Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.08.2021 FA/001/2021 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 15, Nein: 1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Büschl berichtet, dass vor dem Ausbau des Radweges eine
multilaterale Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das
Staatliche Bauamt Ansbach, den NORA-Gemeinden und der Stadt Ansbach
abzuschließen ist.
Gegenstand der Vereinbarung ist der Neubau und die künftige Unterhaltung
eines unselbständigen Geh- und Radweges bzw. öffentlichen Feld- und Waldweges
(Wirtschaftsweg) entlang der Staatsstraße2255 zwischen dem Staatlichen Bauamt
Ansbach, der Stadt Ansbach, der Gemeinden Lehrberg, Rügland, Weihenzell und
Flachslanden.
Der gesamte Verlauf wurde in 5 Abschnitte untergliedert.
Abschnitt 1: zwischen Egloffswinden und Röshof
von Abschnitt St 255_120_ 2,313 bis Abschnitt St 2255_120_3,521 (Bereich
Ansbach und Markt Lehrberg) auf einem öffentlichen Feld- und Waldweg
Abschnitt 2: Markt Lehrberg
von Abschnitt AN 10_120_0,097 bis Abschnitt AN 10_120_0,185 als neu erstellter
Geh- und Radweg
Abschnitt 3: zwischen Röshof und Schmalach
von Abschnitt St 2255_140_0,440 bis Abschnitt St 2255_140_1,418 (Bereich Markt
Lehrberg) auf einem öffentlichen Feld- und Waldweg
Abschnitt 4: zwischen Schmalach und Gödersklingen
von Abschnitt St 2255_160_0,175 bis Abschnitt St 2255 160, Station 1,935
(Bereich Markt Lehrberg) auf einem öffentlichen Feld- und Waldweg
Abschnitt 5: zwischen Gödersklingen und Lindach
von Abschnitt St 2255_160_2,835 bis Abschnitt St 2255_160_3,200 (Bereich Markt
Lehrberg) von Abschnitt St2255_160_3,200 bis Abschnitt ST 2255_160_3,217
(Bereich Gemeinde Rügland) auf einem öffentlichen Feld- und Waldweg
Gemäß Kostenberechnung vom Mai 2021 belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 3.055.000,00 EUR brutto.
Die Gesamtkosten
werden folgendermaßen aufgeteilt:
Kostenanteil
Freistaat Bayern: ca.
2.195.000,00 EUR brutto
Kostenanteil
Nora-Gemeinden: ca. 615.000,00 EUR brutto
Kostenanteil Stadt Ansbach: ca. 230.000,00 EUR brutto
Laut Ing.-Büro
basiert die Kostenberechnung auf Mittelwerten aus Ausschreibungen vom April
2021. Die derzeit am Markt erkennbare Preisexplosion kann nicht seriös in der
Kostenberechnung abgebildet werden.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BA vom 19.07.2021 und des HFWA vom 20.07.2021:
Der Ferienausschuss
stimmt der vorliegenden Vereinbarung, zur Regelung des Neubaus und die künftige
Unterhaltung eines unselbstständigen Geh- und Radweges bzw. öffentlichen Feld-
und Waldweges entlang der Staatsstraße 2255, zwischen dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach, den NORA-Gemeinden und der Stadt
Ansbach zu.
Die noch benötigten
Mittel in Höhe von 2.680.000 Euro werden verbindlich im Haushalt 2022
bereitgestellt.