Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Grundsatzbeschluss Windkraftanlage nördlich Strüth; Antrag CSU

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.02.2022   SR/002/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 3
Vorlage:  30/052/2022 

Herr Büschl verweist auf die Vorberatung und den einstimmigen Beschluss aus der BA-Sitzung vom 14.2.2022.

 

Herr Büschl trägt kurz den Sachverhalt vor und nennt den vorliegenden Antrag der CSU über die grundsätzliche Änderung der bislang geltenden bauleitplanerischen Rahmenbedingungen.

 

Anschließend trägt Herr Büschl den Beschlussvorschlag vor und zeigt das Vorhaben anhand von Folien.

 

Herr Sauerhammer nimmt an der Beratung und Abstimmung dieses TOPs nicht teil.

 

OB Deffner dankt Herrn Sauerhammer für sein Engagement in Sachen Klimaschutz. Die in Bayern geltende 10-H-Regelung, wonach der Abstand zur Wohnbebauung sogar das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen müsse, sei überhaupt kein Problem, wenn man die betroffenen Bürger ins Boot hole. Außerdem fälle man lediglich einen Grundsatzbeschluss, darauf folge das übliche Verfahren inklusive Bürgerbeteiligung, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Wenn es die Bevölkerung nicht will, kann man es eben nicht machen.

 

Herr Stephan stellt folgenden Änderungsantrag zur Klarstellung des Beschlusses im letzten Absatz:

 

Der Stadtrat beschließt, dass ausschließlich Windkraftanlagen mit Planungsrecht zugelassen werden sollen, welche von mindestens 2/3 der Bürger befürwortet werden. Es sollen mindestens 2/3 dieser Bürger an der Investition beteiligt werden.

 

Herr Büschl erklärt, dass dies unbestimmte Formulierungen sind und das deshalb so nicht aufgenommen werden kann. Auf Anfrage teilt er mit, dass nach dem Gleichheitsgrundsatz diese Regelung auch für andere Standorte gelten werde.

 

Herr Büschl beantwortet die aufgeworfenen Fragen aus den Reihen des Stadtrates.

 

Herr Hüttinger zieht für heute den Antrag der BAP-Fraktion mit der 2/3-Regelung zurück. Er möchte im Beschluss klargestellt haben, dass sich die direkt betroffenen Bürger mit 50 % des Eigenkapitals beteiligen und nicht von Banken finanziert werden soll.

 

OB Deffner erklärt, dass die Auslegung des Beschlusses darauf abzielt, dass ausschließlich Anlagen zugelassen werden, welche einer überwiegenden finanziellen Beteiligung der betroffenen Bürger zugänglich sind.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 14.2.2022:

 

Der Stadtrat unterstützt die regenerative Energieerzeugung durch Windkraft auf dem Ansbacher Stadtgebiet über das aktuell bestehende Ausmaß hinaus. Er spricht sich grundsätzlich für eine Änderung der bislang geltenden bauleitplanerischen Rahmenbedingungen aus. Sofern öffentlich-rechtliche Regelungen nicht entgegenstehen, soll der derzeit geltende Mindestabstand von 800m zu gemischten Bauflächen unterschritten und die Anlagengesamthöhe von 180m auf künftig bis zu 200m erhöht werden können.

 

Der Stadtrat beschließt, dass ausschließlich Windkraftanlagen mit Planungsrecht zugelassen werden sollen, welche einer überwiegenden finanziellen Beteiligung der betroffenen Bürger zugänglich sind. Dies ist im Zuge der Schaffung des Planungsrechts (vorhabenbezogene Bebauungsplanung) vertraglich abzusichern.