Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Vollzeitpflege - interne Handlungsrichtlinien

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.10.2021   JHA/003/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/021/2021 

Frau Koch verweist auf die Sitzungsvorlage. Grundlage für die Richtlinie zur Vollzeitpflege der Stadt Ansbach sind die Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und Städtetages. Der Jugendhilfeausschuss hat bereits mit Beschluss vom 25.02.2019 zugestimmt, dass die Verwaltung diese Empfehlungen umsetzen soll. Der Beschluss soll auch weiterhin gelten. Die Richtlinie soll den Beschluss nicht aufheben, sondern nur ergänzen.

 

Die Richtlinien sollen den Pflegeeltern mehr Transparenz hinsichtlich der Höhe des Pflegegeldes und evtl. zusätzlichen Zuschüssen bieten. Auch die Beantragung der Zuschüsse soll vereinfacht und unbürokratischer Erfolgen.

 

Bisher wurden Pauschalen für Beihilfen prozentual zum aktuellen Pflegegeld berechnet. Dieses Vorgehen war häufig unverständlich und irreführend. Deshalb wurden die Beihilfen dahingehend geändert, dass nun direkt feste Pauschalbeträge in den Richtlinien aufgeführt werden. Die Pauschalen werden mit dem durchschnittlichen Pflegegeld eines Pflegekindes und den prozentualen Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und Städtetages berechnet. In der Richtlinie werden die Zuschüsse als fester Pauschalbetrag ausgewiesen, damit die Pflegeeltern klar erkennen können, in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.

 

Ein weiterer Punkt, der neu ist, ist das Konzept „Familie von Anfang an“, welches die Richtlinien ergänzt. Diese Hilfe ist in den Empfehlungen nicht vorgesehen.

 

Das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach benötigt immer mehr gute Plätze, wenn Kinder in Obhut genommen werden müssen. Meist werden diese Kinder zunächst in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Eine Vermittlung in Vollzeitpflege kann erst nach der Perspektivklärung erfolgen. Leider zieht sich diese Klärung oft über Monate hin und die Kinder verbleiben nicht wie ursprünglich geplant, nur vorübergehend in den Bereitschaftspflegefamilien, sondern werden dort für eine längere Zeit betreut. Die Kinder binden sich so an eine Familie, die sie wieder verlassen müssen und erleben dann erneut einen Beziehungsabbruch. Deshalb sollen in gewissen Konstellationen Kinder direkt zur Familie, die als Vollzeitpflege zur Verfügung steht. Es wird quasi die Bereitschaftspflegefamilie übersprungen. Aus diesem Grund sollen die Pflegefamilien, die ein Kind im Rahmen einer Inobhutnahme aufnehmen, aber gerade keine Bereitschaftspflegefamilie sind, neben der monatlichen Pflegepauschale einen erhöhten Erziehungsaufwand erhalten.

 

Festzuhalten ist, dass durch das Konzept „Familie von Anfang an Kinder keinen weiteren Beziehungsabbruch erleiden, da sie sich direkt bei den Pflegefamilien einleben können. Diese Pflegefamilien werden finanziell entschädig. Diese Form der Unterbringung ist trotzdem kostengünstiger als bei einer Bereitschaftspflegefamilie.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach setzt die internen Richtlinien zur Vollzeitpflege, inklusive der neuen Betreuungsform „Familie von Anfang an“, um und passt die Beihilfepauschalen entsprechend den zukünftigen Änderungen in den Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII an.