Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 14.02.2022 BA/002/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/050/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 108 KB |
Frau Heinlein berichtet über die Bestellung und Abberufung von
Mitgliedern im Gutachterausschuss für Grundstückswerte.
Der Gutachterausschuss ist als selbstständiges und unabhängiges
Fachgremium gebildet. Seine Mitglieder sollen sachkundig und erfahren sein
(vgl. § 192 BauGB).
Die Gutachterausschussverordnung (BayGaV) regelt in § 2 die
Zusammensetzung des Gutachterausschusses.
Neben dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern (sämtlich
städtische Bedienstete) sowie den ehrenamtlich tätigen Gutachtern (unabhängige
Fachleute) sind auch Vertreter der zuständigen Vermessungs- und Finanzbehörden
Mitglieder im Gutachterausschuss für Grundstückswerte.
Die Bestellung der Behördenvertreter erfolgt auf Vorschlag der
staatlichen Ämter. Sie gehören dem Gutachterausschuss ausschließlich für die
Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie für die sonstigen zur Wertermittlung
erforderlichen Daten an.
Die Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
beträgt vier Jahre. Die Gutachter werden von der Kreisverwaltungsbehörde
berufen. Die Berufung kann wiederholt werden (vgl. § 3 BayGaV).
Für das
ehrenamtliche Mitglied, Herr Dipl.-Ing.
Univ. Andreas Riemer endet die Amtszeit am 31.03.2022. Im Interesse der
Stadt Ansbach sollte Herr Riemer auf weitere vier Jahre als Gutachter bestellt
werden.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Steuern steht der
bisherige Vertreter des Finanzamtes Ansbach, Herr StAR Andreas Herbst nicht
länger als Mitglied im Gutachterausschuss zur Verfügung. Herr Herbst ist
deshalb gem. § 5 Abs. 1 und 2 BayGaV als Vertreter der staatlichen
Finanzbehörde (Gutachter nach § 2 Abs. 4 BayGaV) abzuberufen.
An seiner Stelle wird Herr StAR Klaus Dieter Gugel von der
Finanzverwaltung als neues Mitglied nach § 2 Abs. 4 BayGaV für den
Gutachterausschuss vorgeschlagen. Herr Gugel ist als Sachgebietsleiter
Bewertung beim Finanzamt Ansbach tätig.
Die vorstehenden Personen sind mit einer Amtszeitverlängerung bzw.
Neubestellung einverstanden. Bestellungshindernisse sind nicht bekannt.
Beschluss:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Herr Dipl.-Ing. Univ. Andreas
Riemer wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV
berufen.
Herr Steueramtsrat Andreas
Herbst wird auf Vorschlag des
Bayer. Landesamtes für Steuern als
Gutachter des Finanzamtes nach § 2 Abs. 4 BayGaV abberufen.
Herr Steueramtsrat Klaus
Dieter Gugel wird auf Vorschlag des
Bayer. Landesamtes für Steuern neu
auf vier Jahre als Gutachter des Finanzamtes nach § 2 Abs. 4 BayGaV berufen.