Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Haushaltsplanentwurf 2022

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.10.2021   HFWA/009/2021 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  REF4/014/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs erklärt, dass der Haushaltsplanentwurf am Freitag, den 15. Oktober 2021 an die Fraktionsvorsitzenden verteilt wurde und als PDF im Ratsinfo allen Mitgliedern des Stadtrates zur Verfügung gestellt worden sei. Die Druckexemplare würden den Ausschussmitgliedern vorliegen und in dieser Woche sowie weiterhin in den folgenden Sitzungen an alle verteilt werden.

 

Aus der FLZ hätte man bereits am Wochenende der Schlagzeile entnehmen können „Rekordverschuldung droht“. Herr Jakobs habe seinen Vorgänger, Herrn Schwarzbeck, gefragt, ob er jemals eine solch hohe Verschuldung schon einmal erlebt habe. Herr Schwarzbeck habe diese Frage bejaht, aber zu DM-Beträgen.

 

Derzeit sei es schwierig Wirtschaftsprognosen zu treffen. Die Kämmerei orientiere sich hierbei an den Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute. Kritisch sei die derzeitige Inflationsrate zu betrachten. Bedenklich würden die steigenden Heizölpreise und Baukosten stimmen.

 

Eigentlich sei es notwendig, dass die Kommunen antizyklisch handeln, d. h. sparen wäre angesagt. Doch wie so viele Kommunen könne auch die Stadt Ansbach dies derzeit nicht bewerkstelligen. Zu viele Aufgaben lägen vor uns: Brandschutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden, der Ausbau der Kindertagesbetreuung sei notwendig, die Schulkindbetreuung müsse gesichert werden, die Schuldigitalisierung müsse vorangetrieben werden, der VGN / ÖPNV würde kostenintensiver werden, für Rekultivierung bzw. Nachsorge der Bauschuttdeponie müssten höhere Rücklagen gebildet werden und viele weitere Bereiche müssten finanziert werden: ANregiomed, Obdachlosenbetreuung, Verwaltungsdigitalisierung, Schülerbeförderung und Klimaschutz.

 

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf gäbe die Rahmenzahlen vor. Sie spiegeln auch die im letzten Jahr getroffenen Vorgaben des Stadtrates wider. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes würde um 3,5 % auf 145,9 Mio € und das Volumen des Vermögenshaushaltes um 4,9% auf 29,26 Mio. € ansteigen. Die Verpflichtungsermächtigungen lägen bei 27,27 Mio. €. Die neuen Stellenplanträge würden zu einer Steigerung der Personalausgaben von rund einer Million Euro jährlich führen. Dies sei alles nicht mehr aus Eigenmitteln finanzierbar. Deshalb sei eine Kreditaufnahme (ca. 10 Mio. €) absehbar sowie eine Inanspruchnahme der Rücklagen i. H. v. 5,63 Mio. € notwendig.

 

Dies sei der Entwurf mit Stand 13.10.2021. Die Stadträte/Fraktionen können sich gerne bei Rückfragen an die Kämmerei wenden und werden gebeten dieses Angebot zu nutzen.

 

Bauchschmerzen bereite die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit. Hier gäbe es konkrete Kriterien der Rechtsaufsichtbehörde. Bereits letztes Jahr sei dem Begleitschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 05.02.2021 anlässlich der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 zur dauernden Leistungsfähigkeit nur ein „noch zufriedenstellend“ zu entnehmen. Die Tilgung sollte unter den jetzigen Bedingungen nach der Kreditaufnahme machbar sein, jedoch sei zu beachten, dass die Zinslaufzeit längstens auf zehn Jahre festgesetzt werde, die Kreditlaufzeit aber 25 Jahre betrage. Man wisse nicht, was nach den zehn Jahren käme. Man müsse dies stets im Blick behalten.

