Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.09.2021   BA/008/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Grundschule Hennenbach Sportfeld

 

Herr Büschl erläutert, dass, wie bereits auch in den lokalen Medien berichtet, die Fußballtore am schulischen Sportfeld der Grundschule Hennenbach abgebaut wurden.

Herr Büschl geht auf die rechtlichen Hintergründe dieses Beschlusses ein und führt aus, dass es sich bei dem betreffenden Gebiet gemäß dem geltenden Bebauungsplan vom 5. März 1964 um ein allgemeines Wohngebiet handelt. Ein Bolzplatz stellt eine Anlage für sportliche Zwecke dar. Diese Anlagen waren seinerzeit von der Gemeinde Hennenbach, welche die Satzung erlassen hatte, nicht gewünscht, weshalb diese damals als Ausnahme zulässigen Anlagen explizit nicht in die Satzung aufgenommen wurden. 

Die Stadt Ansbach hatte den Jugendlichen dennoch entgegen dem Bebauungsplan eine Nutzung dennoch außerhalb der Schulnutzung eingeräumt und die sportliche Anlage „zur Verfügung“ gestellt. Um nachträglich eine Zulässigkeit zu erreichen, müsste der bestehende Bebauungsplan geändert werden.  Zusätzlich stehen einem Bolzplatz jedoch auch immissionsschutzrechtliche Aspekte entgegen. Die Verwaltung sieht deshalb wenig Erfolgschancen, nachträglich die Zulässigkeit eines Bolzplatzes zu erreichen und empfiehlt nicht, den Bebauungsplan anzupassen. 

Herr Peters erläutert chronologisch das vorausgegangene Geschehen, welches zum Abbau der Fußballtore geführt hat.

Die Stadt Ansbach wurde Ende April 2021 erstmalig auf die Lärmbelästigung aufmerksam gemacht. Zunächst war von Jugendlichen die Rede, welche das Schulgelände verstärkt nutzten und dort auch Alkohol tranken und ihre Notdurft verrichteten. Die Stadt Ansbach nahm diesbezüglich Kontakt mit der Polizeiinspektion Ansbach auf, welche zusagte, die Örtlichkeiten vermehrt zu bestreifen.

Einige Zeit später wandten sich erneut Anwohner an die Stadt Ansbach und berichteten von einer enormen Lärmbelästigung durch spielende Kinder. Hervorgehoben wurde hierbei das Schießen gegen die Torpfosten, laute Musik und Kindergeschrei.

Da die Stadt Ansbach einen Kompromiss mit den Anwohnern finden wollte, wurden Ende Mai und Anfang Juni zwei Ortstermine durchgeführt, bei welchen man sich letztendlich auf eine eingeschränkte Freigabe des Schulgeländes einigte. Die ausschließliche Nutzung des Schulgeländes für Kinder und Jugendliche bis zu 16 Jahren wurde an Unterrichtstagen von 15- 18 Uhr, in den Schulferien und samstags von 9-12 Uhr und 15-18 Uhr gestattet. Eine Nutzung sonn- und feiertags wurde untersagt. Entsprechende Schilder wurden angebracht.

Kurz darauf wandten sich die Anwohner erneut an die Stadt Ansbach - dieses Mal direkt an Herrn OB Deffner. Daraufhin fand ein Gespräch mit den Anwohnerfamilien und ein Gespräch mit der Schulleiterin und den Elternbeiratsvorsitzenden der Grundschule statt. In Folge der Gespräche wurde der Abbau der Tore beschlossen und verkündet.

 

Herr OB Deffner hält abschließend fest, dass die sportliche Nutzung im Rahmen des Schulbetriebs immer getrennt zu betrachten ist. Außerhalb der Schulzeiten ist eine Nutzung dort nicht zulässig.

 

 

Bekanntgabe;

Grundschule Schalkhausen

 

Herr Dr. Simons gibt bekannt, dass der Förderantrag Mitte Juni 2021 bei der Regierung von Mittelfranken eingegangen ist. Die Baugenehmigung wurde im August 2021 erteilt, die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns folgte im September 2021.

Die Erdarbeiten beginnen am 27.09.2021. Der erste Spatenstich folgt am 01.10.2021.

Herr Dr. Simons stellt das Förderszenario nachfolgend dar.

 

Bausumme

7.169.380,00 €

FAG-Fördersumme

2.961.000,00 €

KfW- Fördersumme (Energieeffizienzgebäude 40 (40 % d. zul. PE) )

854.943,00 €

BafA-Fördersumme (Coronagerechte Stationäre Raumlufttechnik)

264.000,00 €

Gesamtfördersumme

4.079.943,00 €

Eigenanteil Stadt Ansbach

3.089.437,00 €

Förderquote im Mittel

57 %

 

 

Bekanntgabe;

Neuer/Alter Standort Pavillon Promenade

 

Herr Dr. Simons gibt bekannt, dass während der Vorbereitung der Aufstellung des Pavillons auf Grund der ungünstigen Erschließungssituation die Überlegung entstand, einen anderen Standort zu wählen.

