Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.10.2021 JHA/003/2021 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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2.1. Inkrafttreten Adoptionshilfegesetz
(01.04.2021) und Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Änderung des
Jugendschutzgesetzes (01.05.2021)
Frau Kilian gibt bekannt, dass aufgrund des Adoptionshilfegesetzes neue Arbeitsbereiche hinzugekommen sind; der Personalbemessungs-Prozess wird daher gerade vom Bayer. Landesjugendamt überarbeitet.
Mit dem Jugendschutzgesetz wird der gesetzliche Kinder- und Jugendmedienschutz modernisiert und auf die heutige digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet.
2.2. Sachstand Rechtsanspruch auf
Ganztagesbetreuung
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem „Ganztagsförderungsgesetz“ zugestimmt. Nach einem Finanzierungsstreit zwischen Bund und Ländern hat der Vermittlungsausschuss schließlich einen Kompromiss gefunden. Der Bund beteiligt sich langfristig mit 1,3 Mrd. Euro an den jährlichen Betriebskosten und zudem auch stärker an den Neubau- oder Renovierungskosten bei Investitionen in Ganztagsplätze. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben dann zunächst alle Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung (8 Stunden an jedem Wochentag, einschließlich der Unterrichtszeiten, Ferienzeiten).
2.3. Gutschein für Seepferdchen-Schwimmkurs
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat für Vorschulkinder und Erstklässler Gutscheine für einen Schwimmkurs zum Seepferdchen bereitgestellt. Diese wurden über das Jugendamt an die Kitas verteilt. Für die Erstklässler lief die Verteilung über die Schulen.
2.4. Elterngeld
Für alle Eltern, deren Kinder ab 01.09.2021 geboren wurden, gibt es Änderungen. Z.B. wird die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezuges und der Elternzeit von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben oder der Partnerschaftsbonus wird flexibler (dieser kann jetzt zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden) oder Eltern von besonders frühgeborenen Kindern erhalten zusätzliche Elterngeldmonate.
2.5. Kampagne des Bayer. Staatsministeriums für
Familie, Arbeit und Soziales
° Auftaktveranstaltung am 15.09. im Onoldia-Saal
° 9 Ansbacher Kitas beteiligen sich
° Ziel: Kinder sollen schon früh entwicklungsangemessen im kreativen Umgang von digitalen Medien begleitet und dabei unterstützt werden, sich in einer komplexen Medienwelt zurechtzufinden. Kitas sollen durch Mediencoaches bei der Sicherstellung ihres digitalen Bildungsauftrages unterstützt werden.
2.6. Belegungsabfrage Kindertagesstätten
Krippenbereich
Herr Nießlein gibt bekannt, dass in der Stadt Ansbach 13 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 16 Krippengruppen und 217 Plätzen zur Verfügung stehen.
Im Kindergartenjahr 2021/22 werden insgesamt 230 Kinder in den Krippengruppen betreut. Von diesen 230 Kindern haben 60 Kinder einen Migrationshintergrund, 3 Kinder haben einen Inklusionsbedarf und 8 Kinder wohnen im Landkreis.
Kindergartenbereich
Es gibt in der Stadt 23 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 55 Kindergartengruppen und 10 Kleinkindgruppen. Laut Betriebserlaubnis gibt es 1.646 Plätze, durch die Kleinkindgruppen gibt es real insgesamt 1.492 Plätze.
Im Kitajahr 2021/22 werden insgesamt 1.523 Kinder in den 65 Gruppen betreut, hiervon sind 192 Kinder unter 3 Jahre alt. Von den Kindern haben 593 einen Migrationshintergrund, 22 Kinder haben einen Inklusionsbedarf und 63 Kinder wohnen im Landkreis. 406 Kinder sind Vorschulkinder. In 3 Kindergärten werden zusätzlich insgesamt 64 Schulkinder betreut.
Erfreulicherweise konnte allen Kindern ein Platz angeboten werden.
Hort
In der Stadt gibt es einen Hort mit insgesamt 50 Plätzen, die alle belegt sind. Von den 50 Kindern haben 20 Kinder einen Migrationshintergrund und 3 Kinder wohnen im Landkreis.