Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2020-2026)

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.10.2021   HFWA/009/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/016/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs erklärt, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Beratendes Mitglied:                       Frau Sandra Kilian

Vertreterin:                                        Frau Daniela Tischer

 

Seit 15.09.2021 würde die stellvertretende Jugendamtsleitung u. a. von Frau Pia Koch (Verwaltungsoberinspektorin) wahrgenommen werden.

 

Beratendes Mitglied sei weiterhin Frau Sandra Kilian.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Pia Koch als neues stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.