Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Bauleitplanung „Baugebiet Am Drechselsgarten I“
a) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. He 15 „Baugebiet Am Drechselsgarten I“ (§ 2 Abs. 1 BauGB)
b) Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. He 15 „Baugebiet Am Drechselsgarten I“ im Parallelverfahren (§ 2 Abs. 1 BauGB, § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.02.2022   BA/002/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2
Vorlage:  30/055/2022 

Frau Heinlein informiert detailliert über den Sachverhalt zur Bauleitplanung für das Baugebiet „Am Drechselsgarten I“.

 

Die Verwaltung hat im Zuge der fortschreitenden Siedlungsentwicklung in verschiedenen Bereichen des Ansbacher Stadtgebietes weiterer Baulandoptionen geprüft. 

In diesem Zusammenhang wurde sie im Juni 2021 ermächtigt, Grunderwerb im Gesamtumfang von ca. 13.100m² aus Fl.Nr. 1384 und Fl.Nr. 1383/8, beide Gemarkung Hennenbach, vorzunehmen. Ferner erklärte sich der Stadtrat bereit, eine Änderung der Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines Bebauungsplanes) grundsätzlich in die Wege zu leiten.

 

Planung: 

In einer attraktiven, landschaftlich reizvollen Hochlage über Ansbach soll Wohnbebauung auf einer Gesamtfläche von rd. 14.000 m² realisiert werden. 

Entsprechend der benachbarten Festsetzungen soll das Baugebiet dem Wohnen dienen und wird daher als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO festgesetzt.

Die Nutzungsschablone im Planbild ist noch anzupassen.

Die Grundflächenzahl soll unter dem zulässigen Höchstwert der BauNVO bleiben, um eine hohe Flächenversiegelung auszuschließen und die Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zu fördern. Die Geschossflächenzahl soll sich an der Grundflächenzahl orientieren und ebenfalls unter dem zulässigen Höchstwert bleiben. 

Diese Überlegungen basieren auch vor dem Hintergrund des § 1a Abs. 2 BauGB, der sog. Bodenschutzklausel deren Ziel es ist gerade aufgrund der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. 

 

Flächennutzungsplan: 

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Sicherheit” sowie “Sonstiges” dar. 

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

Der Flächennutzungsplan wird mit dem „Deckblatt Nr. 36 für einen Teilbereich am Drechselsgarten“ geändert.

 

Umweltprüfung gemäß §2 Abs. 4 BauGB:

Im Rahmen der erforderlichen Umweltprüfung wird ermittelt, ob das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen nach sich zieht. Ein Umweltbericht und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sind zu erstellen.

 

Frau Heinlein erklärt zusammenfassend, dass eine Wohnbebauung geplant sei und die Ermächtigung für den Grunderwerb bevorstehe. Es handelt sich um ein allgemeines Wohnbaugebiet, in dem nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Mehrfamilienhäuser gebaut werden können. Mit dem heutigen Beschluss soll der Weg für die Bauleitplanung, durch die Änderung des FNP und den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan, geebnet werden.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner spricht von einem schlüssigen Konzept, das auch eine Lösung für die Schwierigkeiten eines Starkregenereignisses mit einbeziehe. Im weiteren Verlauf können während der Offenlegung Bedenken angemeldet werden.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • dem Planungsvorhaben mehrheitlich zugestimmt.
  • darum gebeten, die Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung hinsichtlich GRZ (0,4) und GFZ (0,8) auszuschöpfen.
  • angeregt, ein Gutachten zu den Starkregenereignissen Am Drechselsgarten zu beauftragen.
  • ein Vor-Ort-Termin im Baugebiet Am Drechselsgarten I beantragt.
  • darum gebeten, einen Ortstermin zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
  • darauf hingewiesen, jetzt dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen und später die Verkehrsplanung und die Bedenken der Anwohner sorgfältig zu prüfen.

 

Herr Büschl sieht in einer Ausschöpfung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl einen Zielkonflikt zwischen der Versiegelung der Flächen zur Dichte. Ein vernünftiges Maß müsse gefunden werden.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner nimmt die Anregungen aus dem Gremium auf und sichert eine Prüfung zu. Einem Ortstermin steht er kritisch gegenüber, da zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Ackerfläche betrachtet werden kann. Die Verwaltung werde den städtebaulichen Gedanken berücksichtigen und die geplante Bebauung an die bestehende Umgebungsbebauung in Kammerforst angleichen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Wunsch eines Vor-Ort-Termin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abstimmen.

 

Die Abstimmung zeigt folgendes Ergebnis:

5 Stimmen dafür

11 Stimmen dagegen

-Mehrheitlich abgelehnt-

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung des Beschlussvorschlages der Verwaltung.


Beschluss:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Wunsch eines Vor-Ort-Termins im Baugebiet Am Drechselsgarten I abstimmen.

 

Die Abstimmung zeigt folgendes Ergebnis:

5 Stimmen dafür

11 Stimmen dagegen

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Beschluss:

 

Verwaltung

 

A) Für die Ausweisung des Baugebietes Am Drechselsgarten I, Gemarkung Hennenbach, wird ein Bebauungsplan mit Geltungsbereich entsprechend des Entwurfes vom 31.01.2022 aufgestellt.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. He 15 „Baugebiet Am Drechselsgarten I“.

 

B) Der Flächennutzungsplan wird auf Grundlage des Deckblattes Nr. 36 vom 31.01.2022 für einen Teilbereich nördlich der Straße „Am Drechselsgarten“ gem. §2 BauGB  i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung „Deckblatt Nr. 36 für einen Teilbereich am Drechselsgarten“.