Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Gutachterausschuss für Grundstückswerte -
Bestellung und Abberufung von Mitgliedern

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.02.2022   BA/002/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/050/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Heinlein berichtet über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern im Gutachterausschuss für Grundstückswerte.

 

Der Gutachterausschuss ist als selbstständiges und unabhängiges Fachgremium gebildet. Seine Mitglieder sollen sachkundig und erfahren sein (vgl. § 192 BauGB).

 

Die Gutachterausschussverordnung (BayGaV) regelt in § 2 die Zusammensetzung des Gutachterausschusses.

 

Neben dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern (sämtlich städtische Bedienstete) sowie den ehrenamtlich tätigen Gutachtern (unabhängige Fachleute) sind auch Vertreter der zuständigen Vermessungs- und Finanzbehörden Mitglieder im Gutachterausschuss für Grundstückswerte.

 

Die Bestellung der Behördenvertreter erfolgt auf Vorschlag der staatlichen Ämter. Sie gehören dem Gutachterausschuss ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie für die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten an.

 

Die Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beträgt vier Jahre. Die Gutachter werden von der Kreisverwaltungsbehörde berufen. Die Berufung kann wiederholt werden (vgl. § 3 BayGaV).

 

Für das ehrenamtliche Mitglied, Herr Dipl.-Ing. Univ. Andreas Riemer endet die Amtszeit am 31.03.2022. Im Interesse der Stadt Ansbach sollte Herr Riemer auf weitere vier Jahre als Gutachter bestellt werden.

 

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Steuern steht der bisherige Vertreter des Finanzamtes Ansbach, Herr StAR Andreas Herbst nicht länger als Mitglied im Gutachter­aus­schuss zur Verfügung. Herr Herbst ist deshalb gem. § 5 Abs. 1 und 2 BayGaV als Vertreter der staatlichen Finanzbehörde (Gutachter nach § 2 Abs. 4 BayGaV) abzuberufen.

 

An seiner Stelle wird Herr StAR Klaus Dieter Gugel von der Finanzverwaltung als neues Mitglied nach § 2 Abs. 4 BayGaV für den Gutachterausschuss vorgeschlagen. Herr Gugel ist als Sachgebietsleiter Bewertung beim Finanzamt Ansbach tätig.

 

Die vorstehenden Personen sind mit einer Amtszeitverlängerung bzw. Neubestellung einverstanden. Bestellungshindernisse sind nicht bekannt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Herr Dipl.-Ing. Univ. Andreas Riemer wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV berufen.

 

Herr Steueramtsrat Andreas Herbst wird auf Vorschlag des Bayer. Landesamtes für Steuern als Gutachter des Finanzamtes nach § 2 Abs. 4 BayGaV abberufen.

 

Herr Steueramtsrat Klaus Dieter Gugel wird auf Vorschlag des Bayer. Landesamtes für Steuern neu auf vier Jahre als Gutachter des Finanzamtes nach § 2 Abs. 4 BayGaV berufen.