Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Mietpreisbremse; Antrag der ödp vom 28.07.2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.08.2021   FA/001/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Antrag Mietpreisbremse Dateigrösse: 77 KBAntrag Mietpreisbremse 77 KB

Herr Schalk stellt den Antrag zur GO, nur eine Wortmeldung pro Fraktion zuzulassen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 12  Nein 4 

Mehrheitlich beschlossen.

 

Herr Büschl informiert, dass die ÖDP beantragt habe:

„Ansbach nimmt die Gelegenheit wahr, zum Gutachten zur Identifizierung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten in Bayern eine Stellungnahme aus Sicht der Stadt abzugeben. Ziel sollte die Aufnahme in die Liste der Städte mit Mietpreisbremse sein.“

 

Herr Büschl berichtet, dass das Bayer. Staatsministerium der Justiz die Aktualisierung der Mieterschutzverordnung vornehme. Diese MSV bestimmt, in welchen Städten und Gemeinden in Bayern die sog. Mietpreisbremse zur Anwendung komme. Zu diesem Zwecke wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welche Städte und Gemeinden künftig der Gebietskulisse angehören sollen. Das Gutachten identifiziert insgesamt 196 bayerische Städte und Gemeinden, die künftig der Gebietskulisse unterfallen sollen. Das Justizministerium hat den Städtetag beteiligt und dieser wiederum seine Mitgliedskommunen.

 

Herr Büschl zitiert aus dem Rundschreiben des Bay. Städtetages vom 26.07.2021:

 „Das Gutachten bildet das Fundament der Fortschreibung. Wenngleich dieses auf die aktuellsten Zahlen zurückgreift, können sich aufgrund aktueller örtlicher Erkenntnisse Abweichungen ergeben. Das Vorbringen konkreter örtlicher Erkenntnisse kann dazu führen, dass einzelne Städte und Gemeinden aus der Gebietskulisse entlassen oder hinzugefügt werden.“

 

Die Stellungnahmemöglichkeit an den Städtetag endet am 27.08.2021. Das Justizministerium beteiligt Städte und Gemeinden, bei denen sich eine Änderung des Status ergeben hat unmittelbar. Diese Stellungnahmemöglichkeit endet am 02.09.2021. In Ansbach ergibt sich keine Änderung des Status, da laut Gutachten kein einziges Kriterium, um von einem angespannten Wohnungsmarkt zu sprechen, erfüllt sei.

 

Der Verwaltungsvorschlag lautet daher:

Laut Gutachten des IWU im Auftrag des Freistaates Bayern ist für die Stadt Ansbach keines der dort untersuchten Kriterien einschlägig, um in die neue Kulisse der Mieterschutzverordnung aufgenommen zu werden. Die Stadt Ansbach wird demnach keine Stellungnahme abgeben.

 

Der Antragssteller, Herr Forstmeier, teilt mit, dass man in der Stellungnahme zwar etwas unterfüttern müsste, dass der Ansbach Mietwohnungsmarkt angespannt sei, die Stellungnahme könne aber kurz und einfach gehalten werden. Sie würde nicht viel Zeit und Kosten in Anspruch nehmen. Vielleicht werde Ansbach am Ende nicht aufgenommen, aber man hätte es zumindest versucht.

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag.


Beschluss:

 

Laut Gutachten des IWU im Auftrag des Freistaates Bayern ist für die Stadt Ansbach keines der dort untersuchten Kriterien einschlägig, um in die neue Kulisse der Mieterschutzverordnung aufgenommen zu werden. Die Stadt Ansbach wird demnach keine Stellungnahme abgeben.