Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zum Thema der sarglosen Bestattung

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.09.2021   BA/008/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7
Vorlage:  33/006/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Oehler stellt den nachstehenden Sachverhalt vor.

 

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zum Thema der sarglosen Bestattung

in Ansbach

 

      Durch Änderung der Bestattungsverordnung des Freistaates Bayern können die Friedhofsträger in eigener Zuständigkeit die Bestattungen ohne Sargpflicht zulassen und in ihren jeweiligen Friedhofssatzungen Bestattungen im Leichentuch „aus religiösen und weltanschaulichen Gründen“ zulassen und regeln. Die früher geltende Sargpflicht in der staatl. Bestattungsverordnung wurde aufgehoben.

     

Die Stadt Ansbach unterhält als Friedhofsträger den Waldfriedhof und den Friedhof in Schalkhausen. Die Friedhöfe in Eyb, Brodswinden und Elpersdorf werden von den örtlichen evangelischen Kirchengemeinden verwaltet.

Der Stadtfriedhof hat eine getrennte Friedhofsträgerschaft; etwa 1/5 der Friedhofsfläche gehören der Stadt und etwa 4/5 der ev. Kirche. Die Verwaltung des Stadtfriedhofes liegt komplett in der Zuständigkeit der ev. Kirchenverwaltung.

 

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Ansbach hat aus Anlass der SPD Stadtratsfraktion die Position der katholischen und evangelischen Kirche abgefragt.

 

Auf Anfrage der Stadt erklärte Herr Dekan Stiegler für die ev.-luth. Kirche, dass er sich eine Bestattung ohne Sarg auf den von der ev. Kirche verwalteten Friedhöfen nicht vorstellen kann und er an der Bestattung im Sarg festhalten möchte. Er verweist jedoch auf die ev. Landeskirche, die sich allerdings bisher zu dem Thema nicht geäußert hat.

     

Herr Domkapitular Dr. Jung erklärt für den kath. Seelsorgebereich Ansbach Stadt und Land, dass die liturgischen Bücher der kath. Kirche in Deutschland die Verwendung eines Sarges voraussetzen. Er geht davon aus, dass in Ansbach diese Praxis auch in Zukunft beibehalten wird, sofern katholische Christen bestattet werden.

     

Auch die Ansbacher Bestatter wünschen sich ein Festhalten an der Sargbestattung.

 

Die Stadt Ansbach hat bereits in 2007 auf Wunsch der muslimischen Gemeinde ein muslimisches Grabfeld auf dem Waldfriedhof errichtet. In diesem Grabfeld wurden seither 26 muslimische Bestattungen durchgeführt, wobei es sich bei 12 Bestattungen um die Beerdigung von Totgeburten handelt. Es ist darüber hinaus nach wie vor sehr verbreitet, dass verstorbene Muslime zur Beerdigung in das Land ihrer Ahnen geflogen werden. Eine Bestattung ohne Sarg fand bisher auf den Ansbacher Friedhöfen nicht statt. Auch die rituelle Leichenwaschung findet im der islam. Moschee statt.

Jüdische Bestattungen sind auf den städt. Friedhöfen nicht bekannt.

 

Seitens der städt. Friedhofsverwaltung wird festgestellt, dass in den Religionen des Islam und im Judentum die Gräber nur mit einem Leichnam belegt werden und ein ewiges Bleiberecht besteht, während ansonsten „doppelttief“ bestattet wird und nach 20 Jahren das Grab neu belegt werden kann. Neben Fragen der Pietät gilt es auch Arbeitssicherheit und technische Fragen zu klären.

 

Des Weiteren ist der Hohlraum im Sarg günstig für den Verwesungsfortschritt und die Bestattung einer Leiche, bei der die Verwesung bereits eingesetzt hat ist schwierig. Daher wird im Judentum und im Islam sehr rasch (meist innerhalb 24 Stunden) bestattet.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Friedhofssatzung zu ändern und eine Bestattung ohne Sarg ausschließlich aus religiösen Gründen zuzulassen.

 

Herr Büschl ergänzt, dass bei einer Bestattung im Leichentuch durch die Angehörigen selbst Personal beauftragt werden muss, welches die Leiche bei der Bestattung in das Grab legt.

Nach dem heutigen Grundsatzbeschluss ist erst eine Überarbeitung der Satzung in deren Details abzustimmen, welche wiederum vom Gremium beraten werden muss. 

 

Im Laufe der anschließenden Diskussion werden verschiedene Varianten des Beschlussvorschlages wie nachfolgend zur Abstimmung gebracht.

 


Beschlussvorschlag (Verwaltung):

 

Die Friedhofssatzung soll geändert werden, sodass eine Bestattung ohne Sarg ausschließlich aus religiösen Gründen zugelassen werden kann. Das städt. Rechtsamt wird beauftragt, einen Satzungsentwurf für eine Änderungssatzung zu erstellen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 6  Nein 10

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Friedhofssatzung soll geändert werden, sodass eine Bestattung ohne Sarg zugelassen werden kann. Das städt. Rechtsamt wird beauftragt, einen Satzungsentwurf für eine Änderungssatzung zu erstellen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 8  Nein 8

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Friedhofssatzung soll geändert werden, sodass eine Bestattung ohne Sarg aus religiösen Gründen ausschließlich auf dem muslimischen Gräberfeld des Waldfriedhofes zugelassen werden kann. Das städt. Rechtsamt wird beauftragt, einen Satzungsentwurf für eine Änderungssatzung zu erstellen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 3  Nein 13

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Beschluss:

 

Die Friedhofssatzung soll geändert werden, sodass eine Bestattung ohne Sarg

aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zugelassen werden kann. Das städt. Rechtsamt wird beauftragt, einen Satzungsentwurf für eine Änderungssatzung zu erstellen.