Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.07.2021   SR/007/2021 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

10.1    Kampfmitteluntersuchungen Bahnhof; Antrag AfD

 

Herr Büschl verweist auf den Antrag der AfD zu diesem Thema. Man habe sich beim Bauherrn und der Projektleitung diesbezüglich erkundigt.

 

Eine konkrete mehrstufige Kampfmittelsondierung und Räumung finden begleitend statt:

 

Phase A – Historische Erkundung

- Kampfmittelvorerkundung durch eine Fachfirma für Luftbildauswertung

- Aufstellen eines Kampfmittelerkundungs- und –Räumkonzeptes durch ein Fachbüro

 

Phase B – Technische Erkundung und Gefährdungsabschätzung

- Oberflächensondierung des Umbaubereichs mittels Georadar durch eine beauftragte Fachfirma (Eindringtiefe je nach Bodenart / Wassergehalt nicht mehr als 2 m unter Messfläche)

- Bohrlochsondierung bei tieferen Eingriffen in den Boden durch eine beauftragte Fachfirma (aufgrund der eingeschränkten Eindringungstiefe der Sondierung von der Oberfläche)

 

Phase C – Kampfmittelräumung

- Baubegleitende Kampfmittelräumung durch eine beauftragte Fachfirma

 

„Damit wird seitens der DB St&S als Bauherr des ‚Barrierefreien Ausbaues Bf Ansbach‘ alles nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik erforderliche getan, um Gefahren für die Schutzgüter unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Nutzung zu beseitigen.“

 

Der Antrag gehe somit ins Leere, da die Bahn selbst das größte Interesse an einer Sondierung habe. Da die Baustelle aber noch nicht abgeschlossen sei, könnte ein weiterer Bombenfund nicht ausgeschlossen werden.

 

Herr Meier möchte den gestellten Antrag als Tagesordnungspunkt behandelt haben.

 

 

10.2    Raumluftfilteranlagen in Klassenzimmern; Antrag ÖDP

 

Herr Kleinlein erklärt, dass bereits letzte Woche eine Mail mit Bedarfsanfrage an alle Schulen gesendet wurde. Von zwei Schulen kam bis heute eine Rückmeldung, diese lehnen eine Beschaffung von mobilen Raumluftfilteranlagen ab. Solange nicht alle Rückmeldungen eingegangen sind, mache eine Behandlung des Antrages keinen Sinn.

 

Herr Forstmeier bittet um Richtigstellung der Aussage im Bauausschuss. Hier wurde mitgeteilt, dass Luftreiniger nur in schlecht belüftbaren Klassenzimmern aufgestellt werden sollen. Dies war so auch in der FLZ zu lesen. Richtigerweise muss klargestellt werden, dass die Verordnung des Ministeriums vorsieht, alle Klassenzimmer nebst Fachräumen mit Luftreinigern auszustatten und auch entsprechend zu fördern. Dies wurde auch von der Regierung von Mittelfranken bestätigt.

 

Seitens der Verwaltung wird wie folgt gem. vorgegebener Rahmenbedingungen durch die Staatsregierung und aktueller Empfehlungen des Umweltbundesamtes weiter vorgegangen:

 

1.         Die Schulen sollen in eigener Zuständigkeit über deren Budgets die Beschaffungen durchführen. Dies beinhaltet auch die Wartung (z.B. Filtertausch) à Ziel: Dezentralisierung aus vergaberechtlichen Aspekten gem. Ministerialschreiben.

 

2.         Dafür wird eine Markterkundung ME (gem. RL zulässige Geräteauswahl und Kostenrahmen) vom Hochbauamt durchgeführt um entsprechend den Richtlinien zulässige Geräte zu beschaffen. (Warenkorb)

 

3.         Die Schulen werden angehalten nur Räume der Kategorie 2 (Position des UBA) auszustatten.

 

4.         Über die Schulverwaltung werden die Schulen davon informiert (1. Schritt) und gebeten die Anzahl und Lage der Räume (Klassen und Fachräume, welche in Kat. 2 eingeschätzt werden) zu melden.

 

5.         Nach Markterkundung werden die Schulen über die Schulverwaltung erneut mit dem Ergebnis der ME informiert. (2.Schritt).

 

 

10.3    Mietpreisbremse

 

OB Deffner bittet Herrn Forstmeier, der auf eine Frist zur Stellungnahme zu einem Gutachten als Grundlage für die bayerische Mieterschutzverordnung hinweist, hierzu einen schriftlichen Antrag zu stellen, der dann geprüft und gegebenenfalls im Ferienausschuss behandelt werden könne.

 

 

10.4    Nutzung Barton-Areal; Anfrage OLA

 

Herr Meyer weist darauf hin, der Stadtrat hat seiner Januarsitzung 2017 einstimmig für die Nutzung des Barton-Areals durch einen zweiten Hochschul-Campus sowie Wohnen votiert, nachdem die US-Armee die Rückgabe der Fläche spätestens zum Jahr 2021 versprochen hatte. Er bat in seiner Anfrage um einen aktuellen Informationsstand mit Blick auf die Zukunft des Areals, sowie um Mitteilung, in welcher Form sich die Verwaltung für die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses (ggf. im Verbund mit Abgeordneten oder Institutionen) und damit für die Verwirklichung einer großen Zukunftschance für Ansbach einsetzen wolle.

 

OB Deffner weist darauf hin, dass der erwähnte Beschluss aus dem Jahr 2017 von einer Verfügbarkeit des Standortes für die öffentliche Hand ausging. Die Zukunft des Barton Areals werde in Washington geprüft. Wenn die Fläche an die BIMA zurückgehe, könne die Fläche evtl. erworben werden. Hier könne der Bund aber eine eigene Nutzung vorziehen. Der Stadtrat sei hier für eine Entscheidung und die Errichtung einer Hochschule nicht zuständig.

 

Herr Schalk informiert, dass seiner Kenntnis nach sich die Hochschule bereits nach anderen Standorten zur Erweiterung bemüht.