Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.02.2022 BA/002/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/051/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 212 KB | ||
2022-01-18_A21_SN_Stadt_Ansbach 813 KB |
Frau Heinlein
erörtert das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau des Bauwerks BW
745b über die Gemeindeverbindungsstraße Brodswinden – Winterschneidbach im Zuge
der Bundesautobahn 6. Zu Beginn zeigt Frau Heinlein einen Lageplan zur
Orientierung.
Wie bereits in der
Sitzung des Bau- und Werksausschusses vom 20.09.2021 bekannt gegeben, führt die
Regierung von Mittelfranken auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes,
Niederlassung Nordbayern, für den Ersatzneubau des Bauwerks BW 745b (Brücke
über die GVS Brodswinden – Winterschneidbach und die Bahn-Strecke 5321
Treuchtlingen – Würzburg) im Zuge der BAB A 6 Heilbronn – Nürnberg im Gebiet
der Stadt Ansbach das Planfeststellungsverfahren nach § 17
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch.
Seitens der Stadt Ansbach wurde im Rahmen
des Planfeststellungsverfahren als Trägerin öffentlicher Belange dazu eine
Stellungnahme abgegeben. Diese und die entsprechende Stellungnahme des
Vorhabenträgers ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Unter anderem wurde seitens der Stadt
Ansbach angeregt, die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) im Bereich des
Brückenbauwerks richtlinienkonform auszubauen, da diese derzeit im Bestand eine
Fahrbahnbreite von 4,75 m aufweist. Die GVS Brodswinden – Winterschneidbach ist
gemäß RIN der Straßenkategorie LS IV – Nahbereichsstraße zuzuordnen. Nach den
Richtlinien zur Anlage von Landstraßen entspricht dies der Entwurfsklasse EKL
IV. Für diese wird der Regelquerschnitt RQ 9 mit einer Fahrbahnbreite von 6 m
vorgesehen. Der Radverkehr wird in der Regel auf der Fahrbahn geführt. Der
Querschnitt kommt in der Regel bei Verkehrsstärken bis 3.000 Kfz/24 h und
einer Schwerverkehrsstärke bis 150 Fz/24 h in Betracht.
Gemäß der Stellungnahme des Vorhabenträgers
wird darauf verwiesen, dass es sich um eine Änderung einer höhenungleichen
Kreuzung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 FStrG handelt. Demnach beschränkt sich die
Kostenmasse bzgl. der anderen Straße auf eine Wiederherstellung in
gleichwertiger Ausführung. Ein Ausbau der GVS mit einem RQ 9 zu Lasten des Bundes
ist somit nicht möglich.
Sollte die Stadt Ansbach dennoch eine
Verbreiterung der GVS zwischen Winterschneidbach und Brodswinden und damit des
Brückenbauwerks wünschen, würden die Kosten zwischen dem Bund und der Stadt
Ansbach anteilig im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung
beteiligten Straßenäste nach der Änderung aufgeteilt. Dies entspräche einem
Kostenanteil von 15,4 % von 19 Mio. € (brutto). Die Stadt Ansbach müsste
demnach ca. 3 Mio. € zzgl. Verwaltungskosten in Höhe von 20 % übernehmen.
Den Naturschutz
betreffende Forderungen seitens der Stadt Ansbach wird entsprochen. Die
Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Auflagen wird im Zuge der Ausschreibung
und Bauausführung zugesagt.
Die Regierung von Mittelfranken beabsichtigt, gemäß § 17a Nr. 1 FStrG in diesem Verfahren auf einen Erörterungstermin zu verzichten. Bis zum 22.02.2022 besteht noch die Gelegenheit, sich der Regierung von Mittelfrankengegenüber zu dem beabsichtigten Verzicht auf einen Erörterungstermin sowie zur Stellungnahme der Vorhabensträgerin – Die Autobahn GmbH des Bundes – zu äußern.
Aus Sicht der Verwaltung wird demnach
empfohlen, auf die Forderung nach einem regelkonformen Ausbau zu verzichten.
Eine Kostenbeteiligung der Stadt Ansbach in Höhe von geschätzt mindestens 3 Mio.€
wird dann nicht notwendig.
Frau Heinlein fasst zusammen, dass der
Wunsch für einen regelkonformen Ausbau auf 6 Meter an die Regierung gerichtet
wurde. Dies wurde seitens der Regierung abgelehnt und nur ein dem Bestand
entsprechender Ausbau genehmigt. Die Verwaltung hat vor Ort auch eine
Verkehrszählung durchgeführt.
Herr Oberbürgermeister Deffner spricht sich
für eine Kosten-/ Nutzenabwägung aus. Bei einer Ertüchtigung wird evtl. auch
Schwerverkehr angezogen.
Aufgrund von Bewohneranfragen wird aus dem
Gremium angefragt, ob in Höhe des Tunnels die Schaffung einer Ausweichbucht
möglich sei, um diese enge unübersichtliche Stelle zu entzerren.
Frau Heinlein sagt eine Prüfung zu, die
Verwaltung werde klären ob dies ohne Mehrkosten möglich sei.
Weiterhin wird aus dem Gremium
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darauf
hingewiesen, dass nicht nur die Engstelle am Bauwerk, sondern der gesamte
Verkehrsraum des 4,5 Meter langen Streckenabschnittes unübersichtlich sei.
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eine
Verbreiterung der Gemeindeverbindungsstraße kritisch betrachtet.
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angeregt,
die Leitplanke nach rechts Richtung Böschung zu rücken.
·
nachgefragt,
ob sich die Brückenhöhe von 4,5 Metern auf den jetzigen Stand oder nach dem
Ausbau bezieht.
Frau Heinlein antwortet, dass sich die
Brückenhöhe auf nach dem Ausbau bezieht. Seitens der Regierung ist eine
Anpassung der Höhenlage, aber nicht der Breite gewünscht.
Frau Kaufmann bezieht sich auf die Planung
der Autobahndirektion. Die Schaffung einer Bucht sei nicht möglich. Ebenso sei
eine Verbreiterung des Streckenabschnittes, auch bei einer Tieferlegung, nicht
möglich. Eine Verbreiterung der Gemeindeverbindungsstraße sei nur mit einem
Kostenaufwand in Höhe von ca. 3 Millionen Euro realisierbar.
Beschluss:
Die Stadt Ansbach verzichtet im Rahmen des Ersatzneubaus des Bauwerks BW 745b über die GVS Brodswinden – Winterschneidbach auf den richtlinienkonformen Ausbau der GVS im Bereich des Bauwerks.
Die Stadt Ansbach verzichtet auf einen Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Rückmeldung bis 22.02.2022 an die Regierung von Mittelfranken zu geben.