Der „neue“ Standort befindet sich nur wenige Meter vom ursprünglichen historischen Standort des Pavillons entfernt. Der Pavillon – errichtet ca. 1850 – fügt sich dort adäquater in einen gründerzeitlichen Rahmen ein, als in ein städtebauliches Ensemble, welches von barocken und neuzeitlichen Fassaden der Spätmoderne geprägt wird. Für den ehemaligen Standort des Cafés spricht weiterhin, dass der Pavillon dort den geplanten Rhythmus der Baumstandorte auf der Promenade nicht stört und eine sinnvolle Außenbestuhlung Schleppkurven von Feuerwehrzufahrten nicht beeinträchtigt. Außerdem unterstützen sowohl die Fußgängerströme vom und zum Bahnhof, als auch das Sozialgefüge im unmittelbaren Umfeld des neuen Standortes, einen nachhaltigen Betrieb des Pavillons als Café. Dies kommt wiederum der Belebung der Promenade zu Gute. Der neue Standort erlaubt die Aufstellung einer ausreichend großen Anzahl von Schirmen (in eingelassenen Bodenhülsen), damit so eine wettergeschützte Außengastronomie, in der 16 Personen Platz finden, etabliert werden kann. Alle Anschlüsse für die private Erschließung sind am neuen Standort vorhanden.

 

 

Bekanntgabe;

Überarbeitung der Rahmenplanung Freiflächenphotovoltaik,

Antrag Bündnis 90/Die Grünen

 

Herr Büschl bezieht sich auf den o.g. Antrag und teilt mit, dass das bestehende Rahmenplanwerk mit Eignungsgebieten für die PV-Nutzung von 2011 in umfassenderer Form überarbeitet werden solle und es bereits auf der Agenda stehe. Er gibt bekannt, dass das EEG 2021 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) nun eine Förderung von Anlagen die in einer Entfernung bis zu 200 Metern (statt bisher 110 Metern) längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen, ermöglicht, wie im Antrag erwähnt.

Das EEG und die Länderöffnungsklausel räumen zudem unter bestimmten Kriterien die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse um Acker und Grünflächen in benachteiligten Gebieten zu erweitern.

Die Verwaltung sieht eine umfassende Überarbeitung des Rahmenplanes vor und möchte dabei das gesamte Stadtgebiet undnicht nur die bisherigen Eignungsflächen betrachten. Für die Überarbeitung werden jedoch zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 30-50.000 Euro benötigt, um unterstützend Planungsbüros beauftragen zu können.

 

Die Verwaltung möchte zudem sämtliche Gewerbegebiets-Bebauungspläne auf klimaschützende Maßnahmen durchleuchten und überarbeiten. Ziel hierbei ist unter anderem die Aufnahme von Festsetzungen, welche dem Klimaschutz dienen, wie z.B. Dachbegrünung auf gewerblichen Gebäuden, aber auch alternativ zusätzliche Retentionseinrichtungen und Brauchwassernutzung.

 

Im Zuge dessen ist ein Antrag auf zusätzliche personelle Kapazitäten im Bereich des Stadtentwicklungsamtes geplant, um die Stadtentwicklungsplanung und Bauleitplanung zu stärken und dem Klimaschutz einen entsprechenden Stellenwert zu geben.

 

 

Bekanntgabe;

Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau des Bauwerks BW 745b (Brücke über die GVS Brodswinden - Winterschneidbach und die Bahn-Strecke 5321 Treuchtlingen - Würzburg) im Zuge der BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg im Gebiet der Stadt Ansbach

 

Frau Heinlein gibt bekannt, dass die Regierung von Mittelfranken auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, für den Ersatzneubau des Bauwerks BW 745b (Brücke über die GVS Brodswinden – Winterschneidbach und die Bahn-Strecke 5321 Treuchtlingen – Würzburg) im Zuge der BAB A 6 Heilbronn – Nürnberg im Gebiet der Stadt Ansbach das Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchführt. Die Unterlagen können in der Zeit vom 02.09.2021 bis 01.10.2021 im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Ansbach oder digital über den Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken eingesehen werden. Einwendungen gegen den Plan können bis zum 15.10.2021 abgegeben werden.

Baulastträger ist die Bundesrepublik Deutschland, Vorhabenträger ist die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern.

Bestandteil der Planung sind die Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes BW 745b mit einer GVS und der DB AG Strecke 5321, die streckenbauliche Anpassungen der BAB A 6 im Ausbaubereich, die Erschließung des Baufeldes sowie die Anpassung der Entwässerung im Ausbaubereich. Das Brückenbauwerk wird bereits für einen späteren 6-streifigen Ausbau ausgelegt, auch wenn die 6-Streifigkeit erst im Zuge des Ausbaus der Strecke hergestellt wird. Dementsprechend verändert das Bauvorhaben die Verkehrsfunktion und die Leistungsfähigkeit der BAB A 6 nicht.

