Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Änderungsbeschluss des Deckblatts Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. B13
„Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Dachbegrünung für einen Teilbereich westlich der Rudolf-Diesel Straße zwischen der Ortsumgehung Brodswinden und der Autobahn A6“ (§ 2 Abs. 1 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.02.2022   SR/002/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3
Vorlage:  30/058/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: B13_D5 Dateigrösse: 577 KBB13_D5 577 KB

OB Deffner erwähnt, dass hier das gleiche gilt für den vorherigen Bebauungsplan mit samt den Anregungen von Herrn Sauerhammer und Herrn Hüttinger. Auch diese Anregungen werden hier selbstverständlich mit aufgenommen.

 

Auf weiteren Sachvortrag und Vortragen des Beschlussvorschlages wird verzichtet.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 14.2.2022:

 

Zum Bebauungsplan Nr. B 13 „für den Bereich der Rudolf-Diesel-Straße zwischen der Ortsumgehung Brodswinden und der Autobahn A 6“ wird das Deckblatt Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. B 13 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Dachbegrünung für einen Teilbereich westlich der Rudolf-Diesel Straße zwischen der Ortsumgehung Brodswinden und der Autobahn A6“ im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB in der Fassung vom 31.01.2022 aufgestellt.

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt die textlichen Festsetzungen auszuarbeiten.