Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.05.2015   BA/005/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe:

 

Herr Crasser gibt bekannt, dass der Gutachterausschuss für den Bereich der Stadt Ansbach am 29.4. und 30.4.15 turnusgemäß die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 beraten und neu ermittelt habe. Erstmalig waren flächendeckende Bodenrichtwerte zu ermitteln, als auch Werte für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstück im Außenbereich. Diese Werte werden zur Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ausgearbeitet.  Ohne dieser Ausarbeitung vorgreifen zu wollen, kann als vorläufiges Resümee festgestellt werden.

1. Baulandpreis vornehmlich im Ansbacher Norden für Wohnbaugrundstücke sind gestiegen, sonst jeweils unterschiedlich aber doch mit steigender Tendenz auch in anderen Gebieten

2. auch die Werte für die Ansbacher Innenstadt (Fiktion unbebautes Grundstück) wurden moderat angehoben

3. Werte für Gewerbeflächen sind in etwa gleich geblieben

4. es wurden Werte für Wald, Wiese, Acker ermittelt.

 

Die neuen Bodenrichtwerte stehen voraussichtlich im Juni zur Verfügung und werden amtlich bekannt gemacht.

 

 

Anfrage; Kundenstopper in der Fußgängerzone

 

Herr  Stephan kritisiert, dass, entgegen der festgelegten Anzahl von einem Kundenstopper je Geschäft, es zahlreiche Geschäfte gäbe, die sich nicht an die Vorgaben hielten. Er bittet darum, dieses Vergehen zu sanktionieren. Frau OB Seidel bittet um Überlassung der Beispiele und sagt eine Abhilfe zu.

 

 

Anfrage; Betriebsamt, Laubbläser

 

Herr Stephan berichtet, dass er von einem Bürger in der Steingruber Straße angesprochen wurde, dass Mitarbeiter des Betriebsamtes vergangene Woche bereits um 7.15 Uhr Laubbläser eingesetzt haben. Durch diesen Lärm habe sich der Anwohner gestört gefühlt. Es wurde die Frage gestellt, ob man zu dieser Uhrzeit die Arbeiten nicht mit einem Rechen erledigen könne.

 

Herr Büschl antwortet hierzu, dass der Einsatz der Laubbläser grundsätzlich zu den immissionsschutzrechtlichen Tagzeiten stattfinden könne. Diese lägen im Zeitfenster von 6 – 22 Uhr. Weitere Einschränkungen liegen ggf. im Gerätetyp. Man werde jedoch ein Einsatz überprüfen.