Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anordnung Zugangsvoraussetzungen und einer FFP2-Maskenpflicht

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.01.2022   SR/001/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2
Vorlage:  REF2/011/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr OB Deffner berichtet, dass die Beschlüsse des Stadtrates vom 18.5.2021 und vom 26.10.2021 über die Vorlage eines 3-G-Nachweises und das Tragen einer medizinischen Maske bis zum 31.12.2021 gelten.

 

Mit dem nachstehenden Beschlussvorschlag sei ein Gleichklang mit den Bestimmungen innerhalb der Stadtverwaltung hergestellt. Er bittet daher um Zustimmung.


Beschluss:

 

1. Teilnehmern wie Besuchern der Sitzung ist die Teilnahme nur nach Vorlage eines gültigen Testnachweises (vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test oder vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest) gestattet. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene. Der Testnachweis ist vor Betreten des Sitzungssaales unaufgefordert einem der dort tätigen Hausmeister vorzulegen.

 

2. Tragen einer FFP-2-Maske ab Betreten des Gebäudes, in welchem die Sitzung stattfindet.

 

3. Ziffern 1 und 2 gelten bis zum 31.05.2022