Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Finanzplan 2021 bis 2025

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.01.2022   SR/001/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 8
Vorlage:  40/059/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr OB Deffner informiert, dass ihn die zurückliegenden Wochen zu der Erkenntnis gebrachte haben, dass zur Frage der Gewerbesteuer im Stadtrat offensichtlich ein besonderer Diskussionsbedarf besteht. Zwischenzeitlich hat sich auch das IHK-Gremium an alle Stadträte gewandt. Er schlägt daher vor, dass man im Frühjahr/Sommer eine Gewerbesteuerhebesatzsatzung entsprechend beschließen und man im Rahmen dieses TOPs dann ausführlich diskutieren könne, wie es mit der Gewerbesteuer im Hinblick auf den Haushalt 2023 weitergeht.

 

Herr Jakobs teilt mit, dass die Finanzplanung in Summe gegenüber den bisherigen Vorschlägen unverändert ist. Die Finanzplanung unterliege natürlich größeren Unwägbarkeiten. Generell ist die Finanzplanung nicht verbindlich, gleichwohl soll sie darstellen, wie die dauernde Leistungsfähigkeit sichergestellt ist. Was sich seit Beginn der Haushaltsplanung allerdings ganz erheblich verändert hat ist das Thema Schlüsselzuweisung. Inzwischen sei bekannt, dass die Schlüsselzuweisungen über 1 Mio. € höher ausfallen, als in der Haushaltsplanung ursprünglich veranschlagt. Deshalb habe er bereits seinerzeit darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit gäbe, zunächst einmal auf eine Steueranpassung planerisch zu verzichten. Dies allerdings erst im Jahr 2023, da man 2022 auf investive Zuschüsse im KiTa-Bereich in gleicher Höhe verzichten müsse. Er habe auch darauf hingewiesen, dass weiterhin eine Konsolidierung des Haushalts geboten sein wird.

 

Es wird heute vorgeschlagen, die Gewerbesteueranpassung in der mittelfristigen Finanzplanung zunächst herauszunehmen und durch entsprechende Schlüsselzuweisungen zu substituieren, damit ändert sich inhaltlich nichts. Im 2. Quartal werde man dem Stadtrat, voraussichtlich mit der Jahresrechnung 2021, einen Entwurf für eine Gewerbesteuerhebesatzung vorlegen, der eine Erhöhung des Hebesatzes auf 400 Prozent ab dem 01.01.2023 beinhaltet. Der Stadtrat kann dann diskutieren und rechtzeitig entscheiden, wie es ab dem nächsten Jahr bei der Gewerbesteuer weitergehen soll.


Beschluss:

 

Gegenüber der bisherigen Planung wird die Einnahmeerwartung aus der Gewerbesteuer in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 dahingehend geändert, dass mit Einnahmen auf der Basis eines Hebesatzes von 380 Prozent geplant wird. Es erfolgt folglich eine Minderung der Ansätze unter der Haushaltsstelle 9000.0030 um jeweils 1.000.000 €. Die Finanzierung erfolgt über die Anpassung der Schlüsselzuweisungen. Die Ansätze unter der Haushaltsstelle 9000.0410 sind daher in den vorgenannten Finanzplanungsjahren um jeweils 1.000.000 € zu erhöhen.

 

Wie bisher vorgeschlagen wird der Finanzplan 2021 bis 2025 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt je in den Einnahmen und Ausgaben im

 

·         Planungsjahr 2023 auf 186.960.000 €

·         Planungsjahr 2024 auf 186.120.000 €

·         Planungsjahr 2025 auf 184.470.000 €

 

unverändert zum bestehenden Beschlussvorschlag festgesetzt.“