Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.01.2022 SR/001/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 33, Nein: 2 |
Vorlage: | REF2/011/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 46 KB |
Herr OB Deffner
berichtet, dass die Beschlüsse des Stadtrates vom 18.5.2021 und vom 26.10.2021
über die Vorlage eines 3-G-Nachweises und das Tragen einer medizinischen Maske bis
zum 31.12.2021 gelten.
Mit dem
nachstehenden Beschlussvorschlag sei ein Gleichklang mit den Bestimmungen
innerhalb der Stadtverwaltung hergestellt. Er bittet daher um Zustimmung.
Beschluss:
1. Teilnehmern
wie Besuchern der Sitzung ist die Teilnahme nur nach Vorlage eines gültigen Testnachweises
(vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test oder vor höchstens 24 Stunden
vorgenommener POC-Antigentest) gestattet. Dies
gilt auch für vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene. Der Testnachweis ist vor Betreten des
Sitzungssaales unaufgefordert einem der dort tätigen Hausmeister vorzulegen.
2. Tragen einer FFP-2-Maske ab Betreten des Gebäudes, in
welchem die Sitzung stattfindet.
3. Ziffern 1 und 2 gelten bis zum 31.05.2022