Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.10.2021 SKA/002/2021 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | KST/001/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 47 KB | ||
Richtlinien des Kunstbeirates der Stadt Ansbach 233 KB |
Frau Wilhelm verweist auf den vorliegenden Sachverhalt
und erläutert ergänzend:
Am 01.10.2021 habe
sich der neue Kunstbeirat mit folgenden Mitgliedern installiert:
Ø
die/der
Kulturreferent/in der Stadt Ansbach: Nadja Wilhelm
Ø
die/der
Vertreter/in der Unteren Denkmalbehörde: Jochen Büschl
Ø
eine/n
Architekt/in: Elisabeth Meisel
Ø
ein/e
Kunsthistoriker/in: Christian Eichinger
Ø
ein/e
Experte/in für Kunstvermittlung (Kunstpädagogik oder
Kunstwissenschaft mit Studium an einer Kunstakademie oder
Kunsthochschule): Helmut Sacha
Ø
ein/e
Künstler/in: Kerstin Himmler
Ø
ein/e
Künstler/in: Thomas Röthel
Der Kunstbeirat
verstehe sich als sachverständiges, den Stadtrat und seine Ausschüsse
beratendes Expertengremium, das sich um die Kunstwerke im öffentlichen Raum
kümmern werde. Grundlage für die Tätigkeit seien die beiliegenden Richtlinien.
Die Berufung der mindestens 7 ständigen Mitglieder erfolge auf 4 Jahre.
Eine der ersten
Aufgaben sei, wie das Konzept „Skulpturen im öffentlichen Raum“ fortgesetzt
werden könnte. Derzeit arbeite man bereits an der Digitalisierung des
Skulpturenweges. Das Ergebnis hierzu werde im Gremium wieder vorgestellt.
In der
anschließenden Aussprache wird auf folgendes hingewiesen:
Ø
Die
Weiterführung der Skulpturenmeile sei in den Richtlinien nicht enthalten.
Ø
Die
Richtlinien sollten hinsichtlich der Berufung/ Wahl der ständigen Mitglieder angepasst
werden.
Ø
Das
Konzept mit der Installation eines Kunstbeirates sei der „richtige Weg“ um den
Kunstwerken in der Stadt den gebührenden Stellenwert zu verleihen.
Frau Wilhelm sagt eine Anpassung der Richtlinien zu.