Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Haltestelle "Brodswinden, Lebenshilfe"

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.10.2021   BWA/009/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/035/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl stellt den Sachverhalt für einen Ausbau der Haltestelle Brodswinden im Bereich der Lebenshilfe vor und verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle „Brodswinden, Lebenshilfe“ auf Höhe der Hardtstraße beschäftigt die Stadtverwaltung seit dem Jahr 2018. Es wurden zahlreiche Varianten geprüft, auch die Führung des Busverkehrs über die „innere“ Hardtstraße. Hiervon wurde jedoch seitens des VGN und des Landratsamtes Ansbach abgeraten, da die Haltestelle ergänzend zum Stadtlinienverkehr (Linie 762) durch die Regionalbuslinie 736 (Ansbach – Weidenbach – Ornbau) bedient wird. Diese wird eigenwirtschaftlich betrieben. Auf dem Stadtgebiet Ansbach gibt es jedoch einen Kooperationsvertrag zwischen der ABuV und Bauer & Schlecht, dem Genehmigungsinhaber der Linie 736. Die Konzession läuft jedoch nur noch bis Dezember 2024. Die Linie 736 ist Teil des Linienbündels LB 11 Wassertrüdingen AN 736/738/739 des Landkreises Ansbach. Spätestens 27 Monate vor Ablauf der Genehmigung muss die Beabsichtigung zur Vergabe des Dienstleistungsauftrags im EU-Amtsblatt durch den Aufgabenträger (in dem Fall LRA Ansbach) veröffentlicht werden. Hierfür ist im Vorfeld eine Abstimmung zwischen Stadt, Landkreis und ABuV dringend erforderlich (Frühjahr 2022).

 

Der Öffentliche Dienstleistungsauftrag an die ABuV enthält einen entsprechenden Passus in der Anlage 1 als Hinweis zur Linie 762:

Hier ist bei der Vergabe des Betreibers an einen Unterauftragnehmer sicherzustellen, dass zusätzliche Fahrten, die heute über die Linie 736 des Landkreises Ansbach geleistet werden, entsprechend den Vorgaben des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sowie dieser Anlage durch den Unterauftragnehmer gewährleistet werden. Soweit zum Laufzeitbeginn des öffentlichen Dienstleistungsauftrags eine Umsetzung dieser Anforderungen rechtlich noch nicht möglich ist, ist die Umsetzung zum frühestmöglichen Zeitpunkt spätestens jedoch mit Neuvergabe des entsprechenden Unterauftrags sicherzustellen.

 

Wird die Haltestelle auf der Südseite der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) (Richtung stadteinwärts) in die Hardtstraße verlegt, ist es möglich, dass diese nach Ablauf der Genehmigung des Betreibers der Regionalbuslinie, nicht mehr durch den zukünftigen Inhaber der Genehmigung bedient / angefahren wird. Eine Verdichtung des Stadtbusverkehrs wäre notwendig.  Derzeit werden von der Stadtbuslinie 762 jeweils 6 Fahrten stadtauswärts und stadteinwärts durchgeführt. Die Regionalbuslinie 736 weist derzeit 10 Fahrten stadtauswärts und 6 Fahrten stadteinwärts auf.

 

Aus diesem Grund wurde der Ausbau der Haltestelle „Brodswinden, Lebenshilfe“ an der GVS weiterverfolgt. Um keine barrierefreie „Insellösung“ zu schaffen, die weder barrierefrei erreicht noch verlassen werden kann, ist die Einrichtung einer gesicherten Querung notwendig. Innerorts können gesicherte Querungen bspw. Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen darstellen. Da sich die Haltestelle aber Außerorts befindet, kommt hier nur die Errichtung einer Lichtsignalanlage in Frage. Aufgrund der Nähe zum Knoten Hardtstraße / GVS und der Lage der Haltestelle im Knoten wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde die Signalisierung des kompletten Knotens gefordert.  Ein Querungsbedarf der Fahrbahn an der Haltestelle „Brodswinden, Lebenshilfe“ besteht derzeit nur bei Fahrten, die von Ansbach zur Lebenshilfe verkehren. In der Gegenrichtung von der Lebenshilfe nach Ansbach müssen Fahrgäste, welche Richtung Ansbach wollen, die Fahrbahn nicht überqueren. Für Fahrgäste, die mit der Linie 736 in Richtung Weidenbach fahren wollen, wäre weiterhin eine Querung notwendig.

 

Erst im Juli dieses Jahres wurde bekannt, dass die Regionalbuslinie stadtauswärts bei Anwesenheit von Fahrgästen, die zu den Einrichtungen der Lebenshilfe wollen, bereits über die Hardtstraße fährt. Bei Fahrten ohne entsprechenden Bedarf, wird – wie im Fahrplan angegeben – über die Haltestelle an der GVS, d.h. ohne die Schleife über die „innere“ Hardtstraße gefahren. Seitens der Lebenshilfe wurde angegeben, dass derzeit 125 Personen den ÖPNV nutzen würden. Diese haben jedoch nicht alle eine 5-Tage-Woche und unterschiedliche Arbeitszeiten. Vor einigen Wochen wurden seitens der Lebenshilfe eigene Zählungen durchgeführt. Hierbei wurden nachmittags 35-40 Personen pro Bus (Regionalbus) gezählt. Hier erfolgt der Einstieg an der Haltestelle an der GVS stadteinwärts. Eine Querung der GVS ist dort nicht notwendig.

