Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.02.2022 BA/002/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 14, Nein: 2 |
Vorlage: | 30/055/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 432 KB | ||
HE-15 Am Drechselsgarten I 603 KB | ||
D36_FNP 758 KB |
Frau Heinlein
informiert detailliert über den Sachverhalt zur Bauleitplanung für das
Baugebiet „Am Drechselsgarten I“.
Die Verwaltung hat
im Zuge der fortschreitenden Siedlungsentwicklung in verschiedenen Bereichen
des Ansbacher Stadtgebietes weiterer Baulandoptionen geprüft.
In diesem
Zusammenhang wurde sie im Juni 2021 ermächtigt, Grunderwerb im Gesamtumfang von
ca. 13.100m² aus Fl.Nr. 1384 und Fl.Nr. 1383/8, beide Gemarkung Hennenbach,
vorzunehmen. Ferner erklärte sich der Stadtrat bereit, eine Änderung der
Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines
Bebauungsplanes) grundsätzlich in die Wege zu leiten.
Planung:
In einer
attraktiven, landschaftlich reizvollen Hochlage über Ansbach soll Wohnbebauung
auf einer Gesamtfläche von rd. 14.000 m² realisiert werden.
Entsprechend der
benachbarten Festsetzungen soll das Baugebiet dem Wohnen dienen und wird daher
als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO
festgesetzt.
Die Nutzungsschablone
im Planbild ist noch anzupassen.
Die
Grundflächenzahl soll unter dem zulässigen Höchstwert der BauNVO bleiben, um
eine hohe Flächenversiegelung auszuschließen und die Durchlässigkeit der
Siedlungsränder zur freien Landschaft zu fördern. Die Geschossflächenzahl soll
sich an der Grundflächenzahl orientieren und ebenfalls unter dem zulässigen
Höchstwert bleiben.
Diese Überlegungen
basieren auch vor dem Hintergrund des § 1a Abs. 2 BauGB, der sog.
Bodenschutzklausel deren Ziel es ist gerade aufgrund der Inanspruchnahme von
Flächen im Außenbereich die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu
begrenzen.
Flächennutzungsplan:
Der derzeit
wirksame Flächennutzungsplan stellt Flächen für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung “Sicherheit” sowie “Sonstiges” dar.
Der
Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.
Der
Flächennutzungsplan wird mit dem „Deckblatt Nr. 36 für einen Teilbereich am
Drechselsgarten“ geändert.
Umweltprüfung gemäß
§2 Abs. 4 BauGB:
Im Rahmen der
erforderlichen Umweltprüfung wird ermittelt, ob das Vorhaben erhebliche
Umweltauswirkungen nach sich zieht. Ein Umweltbericht und eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sind zu erstellen.
Frau Heinlein
erklärt zusammenfassend, dass eine Wohnbebauung geplant sei und die
Ermächtigung für den Grunderwerb bevorstehe. Es handelt sich um ein allgemeines
Wohnbaugebiet, in dem nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch
Mehrfamilienhäuser gebaut werden können. Mit dem heutigen Beschluss soll der
Weg für die Bauleitplanung, durch die Änderung des FNP und den
Aufstellungsbeschluss für den B-Plan, geebnet werden.
Herr Oberbürgermeister
Deffner spricht von einem schlüssigen Konzept, das auch eine Lösung für die
Schwierigkeiten eines Starkregenereignisses mit einbeziehe. Im weiteren Verlauf
können während der Offenlegung Bedenken angemeldet werden.
Aus dem Gremium
wird
Herr Büschl sieht in
einer Ausschöpfung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl einen Zielkonflikt
zwischen der Versiegelung der Flächen zur Dichte. Ein vernünftiges Maß müsse
gefunden werden.
Herr
Oberbürgermeister Deffner nimmt die Anregungen aus dem Gremium auf und sichert
eine Prüfung zu. Einem Ortstermin steht er kritisch gegenüber, da zum jetzigen
Zeitpunkt nur eine Ackerfläche betrachtet werden kann. Die Verwaltung werde den
städtebaulichen Gedanken berücksichtigen und die geplante Bebauung an die
bestehende Umgebungsbebauung in Kammerforst angleichen.
Herr
Oberbürgermeister Deffner lässt über den Wunsch eines Vor-Ort-Termin der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abstimmen.
Die Abstimmung
zeigt folgendes Ergebnis:
5 Stimmen dafür
11 Stimmen dagegen
-Mehrheitlich
abgelehnt-
Anschließend
erfolgt die Abstimmung des Beschlussvorschlages der Verwaltung.
Beschluss:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr
Oberbürgermeister Deffner lässt über den Wunsch eines Vor-Ort-Termins im
Baugebiet Am Drechselsgarten I abstimmen.
Die Abstimmung
zeigt folgendes Ergebnis:
5 Stimmen dafür
11 Stimmen dagegen
Mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
Verwaltung
A) Für die
Ausweisung des Baugebietes Am Drechselsgarten I, Gemarkung Hennenbach, wird ein
Bebauungsplan mit Geltungsbereich entsprechend des Entwurfes vom 31.01.2022
aufgestellt.
Der Bebauungsplan erhält
die Bezeichnung Nr. He 15 „Baugebiet Am Drechselsgarten I“.
B) Der
Flächennutzungsplan wird auf Grundlage des Deckblattes Nr. 36 vom 31.01.2022
für einen Teilbereich nördlich der Straße „Am Drechselsgarten“ gem. §2
BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Die Änderung des
Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung „Deckblatt Nr. 36 für einen
Teilbereich am Drechselsgarten“.