Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 26.01.2022 SR/001/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 29, Nein: 8 |
Vorlage: | 40/059/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 144 KB |
Herr OB Deffner informiert,
dass ihn die zurückliegenden Wochen zu der Erkenntnis gebrachte haben, dass zur
Frage der Gewerbesteuer im Stadtrat offensichtlich
ein besonderer Diskussionsbedarf besteht. Zwischenzeitlich hat sich auch das
IHK-Gremium an alle Stadträte gewandt. Er schlägt daher vor, dass man im
Frühjahr/Sommer eine Gewerbesteuerhebesatzsatzung entsprechend beschließen und
man im Rahmen dieses TOPs dann ausführlich diskutieren könne, wie es mit der
Gewerbesteuer im Hinblick auf den Haushalt 2023 weitergeht.
Herr Jakobs teilt mit, dass die Finanzplanung
in Summe gegenüber den bisherigen Vorschlägen unverändert ist. Die
Finanzplanung unterliege natürlich größeren Unwägbarkeiten. Generell ist die
Finanzplanung nicht verbindlich, gleichwohl soll sie darstellen, wie die
dauernde Leistungsfähigkeit sichergestellt ist. Was sich seit Beginn der
Haushaltsplanung allerdings ganz erheblich verändert hat ist das Thema
Schlüsselzuweisung. Inzwischen sei bekannt, dass die Schlüsselzuweisungen über
1 Mio. € höher ausfallen, als in der Haushaltsplanung ursprünglich
veranschlagt. Deshalb habe er bereits seinerzeit darauf hingewiesen, dass es
die Möglichkeit gäbe, zunächst einmal auf eine Steueranpassung planerisch zu
verzichten. Dies allerdings erst im Jahr 2023, da man 2022 auf investive
Zuschüsse im KiTa-Bereich in gleicher Höhe verzichten müsse. Er habe auch
darauf hingewiesen, dass weiterhin eine Konsolidierung des Haushalts geboten
sein wird.
Es wird heute vorgeschlagen, die
Gewerbesteueranpassung in der mittelfristigen Finanzplanung zunächst
herauszunehmen und durch entsprechende Schlüsselzuweisungen zu substituieren,
damit ändert sich inhaltlich nichts. Im 2. Quartal werde man dem Stadtrat,
voraussichtlich mit der Jahresrechnung 2021, einen Entwurf für eine
Gewerbesteuerhebesatzung vorlegen, der eine Erhöhung des Hebesatzes auf 400
Prozent ab dem 01.01.2023 beinhaltet. Der Stadtrat kann dann diskutieren und
rechtzeitig entscheiden, wie es ab dem nächsten Jahr bei der Gewerbesteuer
weitergehen soll.
Beschluss:
Gegenüber der
bisherigen Planung wird die Einnahmeerwartung aus der Gewerbesteuer in der
mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 dahingehend
geändert, dass mit Einnahmen auf der Basis eines Hebesatzes von 380 Prozent geplant
wird. Es erfolgt folglich eine Minderung der Ansätze unter der Haushaltsstelle
9000.0030 um jeweils 1.000.000 €. Die Finanzierung erfolgt über die Anpassung
der Schlüsselzuweisungen. Die Ansätze unter der Haushaltsstelle 9000.0410 sind
daher in den vorgenannten Finanzplanungsjahren um jeweils 1.000.000 € zu
erhöhen.
Wie bisher
vorgeschlagen wird der Finanzplan 2021 bis 2025 im Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt je in den Einnahmen und Ausgaben im
·
Planungsjahr 2023 auf 186.960.000 €
·
Planungsjahr 2024 auf 186.120.000 €
·
Planungsjahr 2025 auf 184.470.000 €
unverändert zum
bestehenden Beschlussvorschlag festgesetzt.“