Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Verkaufsoffene Sonntage 2022

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.02.2022   HFWA/002/2022 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  20/010/2022 

Herr Oberbürgermeister Deffner führt zum Thema an, dass nur noch bedingt die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen möglich und aufgrund des Lastenheftes eine Herausforderung sei, dass entsprechende Konzept zu erstellen. Aber nach zwei Jahren Pandemie wolle man sich dieser Aufgabe stellen.

 

Herr Kleinlein stellt den Sachverhalt detailliert vor:

 

Entsprechend den Rahmenbedingungen, die durch die Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit getroffen worden sind, habe die Stadt Ansbach zwei verkaufsoffene Sonntage zu zwei Veranstaltungen unter dem Titel „Fränkischer Genussmarkt – Gutes aus der Region“ in 2022 geplant:

 

·         der Eröffnung der Bayerischen Landesausstellung „Typisch Franken?“ vom Donnerstag, den 26.05.2022 bis Sonntag, den 29.05.2022

·         des um den Tag der Deutschen Einheit verlängerten Herbstwochenendes von Donnerstag, den 30.09.2022, bis Sonntag, den 02.10.2022

 

Folgende Flächen seien Bestandteil des Veranstaltungskonzeptes:

 

·         Promenade mit Direktvermarktern und Partnerinstitutionen

·         Montgelasplatz mit Freizeitmeile „Heimat entdecken und genießen“

·         Johann-Sebastian-Bach-Platz mit Verköstigungsbereich/ Gastronomie

·         Martin-Luther-Platz an den Veranstaltungssonntagen für Direktvermarkter und Informationsstände

 

Die Märkte würden täglich von 11.00 bis 18.00 Uhr, der Verköstigungsbereich von 11.00 bis 21.00 Uhr, geöffnet sein.

 

Herr Kleinlein weist vor allem auf zwei markante Vorgaben durch die VGH-Urteile hin, die es zu beachten gelte: das Gewichtigkeitsargument („aus Anlass von…“) und die räumliche Umgebung durch die Veranstaltung geprägten Bereiche.

 

Beide Veranstaltungen sollen von einer Öffnung des Einzelhandels am Sonntag, den 29.05.2022 und am Sonntag, den 02.10.2022 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr im unmittelbaren räumlichen Umgriff der Veranstaltungsflächen begleitet werden.

 

Der Bayerische Verwaltungshof habe in seinem Urteil vom 09.08.2018 – 22 N 18.243 hohe Maßstäbe für die Genehmigung von Ausnahmen von der Ladenöffnung festgelegt. Eine Verordnung der Stadt Ansbach, die vorsah, dass anlässlich von Veranstaltungen in der Innenstadt weiter entfernt liegende Einzelhandelsbetriebe öffnen durften, wurde damals einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt. Diese - in zahlreichen Kommunen immer noch zu beobachtende - Praxis kann seitdem in der Stadt Ansbach nicht mehr fortgeführt werden.

 

In der Urteilsbegründung hat das Gericht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (8 CN 2/14) zitiert, das ausführt, dass „die öffentliche Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Märkte, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen muss. Die Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint. Das kann in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird, weil nur insoweit ihr Bezug zum Marktgeschehen erkennbar bleibt. Je größer die Ausstrahlungswirkung des Marktes wegen seines Umfangs oder seiner besonderen Attraktivität ist, desto weiter reicht der räumliche Bereich, in dem die Verkaufsstellenöffnung noch in Verbindung zum Marktgeschehen gebracht wird. […] Darüber hinaus bleibt die werktägliche Prägung der Ladenöffnung nur dann im Hintergrund, wenn nach der anzustellenden Prognose der Besucherstrom, den der Markt für sich genommen auslöste, die Zahl der Besucher überstiege, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen. Zur Abschätzung der jeweiligen Besucherströme kann beispielsweise auf Befragungen zurückgegriffen werden. […]“.

 

Weiterhin führt der VGH im Hinblick auf die Argumentation der Besucherfrequenzen für den verkaufsoffenen Sonntag am 3. Juni 2018 aus, dass die „Messergebnisse für den verkaufsoffenen Sonntag am 3. Juni 2018 den Ergebnissen für einen Samstag ohne entsprechende Veranstaltung gegenübergestellt werden [sollten]; erst auf dieser Grundlage könnte das vom Altstadtfest verursachte Besucheraufkommen in diesem Bereich abgeschätzt werden.“

 

Durch die Veranstaltungen geprägte Bereiche

 

Die zu Beginn aufgezählten Veranstaltungen würden sich prägend auf die folgenden Straßen/ Bereiche auswirken:

 

·         Endresstraße 1

·         Gumbertusplatz

·         Johann-Sebastian-Bach-Platz

·         Kannenstraße

·         Karl-Burkhardt-Platz

·         Kronenstraße

·         Martin-Luther-Platz 1 – 31 und 33

·         Maximilianstraße 1- 12, 14 und 16

·         Montgelasplatz

·         Neustadt

·         Pfarrstraße

·         Platenstraße

·         Promenade 1-25

·         Rosenbadstraße

·         Schaitbergerstraße 1 und 2

·         Schwanenstraße

·         Uzstraße

 

Von den Veranstaltern der anlassgebenden Veranstaltungen (Genussmarkt) und der begleitenden Veranstaltungen seien Besucherschätzungen abgefragt worden:

 

Für die zwei geplanten verkaufsoffenen Sonntage gibt es in der Form bisher keine unmittelbaren Referenzveranstaltungen, sodass die Besucherzahlen auf Basis einzelner Angaben geschätzt worden seien. Hierfür sei auf Angaben von vergleichbaren Einzelveranstaltungen zurückgegriffen worden.

