Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Obdachlosen-/Wohnungsnotfallhilfe - Sachstandsbericht

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.10.2021   AfS/002/2021 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  10/002/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Frosch erläutert den Sachverhalt anhand der beigefügten Präsentation und

weist ausdrücklich auf die gesetzlichen Vorgaben nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz hin. Die Stadt Ansbach habe die Pflicht, Obdachlosen am Tag ein Angebot zu machen. Vor Corona nahm das Diakonische Werk diese Aufgabe wahr.

Im März 2020 wurde die Wärmestube von der Ansbacher Diakonie wegen Corona geschlossen. Aktuell kompensiere die Stadt Ansbach den Wegfall der Diakonie-Wärmestube mit längeren Öffnungszeiten der Herberge zur Heimat. Dies könne jedoch, so Herr Frosch, nur eine Zwischenlösung sein.

 

Zum Thema Schlichtwohnungen führt Herr Frosch aus, dass 17 Schlichtwohnungen vorhanden seien, 12 am Haldenweg und fünf in der Knebelstraße. Das Haus in der Knebelstraße sei baufällig und solle mittelfristig aufgelöst werden. Die Stadt benötige noch weitere Schlichtwochnungen.

 

Ende März 2022 laufe das Projekt Wohnungsnotfallhilfe aus. Die Finanzierung setzt sich zusammen aus: 90 % aus Mittteln des StMAS, 10 % aus Mitteln des Diakonischen Werkes Ansbach. Die Projektstelle versuche u. A. Wohnungslosigkeit von Familien oder Einzelpersonen zu verhindern.

Herr Frosch spricht sich dafür aus, dass eine Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe eingerichtet werde.

 

Herr Frosch führt weiter aus, dass es 2020 in Ansbach 23 Zwangsräumungen gab; in den ersten neun Monaten waren es 16. 2020 fragten 49 Personen, weil sie wohnungs- oder obdachlos waren, bei der Stadt Ansbach an. Im Jahr 2021 waren es bis 13 Anfragen.