Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Luftreiniger an Ansbacher Grundschulen; Antrag der ÖDP vom 14.07.2021

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Sitzung:03.08.2021   FA/001/2021 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 15

Herr Büschl berichtet, dass die ÖDP beantragt habe:

„In einem ersten dringend notwendigen Schritt beschafft die Stadt Ansbach mobile Luftreinigungsgeräte für alle Klassenzimmer und Funktionsräume an den Ansbacher Grundschulen. Die Beschaffung soll im Rahmen des neuen Förderprogramms der Bayerischen Staatsregierung erfolgen.

In einem weiteren Schritt werden auch die Kindergärten und die anderen Schulen – soweit noch erforderlich – ausgestattet.“

 

Herr Büschl informiert, dass Mobile Luftfilter mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Hier gelten max. 1.750 € pro förderfähigem Raum (Klassen- oder Fachraum).

 

Nach Einschätzung der Fachkommissionen und des Umweltbundeamtes sind die Luftfilteranlagen rein unterstützend einsetzbar, da die Luft nicht ausgetauscht, sondern lediglich umgewälzt werde. Die Nachteile der Luftfilteranlagen seien ggf. ein zusätzlicher Wärmeeintrag, ein erhöhter Stromverbrauch, ggf. Prüfaufwand zur Leitungsabsicherung, Geräteemissionen (Schall) und der zusätzliche Wartungsaufwand.

 

In den Umsetzungshinweisen des Staatsministerium des Inneren wird darauf hingewiesen, dass bei einer eigenverantwortlichen Beschaffung durch die einzelnen Schulen die Auftragswerte gesondert betrachtet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schulen über ein eigenes Budget zur Mittelbewirtschaftung verfügen. Dies würde für Ansbach bedeuten, dass die Budgetinhaber (Schulleitungen) die Geräte im Rahmen des Budgets beschaffen und die Stadtverwaltung nimmt eine Recherche zu den Richtlinien entsprechenden Geräten vor, die für die Beschaffung herangezogen werden soll. Dies hätte den Vorteil, dass keine Ausschreibung notwendig sei und die Beschaffung zeitnah erfolgen könne. Eine Beschaffung und Lieferung bis zum Ende der Sommerferien ob der Marktlage halte er jedoch wenig für realistisch.

 

Herr Büschl fasst das weitere Vorgehen zusammen:

Ø  Die Schulen führen in eigener Zuständigkeit die Beschaffung über deren Budgets durch. Dies beinhaltet auch die Wartung (z.B. Filtertausch)

Ø  dafür wird eine Recherche vom Hochbauamt durchgeführt, um entsprechend den Richtlinien zulässige Geräte zu beschaffen.

Ø  Die Schulen werden angehalten nur Räume der Kat. 2 auszustatten (Kat. 1 lässt sich durch Fenster bereits ausreichend belüften und Kat. 3 sind nicht belüftbare Räume und scheiden daher sowieso für eine Nutzung als Klassenräume aus).

Ø  Über die Schulverwaltung werden die Schulen darüber informiert und gebeten die Anzahl und Lage der Räume (Klassen und Fachräume der Kat. 2) zu melden.

Ø  Nach der Recherche werden die Schulen über die Schulverwaltung über das Ergebnis informiert.

 

Der Antragsteller, Herr Forstmeier, teilt mit, dass der Antrag sehr dringend sei, da die Schule bald wieder los gehe. Es gehe ihm vorrangig um den Schutz der Grundschüler, da diese nicht geimpft werden können. In den Richtlinien gebe es hinsichtlich der Zimmer keinerlei Einschränkung, dies habe auch die Regierung so bestätigt. Er bittet daher entsprechend seinem Antrag, jedes Klassenzimmer, und nicht nur die der Kat. 2, mit Luftfiltern auszustatten. Dass die Schulen die Filter über ihre Budgets anschaffen halte er für eine gute Idee, dies sollte dann aber doch auch für jedes Klassenzimmer möglich sein.

 

Herr Nießlein teilt mit, dass eine aktuelle Bedarfsabfrage bei den Schulen bereits laufe. Nicht alle Schulen sehen überhaupt eine Notwendigkeit von Luftfiltern. Außerdem weist er darauf hin, dass man, wenn man jedes Klassenzimmer ausstatte, aufgrund der Menge in ein Vergabeproblem komme. In dem Fall sei eine europaweite Ausschreibung nötig und eine Anschaffung bis zum Schulbeginn utopisch.

 

Herr OB Deffner ergänzt, dass die Schulen ihre Budgets auch jederzeit überziehen können. Sie können also so viele Luftfilter bestellen, wie notwendigerweise gebraucht werden.

 

Herr Büschl informiert, dass die Schulen durch den zur Verfügung gestellten Warenkorb im Zuge der Recherche geeigneter Geräte bei der Auswahl der Geräte beraten werden und das Hochbauamt auch für sonstige Fragen beratend zur Seite steht, z. B. hinsichtlich der geeigneten Position im Raum oder der Wartung.

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Antrag.


Beschluss:

 

In einem ersten dringend notwendigen Schritt beschafft die Stadt Ansbach mobile Luftreinigungsgeräte für alle Klassenzimmer und Funktionsräume an den Ansbacher Grundschulen. Die Beschaffung soll im Rahmen des neuen Förderprogramms der Bayerischen Staatsregierung erfolgen.

In einem weiteren Schritt werden auch die Kindergärten und die anderen Schulen – soweit noch erforderlich – ausgestattet.