Um den Eisenbahnbetrieb der Bahnstrecke während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten, bis auf kurzzeitige Sperrpausen, werden Trag-, Arbeits- und Schutzgerüste für den Abbruch des Bestandsbauwerks errichtet. Hierfür muss die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) während der gesamten Bauzeit für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Mit dem Bau soll 2023 begonnen werden. Für die Gesamtmaßnahme ist eine Bauzeit von 2,5 Jahren veranschlagt. Davon betroffen sind auch die Buslinien 762 und 736. Diese werden über die GVS Brodswinden – Gösseldorf – Winterschneidbach umgeleitet.

Für die Errichtung des bauzeitlichen Traggerüstes muss die GVS im Baubereich abgesenkt werden. Die GVS soll mit der bestehenden Fahrbahnbreite von 4,75 m wiederhergestellt, jedoch gegenüber dem Bestand dauerhaft abgesenkt werden. Zukünftig soll die lichte Höhe im Bauwerksbereich regelkonform ≥ 4,70 m betragen. Damit kann die derzeitige Höhenbeschränkung entfallen.

Seitens der Stadt Ansbach werden (bisher) folgende Punkte eingewendet:

Da die GVS in der Höhenlage verändert wird, kann hier nicht mehr davon gesprochen werden, dass der Bestand wiederhergestellt wird. Dementsprechend sind die anerkannten Regeln der Technik – in diesem Fall die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL, FGSV 2012) einzuhalten. Die GVS ist mit dem Regelquerschnitt RQ 9 nach RAL herzustellen und das Brückenbauwerk entsprechend anzupassen.

Auch wenn die GVS Brodswinden – Winterschneidbach derzeit im Bestand eine Fahrbahnbreite von 4,75 m aufweist, wird diese bei der nächsten Instandsetzung richtlinienkonform ausgebaut werden müssen, auch aufgrund des vorhandenen Linienbusverkehrs.

Weitere Stellungnahmen der einzelnen Fachbereiche der Stadtverwaltung stehen derzeit noch aus.

 

 

Bekanntgabe;

Saubär-Aktion

 

Herr Wehrer gibt bekannt, dass die Saubär-Aktion am 02.10.2021 von 8.00 bis 11:45 Uhr mit anschließendem Mittagessen im Distlersaal stattfindet. Die Teilnehmerzahl beläuft sich auf ca. 160 Personen.

 

 

Bekanntgabe;

Gerüststellung FOS/BOS

 

Herr Büschl verweist auf ein kürzlich erstelltes Gerüst am sog. D-Bau hin und berichtet, dass im Bereich der FOS/BOS Gesimsteile auf einer Länge von ca. 4 Metern abgefallen sind und daher eine Untersuchung der gesamten Dachtraufe nötig ist. Möglicherweise muss eine teilweise Dachsanierung erfolgen.

 

 

Bekanntgabe;

Brandschutz Sporthalle THG

 

Herr Dr. Simons berichtet, dass die Turnhalle des THG in weiten Teilen nicht die erforderlichen materiell-rechtlichen Anforderungen an eine Versammlungsstätte erfüllt. Die Halle darf deshalb nur für den Schulsport und Trainingsbetrieb ohne Publikum genutzt werden. Liga-Veranstaltungen mit Publikum >200 Personen sind darum regelmäßig nicht möglich. Die Bauverwaltung ist mit dem Amt für Bildung und Sport der Stadt Ansbach im Gespräch und sucht nach Lösungen, insbesondere für den Übergang, z. B. durch Publikumsbeschränkung und Brandwachen. Bis zum Abschluss der Brandschutzsanierungen in ca. 2 – 4 Jahren sind Ausweichsportflächen nötig.

 

 

Bekanntgabe;

Zustimmungsverfahren Ersatzneubau Verwaltungsgericht

 

Herr Büschl gibt bekannt, dass im Rahmen des Zustimmungsverfahrens eine Unterlagen des Staatlichen Bauamtes für einen  Ersatzneubau im Hofbereich des  Verwaltungsgerichtes (zwei Sitzungssäle und Besprechungsräume) vorgelegt wurde. Das alte Gebäude soll abgebrochen und durch einen Neubau in derselben Dimension ersetzt werden. Damit besteht seitens der Stadt Ansbach Einverständnis.

 

 

Anfrage;

Lüftungsanlagen in KiTas und Schulen

 

Frau Stein-Hoberg fragt an, ob bei der Ausschreibung von Maßnahmen der Einbau von Lüftungsanlagen berücksichtigt wird.

Herr Dr. Simons merkt an, dass dies im Neubau entsprechend berücksichtigt wird, wo sinnvoll.