Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Herrieder Tor - Tragwerksgutachten - Sachstand

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.11.2021   BWA/010/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/060/2021 

Herr Dr. Simons erklärt den aktuellen Sachstand für ein Tragwerksgutachten am Herrieder Tor.

 

Das unter Denkmalschutz stehende Herrieder Tor ist das prägende Wahrzeichen der Stadt Ansbach. Unter Markgraf Carl Wilhelm Friedrich Brandenburg-Ansbach (1712 bis 1757) entstand der ca. 47 Meter hohe, repräsentative Turm- und Torbau. Errichtet wurde der achteckige Turm ab 1750 von Johann David Steingruber, dem markgräflichen Hofbau-Inspektor und obersten Baumeister in Ansbach[1]. Alleine der Turmhelm mit der Laterne ist rund 12m hoch.

 

Aufgrund von Wasserschäden in und am Turm des Herrieder Tores und von sichtbaren Schäden am hölzernen Turmhelm wurde im Herbst 2020 ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, um einen geeigneten Tragwerksplaner mit Expertise im Denkmalbereich für die Sanierung zu finden.

Im Zuge eines durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens wurde die fhs Ingenieur GmbH mit Vertrag vom 18.03.2021 mit der Erstellung eines Tragwerkgutachtens beauftragt (BA Beschluss 15.03.2021).

 

Vom Ingenieurbüro fhs wurden statische Voruntersuchungen durchgeführt und die Standsicherheit überprüft. Zugleich wurde der vorhandene Schadensumfang begutachtet und dokumentiert.

Die vorgefundenen Schäden wurden kartiert und in einer textlichen Ausarbeitung erläutert. Die Hauptschäden sind zudem in einer beiliegenden Fotodokumentation zusammengefasst und kurz beschrieben. Das Tragwerksgutachten liegt seit 28.10.2021 vor.

Das Tragwerksgutachten mit Kostenschätzung und Fotodokumentation sind dieser Vorlage angehängt.

 

Im Rahmen der Erstellung des Tragwerksgutachtens hat sich herausgestellt, das nicht nur der Turmhelm sondern nahezu sämtliche Geschoßdecken und Balkenlagen geschädigt sind. Gründe sind:

 

  • bauzeitliche Konstruktionsfehler
  • Veränderungen und unsachgemäße Eingriffe
  • Feuchtigkeitsschäden und Schädlingsbefall

 

Aufgrund des vorhandenen Schadensumfangs sind die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Turmdachkonstruktion stark beeinträchtigt.

 

Eine fachgerechte Sanierung und Instandsetzung des Turms des Herrieder Tores ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung des Schadensbildes und damit verbundene Gefährdungen und steigende Sanierungskosten zu verhindern.

 

Der Handlungsbedarf / Instandsetzungskonzept umfasst (stichpunkthaft):

 

  • Einrüsten des Turms bis an die Spitze mit Gerüstaufzug und Treppenaufgang
  • Herstellen eines Schutzdaches und eines Passantenschutzes
  • Sanierung des Mauerwerks
  • Rückbau der Dachhaut und Freilegung der Holzbauteile
  • Sanierung der Holzbauteile von Dach, Decken und Fachwerk
  • Erneuerung der Dachhaut mit Schiefer und Neueinblechung
  • Erneuerung und Überarbeitung der Fußbodenaufbauten
  • Ausbesserung und Anstrich des Fassadenputzes
  • Sanierung und teilweise Erneuerung der Treppenanlage
  • Überholung der Turmuhr

 

Für die im Zusammenhang mit dem Instandsetzungskonzept erforderlichen Bauleistungen wurde eine Kostenschätzung von fhs Ingenieure erstellt. Die Kostenschätzung beläuft sich Stand 28.10.2021 auf 1.200.000.- € incl. 19% Mwst.

 

Bei der Vertragsvergabe war noch nicht bekannt, dass das gesamte Turmbauwerk sanierungsbedürftig ist. Die Gesamtbaukosten für die Sanierung einschließlich Baunebenkosten belaufen sich gemäß Kostenschätzung von fhs (Stand 28.10.2021) auf 1.200.000.- € incl. 19% Mwst.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erkundigt sich, ob auch die Erneuerung der Fassade Bestandteil der Sanierung sei, Herr Dr. Simons bejaht dies.

 

Aus dem Gremium wird nachgefragt, wann das Dach eingedeckt wurde und ob eine Abnahme der Turmhaube in Gänze mit einer Instandsetzung außerhalb der Baustelle nicht günstiger sei.

 

Herr Dr. Simons erklärt, dass es sich um eine historische Dacheindeckung handelt. Mit dem Landesamt für Denkmalschutz werde die Verwaltung in Diskurs gehen, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

 

Weiterhin wird angeregt, eine mögliche Förderung abzuklären und angefragt

 

  • ob bereits eine Schadstoffuntersuchung stattfand.
  • ob die Statik, Fundament und Mauerwerk begutachtet wurde.
  • ob Fördermöglichkeiten in Aussicht gestellt sind.
  • welche Arbeiten der Betrag für den Putz umfasst.
  • welche Auswirkungen für die Nutzer anstehen.

 

Herr Dr. Simons gibt an, dass die konkrete Ausführungsplanung noch ansteht. Eine Schadstoffuntersuchung findet aufgrund der historischen Bausubstanz nicht statt, jedoch werde man den gesamten Bau gründlich begutachten. Die Kosten für die Putzarbeiten betreffen den Innen- und Außenputz. Die Nutzer des Gebäudes müssen temporär ausgelagert werden.



[1] Biernoth, A. „Kurzinformation über das Herrieder Tor in Ansbach“; 1.Aufl Sept. 2015 (abgerufen auf www.kunstverein-ansbach.de am 15.11.2021)


Beschluss:

 

Aufgrund der im Tragwerksgutachten von fhs angemahnten Dringlichkeit wegen starker Beeinträchtigung der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Turmdachkonstruktion erfolgt ab 2022 bis 2023 eine fach- und denkmalgerechte Instandsetzung des gesamten Turmbauwerkes.