 

Veranstaltung

Besuchererwartung am Veranstaltungssonntag

Quelle/ Erfahrungswert

Landesausstellung des Hauses der Bayerischen Geschichte

1.000

Erfahrungswerte vergangener Veranstaltungen am Eröffnungssonntag und am letzten Sonntag der Ausstellung

Fränkischer Genussmarkt

5.000

Vergleichsveranstaltung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ansbach im Herbst 2021

Freizeitmeile „Heimat entdecken und genießen“ der Europäischen Metropolregion Nürnberg

500

Angaben der Geschäftsstelle der Europäischen Metropolregion Nürnberg, basierend auf Erfahrungswerten

 

Den zu erwartenden Besucherzahlen seien die Messwerte der Frequenzmessstellen in der Ansbacher Innenstadt gegenübergestellt worden. Zwei fest installierte Frequenzmessgeräte würden Personenbewegungen in der Fußgängerzone mittels Laserdetektoren registrieren und sogar die Richtung der Besucher erkennen.

 

·         Uzstraße, auf Höhe des Modehaus Rummel (gute Einkaufslage)

Die Frequenzmessstelle gibt ein Bild der Besucherströme in der Innenstadt vom Martin-Luther-Platz (zentraler Platz der Alt- und Innenstadt) durch die Uzstraße (beste Einkaufslage) in Richtung des Herrieder Tores ab.

 

·         Pfarrstraße, auf Höhe des Juweliergeschäfts Rossow (Übergang zum Brücken-Center)

Diese Frequenzmessstelle bildet den Besucherstrom zwischen der Altstadt, dem Brücken-Center (mit zahlreichen Parkmöglichkeiten) sowie dem Rezatparkplatz (Parkplatz mit der geringsten Entfernung zum Einzelhandelsstandort Altstadt) ab.

 

Eine vollständige Abdeckung der Zugangswege in die Altstadt sei nicht möglich. Daher könne nur auf einzelne Messpunkte zurückgegriffen werden. Für die Erhebung der Passantenfrequenzen im Rahmen der Fränkischen Genussmärkte erscheine die Messstelle in der Uzstraße aussagekräftig.

 

Entsprechend den vom VGH formulierten Anforderungen seien mehrere Samstage im Umfeld der geplanten Veranstaltungen analysiert und die Besucherfrequenzen im geplanten Veranstaltungszeitraum ausgewertet worden. Im Ergebnis überschreiten die von den Veranstaltern der anlassprägenden Veranstaltungen genannten Teilnehmerzahlen die Ergebnisse der Frequenzmessanlage in der Uzstraße an vergleichbaren Einkaufssamstagen deutlich.

 

Passantenfrequenz Uzstraße an vergleichbaren Samstagen

 

Datum

Jahreszeit

13 Uhr

14 Uhr

15 Uhr

16 Uhr

17 Uhr

18 Uhr

Summe

Bemerkungen

18.05.2019

Frühjahr

907

754

824

660

482

370

3997

normaler Samstag, keine Ferien

25.05.2019

Frühjahr

-

-

-

-

-

-

-

normaler Samstag, keine Ferien

23.05.2020

Frühjahr

405

330

316

327

307

215

1900

Ab 11.05.2020 dürfen alle Geschäfte ungeachtet ihrer Größe wieder öffnen, allerdings unter Auflagen.

30.05.2020

Frühjahr

750

826

789

655

559

387

3966

Beginn der Pfingstferien

22.05.2021

Frühjahr

878

1.011

967

863

610

514

4843

Beginn der Pfingstferien,*

29.05.2021

Frühjahr

1.007

977

1.067

1.072

747

509

5379

Samstag während der Pfingstferien

28.09.2019

Herbst

887

762

797

710

556

489

4201

normaler Samstag, keine Ferien

05.10.2019

Herbst

980

936

862

664

513

453

4408

normaler Samstag, keine Ferien

26.09.2020

Herbst

308

345

442

381

275

178

1929

normaler Samstag, keine Ferien

03.10.2020

Herbst

245

347

211

114

271

364

1552

Tag der Deutschen Einheit

25.09.2021

Herbst

1.020

922

955

973

741

579

5190

normaler Samstag, keine Ferien

02.10.2021

Herbst

917

958

1.151

945

732

510

5213

normaler Samstag, keine Ferien

Durchschnitt

 

755

743

762

669

527

415

3871

normaler Samstag, keine Ferien

 

Die Zustimmung der Kirche und Gewerkschaften seien angefragt worden. Leider sei mit den Rückmeldungen erst am Montag, den 21.02.2022 zu rechnen und könnten somit erst im Stadtrat vorgestellt werden.

 

Aus dem Gremium erfolgen verschiedene Wortmeldungen, die vorwiegend die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage befürworten. Jedoch wird gebeten, folgende Ergänzungen in die Verordnung aufzunehmen:

 

·         alle Geschäftstreibenden in der Promenade

·         Karlstraße (Buchhandlung und Lebenshilfe)

 

Herr Illig und Herr Seiler bitten darum, dass die Stadtverwaltung bei der Durchführung darauf achte, dass vor allem biologisch abbaubares bzw. wiederverwendbares Geschirr von den Gastronomen verwendet werden wird.

 

Frau Wilhelm erklärt, dass dies bereits thematisiert worden sei, da auch das HdG dies in seinem Rahmenkonzept für die Landesausstellung berücksichtigt hat. Jedoch bedürfe es noch der Detailabklärung.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass heute kein Empfehlungsbeschluss gefasst werden wird, der Vortrag von Herr Kleinlein zur Kenntnis diene, die genannten Änderungen in die Verordnung eingearbeitet werden sollen und somit ein neuer Entwurf dem Stadtrat zur Abstimmung in der Sitzung am 22.02.2022 vorgelegt werden wird.