Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Erstattung der Mittags- und Hausaufgabenbetreuungsgebühren an Eltern für den Zeitraum Januar 2021 bis Mai 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.07.2021   HFWA/007/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  13/010/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs erläutert den Ausschussmitgliedern, dass aufgrund der staatlich angeordneten Schulschließung wegen der Corona-Pandemie im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2021 eine einmalige Förderung für Teilnehmerbeiträge der Eltern für die Mittags- und Hausaufgabenbetreuungen bei der Regierung von Mittelfranken beantragt werden könne.

 

Die Stadt Ansbach hatte für den vorgenannten Zeitraum weiterhin die Betreuungsbeiträge verlangt, die nun durch den Freistaat anteilig übernommen werden würden. Für die Stadt Ansbach verbliebe ein Eigenanteil von ca. 21.000 €.

 

An die Förderung seien Voraussetzung geknüpft:

Die Mittagsbetreuung der Karolinenschule würde jedoch nicht unter die Förderrichtlinien fallen. Deshalb müssten hier die Gebühren zu 100 % von der Stadt getragen werden (à Grundsatz der Gleichbehandlung).

 

Die Erstattung der Mittags- und Hausaufgabenbetreuungsgebühren würden somit die Eltern erhalten, die diese Betreuung im vorgenannten Zeitraum genutzt/gebucht hätten. Sollte jedoch die Notbetreuung (mehr als fünf Tage im Zeitraum von Januar bis Mai 2021) in Anspruch genommen worden sein, entfalle die Erstattung der Betreuungsgebühren.

 

Eine eventuelle Änderung in geringem Umfang der in der Sitzungsvorlage vorgelegten Zahlen könne aufgrund nachträglich zu korrigierender Anwesenheitslisten nicht ausgeschlossen werden.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Übernahme des Eigenanteils durch die Stadt Ansbach für die Erstattung der Elternbeiträge zur Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für den Zeitraum Januar 2021 bis Mai 2021.