Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2021   SR/011/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen

9.1       Bekanntgabe „EU-Innenstadt-Förderinitiative“

 

Herr OB Deffner gibt bekannt, dass das Staatsministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr heute durch eine Pressemitteilung die Kommunen bekanntgegeben hat, die den Zuschlag im Projektaufruf „EU-Innenstadt-Förderinitiative“ erhalten haben.

 

Mit dem eingereichten Maßnahmenbündel von insgesamt sieben Maßnahmen hat Ansbach nun den Zuschlag erhalten.

 

Insgesamt beläuft sich die Förderung für die Stadt auf 387.000 Euro. Ursprünglich wurde das Maßnahmenbündel auf 275.000 Euro veranschlagt, im Zuge von Nachverhandlungen konnten jedoch Kosten von 387.000 Euro veranschlagt werden.

 

Zunächst werde der Förderbescheid abgewartet und analysiert und anschließend mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen.

 

Es wurden mit der Einreichung der Anträge nicht alle Mittel ausgeschöpft, sodass hier vom Ministerium noch ein Puffer für Steigerungen gesehen wird.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

9.2       Bekanntgabe Silvesterfeuerwerk

 

Herr Kleinlein gibt einen kurzen Überblick über die Rechtslage zum Böllerverbot. Der Grundsatz ist bundesrechtlich im Sprengstoffgesetz und in einer entsprechenden Verordnung geregelt. Hierin heißt es, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Eine Ermächtigung für eine landesrechtliche Regelung gebe es nicht. Auf diesen Absatz wurde bereits immer verwiesen und somit galt schon deswegen ein Feuerwerksverbot in der Altstadt. Im vergangenen Jahr galt die damals geltende Bayer. Infektionsschutzverordnung. Hier wurde den Kreisverwaltungsbehörden die Möglichkeit geschaffen, Regelungen für den öffentlichen Bereich zu erlassen. Das erlassene Feuerwerksverbot auf Privatgrund wurde wegen fehlender Rechtsgrundlage gekippt. Aktuell wurde keine entsprechende Rechtsgrundlage beschlossen, die jetzigen Regelungen gelten bis zum 15.12.2021. Was danach kommt ist schwer vorhersehbar. Bis heute gibt es keine Ermächtigung der Stadt, entsprechende Verbote zu erlassen.

 

Herr Kleinlein erklärt den Sachverhalt in der Stadt Nürnberg. Dort ist es sicherheitsrechtlich aufgrund des LStVG untersagt, im Burghof Feuerwerkskörper zu zünden.

 

Dient zur Kenntnis.