Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.10.2021 HFWA/009/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/016/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 47 KB |
Herr Jakobs erklärt, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.
Das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Beratendes Mitglied: Frau Sandra Kilian
Vertreterin: Frau Daniela Tischer
Seit 15.09.2021 würde die stellvertretende Jugendamtsleitung u. a. von Frau Pia Koch (Verwaltungsoberinspektorin) wahrgenommen werden.
Beratendes Mitglied sei weiterhin Frau Sandra Kilian.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Pia Koch als neues stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.