlussgespräch werden die Ergebnisse besprochen.

 

Herr OB Deffner bedankt sich für die ausführliche Darstellung.