Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bebauungsplan Nr. 72 "für ein Teilgebiet zwischen Karlstraße, Turnitzstraße, Cronegkstraße und Karolinenstraße"
a) Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
b) Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2021   SR/011/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/038/2021 

Herr Büschl weist darauf hin, dass die Angelegenheit schon zweimal im BA beraten wurde. Die Anregung, Flachdächer im Bereich „WB 3“, d.h. in der „zweiten Reihe“ im Blockinnenbereich zu begrünen, wurde bereits in den im Bauausschuss vorgestellten Entwurf mit aufgenommen. Die Lücke gegenüber der Ludwigskirche soll durch Wohnungsbauvorhaben mit einer Tiefgarage geschlossen werden. Anschließend trägt er den Beschlussvorschlag anhand der Sitzungsvorlage vor.

 

Herr Dr. Schoen weist darauf hin, er wollte mit seinem Antrag im Bauausschuss eine ausschließliche Zulässigkeit der Festsetzung von Flachdächern im Bebauungsplan erreichen und nicht nur eine Begrünung, falls Flachdächer in diesem Bereich gebaut würden.

 

Herr Büschl merkt an, dass aktuell keine Dachformen im Innenbereich festgesetzt seien.

 

Herr Deffner lässt über den Antrag, im Blockinnenbereich ausschließlich Flachdächer mit 0 – 6 Grad Dachneigung festzusetzen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: JA 9  NEIN 29

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Sodann lässt Herr Deffner über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 22.11.2021:

 

Von den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung wird Kenntnis genommen. Das Gremium tritt der Abwägung bei. Die Einwände der AWEAN werden zurückgewiesen bzw. es wird durch Anpassung der Planung entsprochen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan mit den vorgenommenen Änderungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.