Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Umbau der Anschlussstelle Brodswinden zur B 13

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.02.2022   BA/002/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/060/2022 

Frau Heinlein erläutert den Sachverhalt und zeigt anhand einer Präsentation den geplanten Umbau der Anschlussstelle Brodswinden zur Bundesstraße 13.

 

Die Anschlussstelle (AS) Brodswinden zur Bundesstraße B 13 ist eine Unfallhäufungsstelle. Seitens der Unfallkommission wird zu dessen Beseitigung der Bau von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen empfohlen. Im Zuge dieser Maßnahme bleibt die B 13 noch zweistreifig wie bisher.

 

Parallel zu dieser Maßnahme hat das Staatliche Bauamt jedoch bereits einen Planungsauftrag für einen verkehrsgerechten Ausbau eines Teilstücks der B 13 erhalten. Dabei soll der Abschnitt zwischen der AS Claffheim und der Silberbachtalbrücke vierstreifig ausgebaut werden. Alle Knotenpunkte sollen mit Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen ausgebildet werden. Hierbei wird ein planerischer Gleichlauf mit dem sechsstreifigen Ausbau der BAB 6 angestrebt.

 

Durch den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße wird es auch an der AS Brodswinden zu erheblichen baulichen Änderungen kommen. Der zeitliche Horizont der Realisierung dieser Maßnahme ist allerdings noch nicht absehbar. Derzeit finden noch Voruntersuchungen statt, dessen Ergebnisse in einen Vorentwurf einfließen soll. Anschließend soll im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren Baurecht geschaffen werden.

 

Würde die Beseitigung der Unfallhäufungsstelle erst mit dem vierstreifigen Ausbau der B13 erreicht werden, wäre die Stadt Ansbach beim Ausbau der Bundesstraße kostenbeteiligt. Gemäß § 12 Abs. 2 FStrG sind bei einer Änderung einer bestehenden Kreuzung nach beidseitiger Veranlassung die Kosten zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern gemäß Fahrbahnbreiten aufzuteilen. Die Kosten, welche im Rahmen einer Vorabmaßnahme an der AS Brodswinden auf die Stadt Ansbach zukommen würden, wären demnach weitaus geringer. Auch ist der Kostenanteil der Stadt Ansbach grundsätzlich förderfähig.

 

Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es notwendig, noch vor dem geplanten (längerfristigen) Ausbau der B13 aktiv zu werden und die Unfallhäufungsstelle durch die Anlage von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen zu beseitigen.

 

Im Juli 2021 wurden die ersten Planungsüberlegungen zur Beseitigung der Unfallhäufungsstelle der Bauverwaltung vorgestellt. Inzwischen sind nähere Ergebnisse zur Kostenverteilung übermittelt worden. Die Ermittlung des Kostenanteils der Stadt Ansbach über die Breiten der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) im Verhältnis zur B 13 ergibt eine Kostenbeteiligung der Stadt Ansbach von 36,23 % der Gesamtkosten. Diese belaufen sich auf rund 1,059 Mio. €. Der Anteil, der durch die Stadt Ansbach zu tragen wäre, läge demnach bei rund 0,384 Mio. €.

 

Im Zuge der Konkretisierung der Planungen ist noch eine Kostenteilungvereinbarung abzuschließen.

 

Seitens der Stadtverwaltung wurde festgestellt, dass die vorgelegten Entwurfspläne für den Radverkehr optimierbar wären. Auf Wunsch der Stadtverwaltung wurde daraufhin eine alternative Radverkehrsführung geprüft, die eine höhenfreie Kreuzung des Radwegs an der nordöstlichen Auffahrtsrampe zur B 13 enthält. Seitens der Verkehrsplanung wurde befürchtet, dass sich die Situation für den Radverkehr deutlich verschlechtert, aufgrund der höheren gefahrenen Geschwindigkeiten des Individualverkehrs auf der Auffahrtsrampe zur B 13.

