Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.02.2022 SR/002/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 31, Nein: 3 |
Vorlage: | 30/052/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 603 KB | ||
2022_CSU-Antrag Windrad Strüth 1 MB |
Herr Büschl verweist auf die Vorberatung und
den einstimmigen Beschluss aus der BA-Sitzung vom 14.2.2022.
Herr Büschl trägt kurz den Sachverhalt vor und
nennt den vorliegenden Antrag der CSU über die grundsätzliche Änderung der
bislang geltenden bauleitplanerischen Rahmenbedingungen.
Anschließend trägt Herr Büschl den
Beschlussvorschlag vor und zeigt das Vorhaben anhand von Folien.
Herr
Sauerhammer nimmt an der Beratung und Abstimmung dieses TOPs nicht teil.
OB Deffner dankt Herrn Sauerhammer für sein
Engagement in Sachen Klimaschutz. Die in Bayern geltende 10-H-Regelung, wonach
der Abstand zur Wohnbebauung sogar das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen
müsse, sei überhaupt kein Problem, wenn man die betroffenen Bürger ins Boot
hole. Außerdem fälle man lediglich einen Grundsatzbeschluss, darauf folge das
übliche Verfahren inklusive Bürgerbeteiligung, wie es der Gesetzgeber
vorschreibt. Wenn es die Bevölkerung nicht will, kann man es eben nicht machen.
Herr Stephan stellt folgenden Änderungsantrag zur Klarstellung des
Beschlusses im letzten Absatz:
Der Stadtrat beschließt, dass ausschließlich
Windkraftanlagen mit Planungsrecht zugelassen werden sollen, welche von mindestens 2/3 der Bürger
befürwortet werden. Es sollen mindestens 2/3 dieser Bürger an der Investition
beteiligt werden.
Herr
Büschl erklärt, dass dies unbestimmte Formulierungen sind und das deshalb so
nicht aufgenommen werden kann. Auf Anfrage teilt er mit, dass nach dem
Gleichheitsgrundsatz diese Regelung auch für andere Standorte gelten werde.
Herr Büschl beantwortet die aufgeworfenen Fragen
aus den Reihen des Stadtrates.
Herr Hüttinger zieht für heute den Antrag der
BAP-Fraktion mit der 2/3-Regelung zurück. Er möchte im Beschluss klargestellt
haben, dass sich die direkt betroffenen Bürger mit 50 % des Eigenkapitals
beteiligen und nicht von Banken finanziert werden soll.
OB Deffner erklärt, dass die Auslegung des
Beschlusses darauf abzielt, dass ausschließlich Anlagen zugelassen werden,
welche einer überwiegenden finanziellen Beteiligung der betroffenen Bürger
zugänglich sind.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BA vom 14.2.2022:
Der Stadtrat unterstützt die regenerative Energieerzeugung durch Windkraft auf dem Ansbacher Stadtgebiet über das aktuell bestehende Ausmaß hinaus. Er spricht sich grundsätzlich für eine Änderung der bislang geltenden bauleitplanerischen Rahmenbedingungen aus. Sofern öffentlich-rechtliche Regelungen nicht entgegenstehen, soll der derzeit geltende Mindestabstand von 800m zu gemischten Bauflächen unterschritten und die Anlagengesamthöhe von 180m auf künftig bis zu 200m erhöht werden können.
Der Stadtrat beschließt, dass ausschließlich Windkraftanlagen mit Planungsrecht zugelassen werden sollen, welche einer überwiegenden finanziellen Beteiligung der betroffenen Bürger zugänglich sind. Dies ist im Zuge der Schaffung des Planungsrechts (vorhabenbezogene Bebauungsplanung) vertraglich abzusichern.