Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Tempo 30 in Bernhardswinden und Gösseldorf

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.09.2021   UA/003/2021 
Vorlage:  21/024/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wießner erläutert zunächst den Sachverhalt zum Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler/ Die Ansbacher zur Einführung von Tempo 30 in Bernhardswinden.

 

Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Grund von Lärmschutz ist wegen der geringen Zeitspanne zwischen Antragstellung und der heutigen Sitzung nicht möglich. Es wird daher in einem der nächsten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses über das Ergebnis der Überprüfung berichtet.

 

Herr Hessenauer begründet als Antragsteller den Antrag.

In Bernhardswinden seien keine Gehsteige vorhanden und an den Ortsausgängen sei das Gelände abschüssig. Durch die Biogasanlage in Seebronn und dem Schichtwechsel bei der Firma Bosch käme es zu einem vermehrten Verkehrsaufkommen. Die Bürger und vor allem die dort lebenden Kinder seien hierdurch besonders schutzbedürftig.

 

Herr Kleinlein informiert, dass die beschlossenen Einbauten zu einem späteren Zeitpunkt kommen werden, sobald die Voraussetzungen geprüft wurden. Die Einbauten könnten aber nicht Teil einer Erprobung nach § 45 (1) Nr. 6 StVO sein, da dafür der kausale Zusammenhang nicht gegeben sei.

 

Herr Dr. Bucka betont, dass auch hier kein Beschluss erfolgen könne, da dieser ebenfalls rechtswidrig wäre.

 

Herr Wießner erläutert nun den Sachverhalt zum Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler/ Die Ansbacher zur Einführung von Tempo 30 in Gösseldorf.

 

Der Antrag konnte aus zeitlichen Gründen vor der Sitzung nicht mehr eingehend geprüft werden.

 

Herr Hessenauer erläutert als Antragsteller den Antrag.

 

In Gösseldorf sei ebenfalls kein Gehsteig vorhanden und der in der Ortsmitte liegende Biergarten biete ein erhöhtes Gefahrenpotential.

 

Auch hierüber wird kein Beschluss gefasst.