Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.07.2021 HFWA/007/2021 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 15, Nein: 1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr
Jakobs erklärt dem Gremium,
das man dieser vertraglichen Verpflichtung nachkommen müsse. Gegenstand der multilateralen
Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche
Bauamt Ansbach, den NORA-Gemeinden und der Stadt Ansbach sei der Neubau und die
künftige Unterhaltung eines unselbständigen Geh- und Radweges bzw. öffentlichen
Feld- und Waldweges (Wirtschaftsweg) entlang der Staatsstraße 2255
zwischen dem Staatlichen Bauamt Ansbach, der Stadt Ansbach, der Gemeinden
Lehrberg, Rügland, Weihenzell und Flachslanden.
Gemäß der Kostenberechnung vom Mai 2021 würden sich die
Gesamtkosten
i. H. v. ca.
3.055.000 €
wie folgt aufteilen:
Kostenanteil
Freistaat Bayern: ca.
2.195.000 €
Kostenanteil
Nora-Gemeinden: ca.
615.000 €
Kostenanteil Stadt Ansbach: ca.
230.000 €
Es wird darauf
hingewiesen, dass laut Ing.-Büro die Kostenberechnung auf Mittelwerten aus
Ausschreibungen vom April 2021 beruhen würde. Die derzeit am Markt erkennbare
Preisexplosion könne somit nicht seriös in der Kostenberechnung abgebildet
werden.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der vorliegenden Vereinbarung,
zur Regelung des Neubaus und die künftige Unterhaltung eines unselbstständigen
Geh- und Radweges bzw. öffentlichen Feld- und Waldweges entlang der
Staatsstraße 2255, zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das
Staatliche Bauamt Ansbach, den NORA-Gemeinden und der Stadt Ansbach
zuzustimmen.
Die noch benötigten
Mittel in Höhe von 2.680.000 Euro werden verbindlich im Haushalt 2022
bereitgestellt.