 

Seitens des StBA wurden zwei Varianten der höhenfreien Kreuzung der Rampen und des Radweges ausgearbeitet und vorgelegt, mit einer Überführung des Radwegs und einer Unterführung. Die Ausbildung als höhenfreie Radwegquerung würde im Vergleich zur ursprünglichen, höhengleichen Variante Mehrkosten i. H. v. rund 600.000 bis 700.000 € bedeuten, die die Stadt Ansbach übernehmen müsste.

 

Da die Maßnahmen zur Beseitigung der Unfallhäufungsstelle jedoch voraussichtlich aufgrund des geplanten Umbaus der B13 nicht lange Bestand haben werden, wird seitens des StBA von größeren Eingriffen in die Örtlichkeit abgeraten. Die alternativen Radwegführungen würden jedoch durch die erforderliche Brücke bzw. Unterführung einen erheblichen Eingriff darstellen. Leider ist es auch nicht möglich, einen frühzeitigen Umbau der Anschlussstelle mit einem entsprechenden Radwegbauwerk auf einen späteren Ausbau der Bundesstraße abzustimmen. Seitens des StBA wird dementsprechend weiterhin eine höhengleiche Querung des Radweges bevorzugt.

 

Die Beseitigung der Unfallhäufungsstelle wäre frühestens im Jahr 2023 möglich. Haushaltsmittel für den städtischen Anteil werden nach näherer Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt voraussichtlich für 2023 beantragt.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • eine Alternativlösung, welche nicht durch den bisherigen Tunnel führt, sondern mit dem Bau eines neuen Tunnels realisiert werden könnte, aufgezeigt.
  • die höhengleiche Variante mit hohen Mehrkosten kritisch betrachtet.
  • sich nach dem zeitlichen Ablauf erkundigt.
  • an bereits erfolgte Vorschläge des Gremiums in der Vergangenheit erinnert.
  • nachgefragt, ob bei einem späteren Bundesstraßenausbau Kosten für die Stadt Ansbach entstehen.
  • darum gebeten, die Konzentration auf eine zeitnahe punktuelle Lösung zu richten.
  • angefragt, ob Fördermöglichkeiten in Aussicht gestellt sind, da im Haushalt 2022 keine Finanzierung für dieses Projekt vermerkt ist.

 

Frau Heinlein betont nochmals, dass die endgültige Herstellung der Maßnahme durch das Staatliche Bauamt bei einem späteren Ausbau der Bundesstraße realisiert wird. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Aufmerksamkeit auf einer Reduzierung der Unfallhäufigkeit.

 

Die Empfehlung des Staatlichen Bauamtes sieht ebenfalls eine zeitnahe Beseitigung des Unfallschwerpunktes vor, der spätere Umbau der Bundesstraße 13 verursacht lt. Auskunft des Staatlichen Bauamtes keine weiteren Folgekosten für die Stadt Ansbach.

 

Frau Kaufmann führt ergänzend aus, dass nach einer positiven Beschlussfassung das Tiefbauamt die entsprechenden Haushaltsmittel für das HH-Jahr 2023 anmelden wird. Die Kostenregelungen mit dem Staatlichen Bauamt werden vertraglich geregelt werden. Die Aussicht auf Fördermöglichkeiten werden geprüft und ggf. werde die Verwaltung einen Zuwendungsantrag stellen.

 

Unabhängig vom vorgestellten Tagesordnungspunkt erfolgt abschließend aus dem Gremium noch die Bitte, auf der Strecke von der Hardtstraße bis zum Autohof die schwierigen Verhältnisse für Fußgänger und Radfahrer zu prüfen, da entsprechende Anfragen an das Gremium herangetragen wurden.


Beschluss:

 

Die Stadt Ansbach stimmt der ursprünglichen Planung des Staatlichen Bauamtes zur Beseitigung der Unfallhäufungsstelle (Arbeitsplan vom 21.11.2021) zu und verzichtet im Rahmen der kurzfristigen Maßnahme auf eine höhenfreie Lösung für den Radverkehr.