Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2021 SR/011/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/036/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 304 KB | ||
Anlage 1 - Satzungsentwurf 16 KB | ||
Anlage 2 - Ausgaben 112 KB | ||
Anlage 3 - Einnahmen 82 KB | ||
Anlage 4 - Gebührenkalkulation 61 KB | ||
Anlage 5 - Rücklagen 59 KB |
Herr Jakobs verweist auf die umfangreichen Sitzungsvorlagen und die einstimmige Empfehlung aus dem HFWA.
Um die erhöhte Zuführung zur Sonderrücklage finanzieren zu können, bedarf es einer erneuten Anpassung der Gebühren der Bauschuttdeponie. Die Gebühren müssten von derzeit 10,00 € pro Gewichtstonne auf 14,00 € je Gewichtstonne erhöht werden.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 23.11.2021
Die „5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Ansbach (Abfallgebührensatzung)“ in der Fassung des Entwurfs vom 05.11.2021 wird erlassen.
Dieser Entwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird (Anlage 1), ist Bestandteil dieses Beschlusses.