 

Seitens der ABuV konnte am Schlossplatz beobachtet werden, wie dort regelmäßig morgens 40-50 Personen in Richtung Brodswinden einsteigen. Überwiegend nutzen die Fahrgäste, die bei den Werkstätten der Lebenshilfe arbeiten, das Fahrplanangebot auf der Regionalbuslinie 736 aufgrund des besseren Fahrplanangebots zu/ab den Werkstätten der Lebenshilfe (Arbeitsbeginn 08:00 Uhr/Arbeitsende 15:30 Uhr). Zusätzlich fährt die Fa. Steiner-Reisen aus Ansbach im Auftrag für die Lebenshilfe (= freigestellter Verkehr) ca. 200 Personen aus Stadt und Landkreis Ansbach zu den Werkstätten in Brodswinden.

 

Durch die Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH wurde ein Probebetrieb in der KW 26 mit einer Führung über die Hardtstraße durchgeführt. Hierbei konnte ein Zeitverlust gegenüber der regulären Route von 2-3 Minuten festgestellt werden. Die Umlaufzeiten weisen jedoch ausreichend Puffer auf, dass eine Führung der Linie stadtauswärts über die Hardtstraße für den Stadtbusverkehr möglich ist. Auch der Betreiber der Regionalbuslinie signalisierte, dass diese stadtauswärts ebenfalls regulär über die Hardtstraße fahren könnte.

 

Aus diesem Grund wurde seitens der Stadtverwaltung die Einrichtung eines Haltestellenkaps nur für die Richtung stadtauswärts in der Hardtstraße geprüft. Die neue Haltestelle in der Hardtstraße (stadtauswärts) sollte möglichst in der Nähe der vorhandenen Haltestelle an der GVS (stadteinwärts) zum Liegen kommen, jedoch den Einmündungsbereich der Hardtstraße in die GVS nicht beeinträchtigen. Da der Bus an Haltestellenkaps auf der Fahrbahn hält, kann es während dem Halt zu Überholvorgängen kommen. Aus diesem Grund wird seitens der Verkehrsplanung vorgeschlagen, das Haltestellenkap mit einer Entfernung von maximal 100 m zur Haltestelle stadteinwärts, gegenüber dem ansässigen Autohaus einzurichten. Überholende Kfz haben dort noch ausreichend Sicht auf die von der GVS einbiegenden und dann folglich entgegenkommenden Kfz. Das Parken auf der Fahrbahn wäre in diesem Bereich dann jedoch nicht mehr möglich.

 

Grundsätzlich ist es aus Sicht der Verkehrsplanung ebenfalls erstrebenswert nicht nur den Bereich des Haltestellenkaps auszubauen, sondern auch den Gehweg entsprechend breiter und damit richtlinienkonform zu gestalten. Hierfür ist eine Gehwegbreite von 2,50 m anzustreben. Die Fahrbahnbreite würde hierfür auf 6,50 m reduziert werden, jedoch weiterhin ausreichend dimensioniert sein für die Begegnungsfälle Lkw – Bus, Lkw – Lkw. Das Parken auf der Fahrbahn wäre dann nur bedingt bis gar nicht möglich, dies ist jedoch aus hiesiger Sicht im Rahmen der Abwägung mit den Belangen der Barrierefreiheit und der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer hinzunehmen.

 

Nichtsdestotrotz ist darauf hinzuweisen, dass es aufgrund der unklaren Situation mit der auslaufenden Genehmigung und dem nach EU-Recht so nicht mehr möglichen Kooperationsvertrag zu Unsicherheiten bzgl. der Bedienung der Haltestelle kommen kann. Gegebenenfalls ist der Ausbau des Gehwegs von der Lebenshilfe zur Haltestelle an der Nordseite der GVS mit Anlage eines Haltestellenkaps in der Hardtstraße gegenüber Anwesen #6 (Autohaus) und dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle an der Nordseite der GVS ein gangbarer Kompromiss.

 

Die Haltestelle an der Südseite der GVS (Waldseite) wird somit vorübergehend außer Betrieb genommen und das Haltestellenschild entfernt.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • sich für den Vorschlag bedankt.
  • nachgefragt, ob die Straßen- und Gehwegbreite ausreichend ist.
  • angefragt, ob der Werkstattrat der Lebenshilfe in den Vorschlag eingebunden ist.

 

Herr Büschl berichtet, dass die Fahrbahnbreite geprüft wurde und mit einer Gesamtbreite von 6,50 Metern ausreicht. Der Gehweg auf der Westseite der inneren Hardtstraße solle in diesem Abschnitt auf 2,50 Meter ausgebaut werden, um die Bushaltestelle unterzubringen

 

Herr Büschl informiert weiterhin, dass nochmals mit der Lebenshilfe Kontakt über die Gleichstellungsstelle aufgenommen werde, hier steht ein weiterer Gesprächstermin noch aus. Er sehe den Verwaltungsvorschlag als guten Kompromiss.


Beschluss:

 

Die Haltestelle auf der Südseite der GVS (Fahrtrichtung stadtauswärts) wird wie vorgeschlagen in die Hardtstraße verlegt. Der Gehweg wird entsprechend verbreitert ausgebaut. Auf eine Signalisierung wird damit verzichtet.
Die Haltestelle auf der Nordseite der GVS (Fahrtrichtung stadteinwärts) wird barrierefrei ausgebaut.