Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2021 SR/011/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/042/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 347 KB | ||
Förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten - Ablaufschema förmliche Festlegung 7 KB | ||
Sanierungsgebiet 3 MB |
Herr Büschl erläutert, dass es um die Verlängerung von 15 Jahren der Sanierungsgebiete 1, 2, 3, 4, 6A, 7 und 8A gehe.
Anschließend trägt er den Beschlussvorschlag vor.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BA vom 22.11.2021:
Die Satzungen der noch bestehenden Sanierungsgebiete 1, 2, 3, 4, 6 A, 7
und 8 A sind bis zum Erlass einer neuen Sanierungssatzung für das Gebiet der
Altstadt, längstens jedoch bis zum 30.11.2036 zu verlängern.
Die Verwaltung wird beauftragt, kurz- und mittelfristig zusammenfassend ein neues Sanierungsgebiet mit aktualisierten Zielen festzulegen, das, je nach Erfordernis, auch Bereiche der aktuell verlängerten Sanierungsgebiete beinhaltet. Zur Ausweisung dieses neuen Sanierungsgebietes ist die gesetzlich geregelte Verfahrensweise notwendig. Der Stadtrat ist entsprechend zu beteiligen.
Nach der Ausweisung dieses neuen Sanierungsgebietes im vereinfachten Verfahren sind die verlängerten Sanierungsgebiete 1, 2, 3, 4, 6 A, 7 und 8 A Zug um Zug aufzuheben.