Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.01.2022   SR/001/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen

7.1. Sachstand 365 € Ticket

 

Herr Jakobs nimmt Bezug auf die Anfrage von Herrn Meyer im letzten HFWA.

Er berichtet, dass im Gutachten verschiedene Modelle eines 365 €-Tickets beauftragt wurden:

 

-     Gesamtverbund-Modell
à jeder zahlt 365 €        
Dabei sind Mindererlöse für die Stadt Ansbach von 1,113 Mio. € zu erwarten und die Nachfragewirkung läge bei +0,8 %     

-     Ring-Modell
à innerer Ring 365 €, äußerer Ring 365 €, beide Ringe 730 €     

-     Territorial-Modell
à Grundpreis 365 € + zusätzliche Einheiten.           
Dies würde für den einzelnen Nutzer, der bspw. von AN nach NBG fahren will, Kosten in Höhe von 730 €/Jahr bedeuten.    
Für die Stadt Ansbach wäre dabei ein Mindererlös von 722.000 € zu erwarten und die Nachfrage würde sich um 0,6 % erhöhen.

-     Preisstufen-Modell
à 1. Stufe 365 €, 2. Stufe 730 €, 3. Stufe 1.095 €, 4. Stufe 1.460 €        
Hier würde das Ticket für den einzelnen Nutzer von Ansbach nach Nürnberg 1.460 €/Jahr kosten.      
Die Mindererlöse für die Stadt Ansbach lägen bei 494.000 € und eine Nachfrageerhöhung wird lt. Gutachten um 0,2 % prognostiziert.

 

 

Zusammengefasst gebe es einen Zuwachs an Fahrten von 1,9-3,2 % im gesamten VGN-Bereich, es seien aber Mindererlöse im gesamten VGN-Bereich in Höhe von 55-100 Mio. €/Jahr zu erwarten. Dies steht nicht im Verhältnis, da es ein hoher finanzieller Einsatz ohne große Verbesserung des ÖPNV-Angebotes sei. Daher habe der Gutachter vorgeschlagen, dass man sicher eher auf den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und gezielte Tarifangebote für finanziell schwache Fahrgastgruppen konzentriere.

 

Herr OB Deffner ergänzt, dass es in der Sitzung des Grundvertragsausschusses am 16.12.2021 drei verschiedene Beschlussvorschläge gab:

 

1.    Angesichts der immensen Finanzierungsnotwendigkeit bei gleichzeitig sehr überschaubarem Nutzen soll die Einführung eines verbundweiten 365 €-Tickets für alle aktuell nicht weiter verfolgt werden.

2.    Ein solches Ticket kann nur bei einem dauerhaft, vollständigen, dynamisierten und zusätzlichen Ausgleich der entstehenden Mindereinnahmen eingeführt werden. Voraussetzung für die Weiterverfolgung eines 365 €-Tickets für alle ist daher die Förderzusage des Freistaates Bayern.

3.    Der politische Meinungsbildungsprozess bei einigen Partnern ist noch nicht abgeschlossen. Ein einstimmiger Richtungsbeschluss kann deshalb nicht gefasst werden. Der Freistaat Bayern wird sich nach derzeitigem Stand jedoch erst nach einem positiven Richtungsbeschluss zu den Fördermöglichkeiten äußern. Damit ist die Einführung des 365 €-Tickets für alle in einem verbundweitem Modell zum 1.1.2023 ist daher nicht mehr möglich.

 

Für alle drei Beschlussvorschläge habe sich in der Sitzung kein einstimmiger Beschluss abgezeichnet, welcher jedoch notwendig wäre. Daraufhin wurde ein salomonischer Beschlussvorschlag formuliert, dem sich dann zum Glück alle anschließen konnten:

 

 

Herr Meyer erkundigt sich, wie man hinsichtlich der Einführung eines verbundwieten Sozialtarifes verblieben sei.

 

Herr OB Deffner teilt mit, dass alles weitere im geplanten Strategieprozess des VGN ab 2022 beraten werden soll.

 

 

7.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Klopstockstraße - Hohlbeinweg

 

Frau Stein-Hoberg berichtet, dass sie eine Anfrage einer Bürgerin bzgl. des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Klopstockstraße-Hohlbeinweg erreicht habe, weil dort eine komplette Hecke gerodet wurde. In der STR-Sitzung im Juli 2021 habe die Verwaltung jedoch zugesagt, auf den Bauträger bzgl. des Erhalts der Hecke und der Aufnahme in den Bebauungsplan zuzugehen.

 

Herr Büschl berichtet, dass man dies auch angesprochen habe. Die entsprechende Anregung wurde aber seitens des Vorhabenträgers nicht aufgegriffen, die Hecke konnte daher innerhalb des artenschutzrechtlich zulässigen Zeitraumes gerodet werden.