Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2021 SR/011/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/038/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 215 KB | ||
72 Karolinen-Carre 13092021 828 KB | ||
Abwaegungstabelle BPlan Nr 72 137 KB | ||
Begruendung zum Entwurf vom 13092021 OFFENLAGE 332 KB |
Herr Büschl weist darauf hin, dass die Angelegenheit schon zweimal im BA
beraten wurde. Die Anregung, Flachdächer im Bereich „WB 3“, d.h. in der
„zweiten Reihe“ im Blockinnenbereich zu begrünen, wurde bereits in den im
Bauausschuss vorgestellten Entwurf mit aufgenommen. Die Lücke gegenüber der
Ludwigskirche soll durch Wohnungsbauvorhaben mit einer Tiefgarage geschlossen
werden. Anschließend trägt er den Beschlussvorschlag anhand der Sitzungsvorlage
vor.
Herr Dr. Schoen weist darauf hin, er wollte mit seinem Antrag im
Bauausschuss eine ausschließliche Zulässigkeit der Festsetzung von Flachdächern
im Bebauungsplan erreichen und nicht nur eine Begrünung, falls Flachdächer in
diesem Bereich gebaut würden.
Herr Büschl merkt an, dass aktuell keine Dachformen im Innenbereich
festgesetzt seien.
Herr Deffner lässt über den Antrag, im Blockinnenbereich ausschließlich
Flachdächer mit 0 – 6 Grad Dachneigung festzusetzen, abstimmen.
Abstimmungsergebnis: JA 9 NEIN 29
Mehrheitlich abgelehnt.
Sodann lässt Herr Deffner über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BA vom 22.11.2021:
Von den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung wird Kenntnis genommen. Das Gremium tritt der Abwägung bei. Die Einwände der AWEAN werden zurückgewiesen bzw. es wird durch Anpassung der Planung entsprochen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan mit den vorgenommenen Änderungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.