Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau des Bauwerks BW 745b über die GVS Brodswinden - Winterschneidbach im Zuge der BAB 6

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.02.2022   BA/002/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/051/2022 

Frau Heinlein erörtert das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau des Bauwerks BW 745b über die Gemeindeverbindungsstraße Brodswinden – Winterschneidbach im Zuge der Bundesautobahn 6. Zu Beginn zeigt Frau Heinlein einen Lageplan zur Orientierung.

 

Wie bereits in der Sitzung des Bau- und Werksausschusses vom 20.09.2021 bekannt gegeben, führt die Regierung von Mittelfranken auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, für den Ersatzneubau des Bauwerks BW 745b (Brücke über die GVS Brodswinden – Winterschneidbach und die Bahn-Strecke 5321 Treuchtlingen – Würzburg) im Zuge der BAB A 6 Heilbronn – Nürnberg im Gebiet der Stadt Ansbach das Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch.

 

Seitens der Stadt Ansbach wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahren als Trägerin öffentlicher Belange dazu eine Stellungnahme abgegeben. Diese und die entsprechende Stellungnahme des Vorhabenträgers ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

 

Unter anderem wurde seitens der Stadt Ansbach angeregt, die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) im Bereich des Brückenbauwerks richtlinienkonform auszubauen, da diese derzeit im Bestand eine Fahrbahnbreite von 4,75 m aufweist. Die GVS Brodswinden – Winterschneidbach ist gemäß RIN der Straßenkategorie LS IV – Nahbereichsstraße zuzuordnen. Nach den Richtlinien zur Anlage von Landstraßen entspricht dies der Entwurfsklasse EKL IV. Für diese wird der Regelquerschnitt RQ 9 mit einer Fahrbahnbreite von 6 m vorgesehen. Der Radverkehr wird in der Regel auf der Fahrbahn geführt. Der Querschnitt kommt in der Regel bei Verkehrsstärken bis 3.000 Kfz/24 h und einer Schwerverkehrsstärke bis 150 Fz/24 h in Betracht.

 

Gemäß der Stellungnahme des Vorhabenträgers wird darauf verwiesen, dass es sich um eine Änderung einer höhenungleichen Kreuzung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 FStrG handelt. Demnach beschränkt sich die Kostenmasse bzgl. der anderen Straße auf eine Wiederherstellung in gleichwertiger Ausführung. Ein Ausbau der GVS mit einem RQ 9 zu Lasten des Bundes ist somit nicht möglich.

 

Sollte die Stadt Ansbach dennoch eine Verbreiterung der GVS zwischen Winterschneidbach und Brodswinden und damit des Brückenbauwerks wünschen, würden die Kosten zwischen dem Bund und der Stadt Ansbach anteilig im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste nach der Änderung aufgeteilt. Dies entspräche einem Kostenanteil von 15,4 % von 19 Mio. € (brutto). Die Stadt Ansbach müsste demnach ca. 3 Mio. € zzgl. Verwaltungskosten in Höhe von 20 % übernehmen.

 

Den Naturschutz betreffende Forderungen seitens der Stadt Ansbach wird entsprochen. Die Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Auflagen wird im Zuge der Ausschreibung und Bauausführung zugesagt.

 

Die Regierung von Mittelfranken beabsichtigt, gemäß § 17a Nr. 1 FStrG in diesem Verfahren auf einen Erörterungstermin zu verzichten. Bis zum 22.02.2022 besteht noch die Gelegenheit, sich der Regierung von Mittelfrankengegenüber zu dem beabsichtigten Verzicht auf einen Erörterungstermin sowie zur Stellungnahme der Vorhabensträgerin – Die Autobahn GmbH des Bundes – zu äußern.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird demnach empfohlen, auf die Forderung nach einem regelkonformen Ausbau zu verzichten. Eine Kostenbeteiligung der Stadt Ansbach in Höhe von geschätzt mindestens 3 Mio.€ wird dann nicht notwendig.

 

Frau Heinlein fasst zusammen, dass der Wunsch für einen regelkonformen Ausbau auf 6 Meter an die Regierung gerichtet wurde. Dies wurde seitens der Regierung abgelehnt und nur ein dem Bestand entsprechender Ausbau genehmigt. Die Verwaltung hat vor Ort auch eine Verkehrszählung durchgeführt.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner spricht sich für eine Kosten-/ Nutzenabwägung aus. Bei einer Ertüchtigung wird evtl. auch Schwerverkehr angezogen.

 

Aufgrund von Bewohneranfragen wird aus dem Gremium angefragt, ob in Höhe des Tunnels die Schaffung einer Ausweichbucht möglich sei, um diese enge unübersichtliche Stelle zu entzerren.

 

Frau Heinlein sagt eine Prüfung zu, die Verwaltung werde klären ob dies ohne Mehrkosten möglich sei.

 

Weiterhin wird aus dem Gremium

 

·       darauf hingewiesen, dass nicht nur die Engstelle am Bauwerk, sondern der gesamte Verkehrsraum des 4,5 Meter langen Streckenabschnittes unübersichtlich sei.

·       eine Verbreiterung der Gemeindeverbindungsstraße kritisch betrachtet.

·       angeregt, die Leitplanke nach rechts Richtung Böschung zu rücken.

·       nachgefragt, ob sich die Brückenhöhe von 4,5 Metern auf den jetzigen Stand oder nach dem Ausbau bezieht.

 

Frau Heinlein antwortet, dass sich die Brückenhöhe auf nach dem Ausbau bezieht. Seitens der Regierung ist eine Anpassung der Höhenlage, aber nicht der Breite gewünscht.

 

Frau Kaufmann bezieht sich auf die Planung der Autobahndirektion. Die Schaffung einer Bucht sei nicht möglich. Ebenso sei eine Verbreiterung des Streckenabschnittes, auch bei einer Tieferlegung, nicht möglich. Eine Verbreiterung der Gemeindeverbindungsstraße sei nur mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 3 Millionen Euro realisierbar.


Beschluss:

 

Die Stadt Ansbach verzichtet im Rahmen des Ersatzneubaus des Bauwerks BW 745b über die GVS Brodswinden – Winterschneidbach auf den richtlinienkonformen Ausbau der GVS im Bereich des Bauwerks.

 

Die Stadt Ansbach verzichtet auf einen Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Rückmeldung bis 22.02.2022 an die Regierung von Mittelfranken zu geben.