Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.10.2021 SR/009/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/037/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 219 KB | ||
Plan SAN 8 mit Hausnummern 5 MB |
Herr Büschl informiert, dass das Sanierungsgebiet 8 mit entsprechenden Voruntersuchungen zur Satzung festgelegt wurde. Nach der gesetzlichen Vorgabe müssen die Sanierungssatzungen zum 31.12.2021 aufgehoben werden, so sie nicht verlängert werden. Es wird vorgeschlagen, dass die Frist zur Durchführung der Sanierung nochmal verlängert wird, weil auch die einzelnen Ziele der Stadtsanierung noch nicht in Gänze erreicht sind und damit noch entsprechender Bedarf besteht. Er verzichtet auf einen weiteren Sachvortrag, da dieser im Bauausschuss bereits umfassend vorgetragen wurde.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BA vom 18.10.2021:
Die Satzung bezüglich des Sanierungsgebietes 8 bleibt unverändert
bestehen. Dazu wird die Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet 8
„Herrieder Vorstadt“ bis 26.10.2036 verlängert. Grund hierfür sind die noch
nicht erreichten Sanierungsziele im SAN 8.