Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Ansbach-Schalkhausen im Schuljahr 2022/2023

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.10.2021   SKA/002/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2
Vorlage:  13/016/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Homm-Vogel stellt einleitend fest, dass durch den Spatenstich in der vergangenen Woche endlich mit dem Schulneubau in Schalkhausen begonnen wurde.

 

Herr Peters führt weiter aus.

Der Stadtrat habe beim Neubau der Grundschule Ansbach-Schalkhausen ein Raumkonzept beschlossen, das es ermöglicht, eine offene Ganztagsschule einzurichten.

 

Die schulaufsichtliche Genehmigung wurde durch die Regierung von Mittelfranken am 07.09.2021 erteilt. Die Anerkennung und somit auch Förderung der notwendigen Flächen des Ganztagsbereichs steht hierbei aber unter der Bedingung, dass ein offenes Ganztagsangebot auch tatsächlich eingeführt wird. Sofern das offene Ganztagsangebot nicht eingeführt werde, verringere sich die Förderung um 571.000 €.

 

Nun gehe es darum zu entscheiden, ob die Stadt Ansbach bereit ist, anstelle der bisherigen Mittags- und Hausaufgabenbetreuung im Schuljahr 2022/23 eine offene Ganztagsschule einzurichten.

 

Herr Peters verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschüler in Bayern ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung gelte.

 

Herr Peters stellt anhand einer Präsentation die Möglichkeiten des ganztägigen Lernens an bayerischen Schulen vor.

1.         Gebundene Ganztagsschule

2.         Offene Ganztagsschule

3.         Mittags- und Hausaufgabenbetreuung

 

Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

 

Außerdem stellt Herr Peters die finanziellen Belastungen der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung und der Offenen Ganztagsschule für die Stadt Ansbach gegenüber.

 

Er weist darüber hinaus darauf hin, dass es die Möglichkeit gebe, sich für das Erbringen von Leistungen im Rahmen der Staatlichen Förderung eines Kooperationspartners zu bedienen.

 

Bei einem positiven Beschluss des Schul- und Kulturausschusses bzw. des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bzw. des Stadtrates zur Einrichtung einer offenen Ganztagsschule ergeben sich für die Stadt Ansbach bzw. für die Schule folgende Aufgaben:

 

Ø  Entscheidung über den Kooperationspartner unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes

Ø  Klärung der Ausgestaltung des Mittagessens

Ø  Anmeldeabfrage bei den Erziehungsberechtigten

Ø  Vorbereitung der Antragstellung bei der Regierung von Mittelfranken (Frist voraussichtlich Juni 2022).

Ø  Nach Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken kann der Beginn der offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2022/2023 zunächst noch unter eingeschränkten Rahmenbedingungen im alten Schulhaus erfolgen.

 

Mehrere Fraktionen bitten darum, den Beschluss im Sinne der Außenwirkung einstimmig zu fassen.


Beschluss:

 

Der Schul- und Kulturausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Stadtrat Ansbach der Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Ansbach-Schalkhausen ab dem Schuljahr 2022/23 zuzustimmen und die Verwaltung mit der Einleitung der notwendigen Schritte zu beauftragen.