Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Verlängerung der Durchführungsfrist Sanierungsgebiet 8 "Herrieder Vorstadt"

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.10.2021   SR/009/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/037/2021 

Herr Büschl informiert, dass das Sanierungsgebiet 8 mit entsprechenden Voruntersuchungen zur Satzung festgelegt wurde. Nach der gesetzlichen Vorgabe müssen die Sanierungssatzungen zum 31.12.2021 aufgehoben werden, so sie nicht verlängert werden. Es wird vorgeschlagen, dass die Frist zur Durchführung der Sanierung nochmal verlängert wird, weil auch die einzelnen Ziele der Stadtsanierung noch nicht in Gänze erreicht sind und damit noch entsprechender Bedarf besteht. Er verzichtet auf einen weiteren Sachvortrag, da dieser im Bauausschuss bereits umfassend vorgetragen wurde.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 18.10.2021:

 

Die Satzung bezüglich des Sanierungsgebietes 8 bleibt unverändert bestehen. Dazu wird die Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet 8 „Herrieder Vorstadt“ bis 26.10.2036 verlängert. Grund hierfür sind die noch nicht erreichten Sanierungsziele im SAN 8.