 

Auf was wird die Regierung von Mittelfranken genau schauen? Welche Fragen könnten gestellt werden? Vor allem im Hinblick auf die Einhaltung des Art. 61 Abs. 2 GO, handelt die Stadt Ansbach sparsam und wirtschaftlich?

 

Müssten dann evtl. die freiwilligen Ausgaben gesenkt werden? Z. B. sei Fakt, dass die Waldwirtschaft ein absoluter Defizitbereich ist. Die Straßenreinigung leiste derzeit formell nur Unterstützungsleistung. Ob die Rechtsaufsicht das weiterhin akzeptieren werde, sei fraglich.

 

Wie stehen die städtischen Unternehmen da? ANregiomed hat noch keinen Haushaltsplanentwurf vorgelegt. Nach Kostenschätzung der Beteiligungsverwaltung der Stadt Ansbach gehe man von einem Defizit aus, das auf 33 Mio. € ansteigen könnte. Dann würde der Anteil der Stadt Ansbach 2024 bei 10 Mio. € liegen. Das würde wiederum für den Haushalt der Stadt Ansbach eine höhere Belastung bedeuten, ab 2024 müssten dann 10 Mio. € anstatt der derzeitigen 4,5 Mio. € geleistet werden. Hinzu käme auch noch der Klinikneubau, hier läge der Risikoanteil für die Stadt Ansbach bei 7,9 Mio. €. Zu erwähnen wäre an dieser Stelle noch, dass die Förderzugsage des Freistaates Bayern noch ausstehe. Würde diese ausfallen, steige der Anteil auf 39,9 Mio. €. Bedenklich stimme hier auch die Baukostensteigerung.

 

Auch beim ÖPNV sei mit steigenden Kosten zu rechnen, hier habe die Stadt Ansbach einen Dienstleistungsvertrag ausgegeben. Nach derzeitigen Prognosen der AbuV und AVVH könne wegen der steigenden Energiepreise spätestens nächstes Jahr keine Gewinnausschüttung mehr erfolgen. Die ÖPNV-Kosten würden ebenfalls durch die höheren Energiepreise steigen. Unberücksichtigt sei dabei noch das 365-€-Ticket, dass die Stadt Ansbach mindestens 3,5 Mio. € kosten werde.

 

Aus diesen Gründen heraus müssten andere/weitere Einnahmequellen gefunden werden (Art. 62 Abs. 2 GO). Die Rechtsaufsichtbehörde könnte darauf hinweisen. In folgenden Bereichen sollten die Einnahmen geprüft und erhöht werden: Entgelte für Märkte und Veranstaltungsräume, Mieten und Pachten, Inanspruchnahme Betriebsamt und Verwaltung durch Dritte (auch Vereine und Kulturschaffende), Einnahmen aus Grundstücksgeschäften, Entgelte für Kindertagespflege sowie Gebühren Bauschuttdeponie (Verdoppelung avisiert). Des Weiteren müsste die Gewerbesteuer angepasst werden. Seit Veranlagungszeitraum 2020 sei die Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG von 380 % auf 400 % gestiegen. Unternehmen, die der Einkommensteuer unterliegen, wären von einer Anpassung nicht betroffen. Dieses Geld würde dem Staat geschenkt werden. (Jedoch 50 – 65 % Abzug durch geringere Schlüsselzuweisungen, aber eine erhöhte Bezirksumlage seien zu erwarten!) Auch bei der Grundsteuer sollte eine Erhöhung avisiert werden.

 

Die wesentlichen Ausgaben des Vermögenshaushaltes fände man im Vorbericht des Haushaltsplanentwurfes 2022 ab Seite V 21 übersichtlich zusammengestellt.

 

Dieser Haushaltsplanentwurf 2022 stimme Herrn Jakobs nicht glücklich. Er bittet die Stadträte, Änderungswünsche rechtzeitig mitzuteilen. Partnerschaftlich solle man zusammenarbeiten. Schwierige Zeiten seien zu bewältigen.