Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Bekanntgabe des Wegfalls der Geheimhaltung der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (§ 37 GeschOStR)

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.12.2021   SR/012/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bei folgenden Beschlüssen sind die Gründe für die Geheimhaltung entfallen:

 

 

TOP  3

Beurkundungsvollmacht und Untervollmacht für Christina Fuchs, Liegenschaftsamt

 

Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 22.11.2021:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Frau Christina Fuchs Beurkundungsvollmacht sowie Untervollmacht zu erteilen (s. Anlagen 1 und 2). Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Gründe für die Geheimhaltung sind entfallen.

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

TOP  4

Beurkundungsvollmacht für Anja Lautenbacher, Geschäftsbereich STADTBAU Ansbach

 

Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 22.11.2021:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Frau Anja Lautenbacher Beurkundungsvollmacht für die Stadt Ansbach gemäß Anlage 1 zu erteilen.

 

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Gründe für die Geheimhaltung sind entfallen.

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

TOP  8

Baugebiet "An den Brechhausäckern" im Ortsteil Meinhardswinden
Aktualisierung der „Bedingungen der Stadt Ansbach beim Verkauf von Baugrundstücken"

 

Beschluss:

 

Die von der Verwaltung vorgelegten „Bedingungen der Stadt Ansbach beim Verkauf von Baugrundstücken“ werden wie folgt ergänzt:

 

Veräußerungsverbot

Der Käufer selbst hat das Vertragsgrundstück auf die Dauer von fünf Jahren (Bindungsfrist) ab der Bezugsfertigstellung mit seiner Familie zu bewohnen. Eine Vermietung ist während dieser Zeit nur für eine eventuell im Haus vorhandene weitere Wohnung zulässig. Falls der Käufer das Wohnhaus nach Selbstbezug innerhalb dieser Zeit nicht mehr selbst mit seiner Familie bewohnt, so hat dieser der Stadt Ansbach eine Zahlung von 20 % des vertraglich vereinbarten Kaufpreises für Grund und Boden nachzuentrichten.

 

Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Stadt Ansbach bereits Wohneigentum im Freistaat Bayern hatte, hat der Käufer der Stadt Ansbach eine Zahlung von 30 % des vertraglich vereinbarten Kaufpreises für Grund und Boden nachzuentrichten.

 

In Ausnahmefällen ist die Genehmigung der Stadt Ansbach einzuholen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 36  Nein 1 

Mehrheitlich beschlossen.