Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Lieferzeiten/ Radfahrer Fußgängerzone.

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.09.2021   UA/003/2021 
Vorlage:  21/015/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 574 KBVorlage 574 KB

Herr Dr. Bucka erläutert einleitend, dass von den vier von Stadtverwaltung, Polizei und Feuerwehr gemeinsam erarbeiteten Varianten lediglich die erste und zweite Variante ein gangbarer Weg seien.

 

Herr Fabi stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung.

 

Über die Varianten 3 und 4 solle heute keine Entscheidung getroffen werde. Diese Punkte sollen zur Beratung in die Fraktionen verwiesen werden. Ebenso solle Teil II, die Entscheidung über den Radverkehr, nicht im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Lieferverkehr getroffen werden.

 

Herr Kleinlein stellt klar, dass der Umwelt- und Verkehrsausschuss lediglich über die Varianten1 und 2 entscheiden könnte. Die Varianten 3 und 4 könnten nur durch einen Beschluss des Stadtrates entschieden werden. Die Entscheidung über Teil II (Radverkehr in der Fußgängerzone) des Tagesordnungspunktes wurde auf Wunsch von Herrn OB Deffner aufgenommen.

 

Herr Fabi zieht daraufhin seinen Antrag zurück.

 

Herr Kleinlein erläutert die Vor- und Nachteile der Varianten 1 und 2.

 

Zur internen Besprechung der Fraktionen ordnet Herr Dr. Bucka eine 10-minütige Pause an.

 

Anschließend wird über folgenden Beschluss abgestimmt:

 

Die Lieferzeiten werden um 30 Minuten verlängert (17:30 Uhr bis 10:30 Uhr). Es werden keine Ausnahmegenehmigungen für den Lieferverkehr erteilt. Karenzzeiten werden durch die Verkehrsüberwachung nicht mehr zugestanden. Die Regelung tritt zum 01.10.2021 in Kraft.

 

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

 

Herr Dr. Bucka erinnert an den vor 2 Jahren gefassten Beschluss, das Radfahren in der Fußgängerzone zuzulassen. In dieser Zeit sei kein Unfallereignis eingetreten, trotzdem hätte es immer wieder Beschwerden von Bürgern über die Radfahrer in der Fußgängerzone gegeben.

 

In der anschließenden Diskussion wurden folgende Argumente ausgetauscht:

 

Ø  Herr Rühl möchte an den bestehenden Regeln nichts ändern. Zusammen mit den zuständigen Verbänden wäre eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit wichtig

Ø  Herr Fabi schießt sich den Ausführungen seines Vorgängers an und wünscht sich zudem eine Überwachung durch die Stadt.

Ø  Herr Sauerhöfer verweist auf den bereits 2018 gestellten Antrag, das Radfahren in der Fußgängerzone zu verbieten. An diesem Antrag wird weiterhin festgehalten.

Ø  Herr Hessenauer plädiert dafür die Öffnung für Radfahrer zu belassen.

Ø  Herr Schellenberger, beratendes Mitglied im Ausschuss, verweist auf die mit Herrn OB Deffner geführten Gespräche, um mit mehr Öffentlichkeitsarbeit durch Aktioneneinen respektvollen Umgang von Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen.

 

Herr Dr. Bucka lässt zunächst über den weitergehenden Antrag abstimmen:

 

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr aufzuheben.

 

Dieser Beschlussvorschlag wird mit 4 zu 11 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Antrag der CSU:

 

Die Fußgängerzone wird mit Ausnahme des Johann-Sebastian-Bach-Platzes und des Martin-Luther-Platzes sowie der Fußweg ab dem Durchgangsschulhaus über beide Brücken von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den Fahrradverkehr gesperrt.

 

Dieser Beschlussvorschlag wird mit 5 zu 10 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Aus dem Gremium heraus wird darum gebeten, Herrn OB Deffner zu bitten, zusammen mit Carina Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln.