Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.11.2021 SR/010/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF4/016/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 144 KB |
Herr Jakobs stellt den Sachverhalt wie folgt dar:
Während eines Haushaltsjahres ist die Liquidität, die sogenannte Kassenlage, Schwankungen unterworfen. Zur Sicherung von fälligen Zahlungen bzw. zur Zwischenfinanzierung sind zeitlich begrenzt Kassenkredite notwendig.
Nach dem Kommunalen Haushaltsrecht soll der Höchstbetrag der Kassenkredite 1/6 der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nicht überschreiten. Nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf wären dies für die Stadt Ansbach höchstmögliche Kassenkredite im Jahr 2022 von rund 24,3 Mio. €.
Um die Liquidität der Stadtkasse sicherzustellen, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2022 auf 20,0 Mio. €, wie im Vorjahr, festzusetzen.
Beschluss:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2022 wird auf 20,0 Mio. € festgesetzt.