Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.10.2021 HFWA/009/2021 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | REF4/014/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 45 KB |
Herr
Jakobs erklärt, dass der
Haushaltsplanentwurf am Freitag, den 15. Oktober 2021 an die
Fraktionsvorsitzenden verteilt wurde und als PDF im Ratsinfo allen Mitgliedern
des Stadtrates zur Verfügung gestellt worden sei. Die Druckexemplare würden den
Ausschussmitgliedern vorliegen und in dieser Woche sowie weiterhin in den
folgenden Sitzungen an alle verteilt werden.
Aus der FLZ hätte man bereits am Wochenende
der Schlagzeile entnehmen können „Rekordverschuldung droht“. Herr Jakobs habe
seinen Vorgänger, Herrn Schwarzbeck, gefragt, ob er jemals eine solch hohe
Verschuldung schon einmal erlebt habe. Herr Schwarzbeck habe diese Frage
bejaht, aber zu DM-Beträgen.
Derzeit sei es schwierig
Wirtschaftsprognosen zu treffen. Die Kämmerei orientiere sich hierbei an den
Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute. Kritisch sei die derzeitige
Inflationsrate zu betrachten. Bedenklich würden die steigenden Heizölpreise und
Baukosten stimmen.
Eigentlich sei es notwendig, dass die
Kommunen antizyklisch handeln, d. h. sparen wäre angesagt. Doch wie so viele
Kommunen könne auch die Stadt Ansbach dies derzeit nicht bewerkstelligen. Zu
viele Aufgaben lägen vor uns: Brandschutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden, der
Ausbau der Kindertagesbetreuung sei notwendig, die Schulkindbetreuung müsse
gesichert werden, die Schuldigitalisierung müsse vorangetrieben werden, der VGN / ÖPNV
würde kostenintensiver werden, für Rekultivierung bzw. Nachsorge der Bauschuttdeponie
müssten höhere Rücklagen gebildet werden und viele weitere Bereiche müssten
finanziert werden: ANregiomed, Obdachlosenbetreuung, Verwaltungsdigitalisierung,
Schülerbeförderung und Klimaschutz.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf gäbe
die Rahmenzahlen vor. Sie spiegeln auch die im letzten Jahr getroffenen
Vorgaben des Stadtrates wider. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes würde um
3,5 % auf 145,9 Mio € und das Volumen des Vermögenshaushaltes um
4,9% auf 29,26 Mio. € ansteigen. Die Verpflichtungsermächtigungen
lägen bei 27,27 Mio. €. Die neuen Stellenplanträge würden zu einer
Steigerung der Personalausgaben von rund einer Million Euro jährlich führen.
Dies sei alles nicht mehr aus Eigenmitteln finanzierbar. Deshalb sei eine
Kreditaufnahme (ca. 10 Mio. €) absehbar sowie eine Inanspruchnahme
der Rücklagen i. H. v. 5,63 Mio. € notwendig.
Dies sei der Entwurf mit Stand 13.10.2021.
Die Stadträte/Fraktionen können sich gerne bei Rückfragen an die Kämmerei
wenden und werden gebeten dieses Angebot zu nutzen.
Bauchschmerzen bereite die Sicherstellung
der dauernden Leistungsfähigkeit. Hier gäbe es konkrete Kriterien der
Rechtsaufsichtbehörde. Bereits letztes Jahr sei dem Begleitschreiben der
Regierung von Mittelfranken vom 05.02.2021 anlässlich der Genehmigung der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 zur dauernden Leistungsfähigkeit
nur ein „noch zufriedenstellend“ zu entnehmen. Die Tilgung sollte unter den
jetzigen Bedingungen nach der Kreditaufnahme machbar sein, jedoch sei zu
beachten, dass die Zinslaufzeit längstens auf zehn Jahre festgesetzt werde, die
Kreditlaufzeit aber 25 Jahre betrage. Man wisse nicht, was nach den zehn Jahren
käme. Man müsse dies stets im Blick behalten.
Auf was wird die Regierung von Mittelfranken
genau schauen? Welche Fragen könnten gestellt werden? Vor allem im Hinblick auf
die Einhaltung des Art. 61 Abs. 2 GO, handelt die Stadt
Ansbach sparsam und wirtschaftlich?
Müssten dann evtl. die freiwilligen Ausgaben
gesenkt werden? Z. B. sei Fakt, dass die Waldwirtschaft ein absoluter Defizitbereich
ist. Die Straßenreinigung leiste derzeit formell nur Unterstützungsleistung. Ob
die Rechtsaufsicht das weiterhin akzeptieren werde, sei fraglich.
Wie stehen die städtischen Unternehmen da?
ANregiomed hat noch keinen Haushaltsplanentwurf vorgelegt. Nach Kostenschätzung
der Beteiligungsverwaltung der Stadt Ansbach gehe man von einem Defizit aus, das
auf 33 Mio. € ansteigen könnte. Dann würde der Anteil der Stadt Ansbach
2024 bei 10 Mio. € liegen. Das würde wiederum für den Haushalt der
Stadt Ansbach eine höhere Belastung bedeuten, ab 2024 müssten dann
10 Mio. € anstatt der derzeitigen 4,5 Mio. € geleistet
werden. Hinzu käme auch noch der Klinikneubau, hier läge der Risikoanteil für
die Stadt Ansbach bei 7,9 Mio. €. Zu erwähnen wäre an dieser Stelle
noch, dass die Förderzugsage des Freistaates Bayern noch ausstehe. Würde diese
ausfallen, steige der Anteil auf 39,9 Mio. €. Bedenklich stimme hier
auch die Baukostensteigerung.
Auch beim ÖPNV sei mit steigenden Kosten zu
rechnen, hier habe die Stadt Ansbach einen Dienstleistungsvertrag ausgegeben. Nach
derzeitigen Prognosen der AbuV und AVVH könne wegen der steigenden Energiepreise
spätestens nächstes Jahr keine Gewinnausschüttung mehr erfolgen. Die ÖPNV-Kosten
würden ebenfalls durch die höheren Energiepreise steigen. Unberücksichtigt sei dabei
noch das 365-€-Ticket, dass die Stadt Ansbach mindestens 3,5 Mio. € kosten
werde.
Aus diesen Gründen heraus müssten
andere/weitere Einnahmequellen gefunden werden (Art. 62 Abs. 2 GO). Die Rechtsaufsichtbehörde
könnte darauf hinweisen. In folgenden Bereichen sollten die Einnahmen geprüft
und erhöht werden: Entgelte für Märkte und Veranstaltungsräume, Mieten und
Pachten, Inanspruchnahme Betriebsamt und Verwaltung durch Dritte (auch Vereine
und Kulturschaffende), Einnahmen aus Grundstücksgeschäften, Entgelte für
Kindertagespflege sowie Gebühren Bauschuttdeponie (Verdoppelung avisiert). Des
Weiteren müsste die Gewerbesteuer angepasst werden. Seit Veranlagungszeitraum
2020 sei die Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer nach § 35 Abs. 1
Nr. 1 EStG von 380 % auf 400 % gestiegen. Unternehmen, die
der Einkommensteuer unterliegen, wären von einer Anpassung nicht betroffen.
Dieses Geld würde dem Staat geschenkt werden. (Jedoch 50 – 65 % Abzug
durch geringere Schlüsselzuweisungen, aber eine erhöhte Bezirksumlage seien zu
erwarten!) Auch bei der Grundsteuer sollte eine Erhöhung avisiert werden.
Die wesentlichen Ausgaben des
Vermögenshaushaltes fände man im Vorbericht des Haushaltsplanentwurfes 2022 ab
Seite V 21 übersichtlich zusammengestellt.
Dieser Haushaltsplanentwurf 2022 stimme
Herrn Jakobs nicht glücklich. Er bittet die Stadträte, Änderungswünsche
rechtzeitig mitzuteilen. Partnerschaftlich solle man zusammenarbeiten.
Schwierige Zeiten seien zu bewältigen.