Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.07.2021   BA/007/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Bewerbung der Stadt Ansbach am Sonderfonds Städtebauförderung

„Innenstädte Beleben“

 

Herr Büschl berichtet über die Bewerbung der Stadt Ansbach am Sonderfonds Städtebauförderung „Innenstädte Beleben“. Das Programm mit einer Förderhöhe von 80 Prozent umfasst einen Gesamtbetrag in Höhe von 462.000,- €. Eine Anmeldung erfolgte für die Sanierung der WC-Anlage in der Reitbahn als rollstuhlgerechtes Unisex-WC mit einer Summe von ca. 70.000,- €. Angemeldet wurde zudem die Beschaffung von 25 einheitlichen Pflanzgefäßen für die Stadtmöblierung mit einer Summe von ca. 60.000,- €, sowie die Spielplatzneugestaltung und behutsame Erneuerung der Grünanlage im Stadtgraben mit einer Summe von ca. 375.000,- €. Die Bewerbung für den Sonderfonds Städtebauförderung „Innenstädte Beleben“ musste durch die Verwaltung sehr kurzfristig erfolgen, so dass vorab leider keine Informationen an das Gremium weitergegeben werden konnten.

 

 

Bekanntgabe;

Neues Urnenfeld auf dem Waldfriedhof

 

Frau Heinlein informiert über die Anlage eines Urnenkreises als alternative Bestattungsform am Waldfriedhof. Die gärtnerisch gepflegte Urnenanlage umfasst einen mittleren Pflasterkreis mit einem Durchmesser von 5 Metern. Die Einfassungen der Grabstellen sind durch Kreise mit einem Pflasterband von ca. 15 cm Breite markiert. Jede einzelne Grabstelle ist 90 cm tief, an der schmalen Stelle am Innenkreis 60 cm breit und an der Stelle der Grabplatte bzw. Stele 70 cm breit. Aktuell ergibt sich eine Gesamtanzahl von 76 Urnengräber, die jeweils doppelt belegt werden können. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Jahr 2021 geplant, aktuell sind HH-Mittel in Höhe von 17.000,- € vorhanden. 

 

 

Bekanntgabe;

Raumluftfilteranlagen in Klassenzimmern

 

Herr Büschl stellt die Einschätzungen der Fachkommissionen und des Umweltbundesamtes dar. Er führt aus, dass Luftfilteranlagen rein unterstützend wirken, die Luft wird lediglich umgewälzt, aber nicht ausgetauscht. Als Nachteile von Raumluftfilteranlagen werden ein ggf. zusätzlicher Wärmeeintrag, ein erhöhter Stromverbrauch, ggf. ein Prüfaufwand für Leitungsabsicherungen, die Geräteemissionen (Schall) und der zusätzliche Wartungsaufwand angesehen.

 

Der Freistaat Bayern hat nun kurzfristig Richtlinien verabschiedet. Die Bayerische Förderung für technische Geräte in Schulen gewährt für mobile Luftfilter bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf höchstens 1.750,- € je förderfähigen Raum/Gerät begrenzt.

 

Eine weitere Fördermöglichkeit für den Neueinbau stationärer raumlufttechnischer Anlagen in Einrichtungen beläuft sich auf 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Planung und Montage und ist auf max. 500.000,- € pro Standort begrenzt. Diese Fördermöglichkeit ist nur bei bereits laufenden Maßnahmen realistisch realisierbar.

 

Herr Büschl verweist auf die Umsetzungshinweise zur Auslegung der Vergabevorschriften durch das Staatsministerium des Inneren. Diese besagen, dass die Schulleitungen als Budgetinhaber mindestens drei Angebote einzuholen haben und anschließend die Geräte selbständig im Rahmen ihres Budgets beschaffen können. Damit kann eine EU- bzw. öffentliche Ausschreibung unterbleiben und eine Beschaffung ist zeitnah möglich. Ob bis zum Ende der Sommerferien 2021 allerdings eine Beschaffung möglich ist, ist aufgrund der derzeitigen Marktlage jedoch fraglich. Die Verwaltung wird eine Markterkundung vornehmen, welche für die Beschaffung herangezogen werden soll.

 

Zusammengefasst erfolgt das weitere Vorgehen gemäß der vorgegebenen Rahmenbedingungen durch die Staatsregierung und der Erkenntnisse und Position des Umweltbundesamtes wie folgt:

 

    1. Die Schulen sollen in eigener Zuständigkeit über deren Budgets die Beschaffungen durchführen. Dies beinhaltet auch die Wartung (z.B. Filtertausch) -> Ziel: Dezentralisierung aus vergaberechtlichen Aspekten gem. Ministerialschreiben.
    2. Dafür wird eine Markterkundung ME (gem. RL zulässige Geräteauswahl und Kostenrahmen) vom Hochbauamt durchgeführt um entsprechend den Richtlinien zulässige Geräte zu beschaffen (Warenkorb)
    3. Die Schulen werden angehalten nur Räume der Kategorie 2 (Position des UBA) auszustatten.
    4. Über die Schulverwaltung werden die Schulen davon informiert (1. Schritt) und gebeten die Anzahl und Lage der Räume (Klassen und Fachräume, welche in Kat. 2 eingeschätzt werden) zu melden.
    5. Nach Markterkundung werden die Schulen über die Schulverwaltung erneut mit dem Ergebnis der ME informiert. (2.Schritt).

 

Herr Oberbürgermeister Deffner fügt abschließend hinzu, dass die Bestellung kleiner Chargen durch die Schulen die einzige Möglichkeit sei, um zeitnah die Schulräume auszustatten.

 

 

Bekanntgabe;

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.07.2021 zu Bauvorhaben Am Drechselsgarten und in der Bauhofstraße

 

Herr Büschl erklärt vorab, dass jeweils die Ankündigung einer Ablehnung des Vorhabens an den Bauherren erfolgt sei. Nachdem die Fraktion vom bevollmächtigten Architekten angesprochen wurde, können nachfolgende Informationen zu den beiden Vorhaben gegeben werden.

 

Herr Büschl zeigt zuerst anhand von Luftbildern und Lageplänen den derzeitigen Sachstand des Bauvorhabens Am Drechselsgarten. Die Dimension des bisher geplanten Vorhabens löst grundsätzlich ein Planerfordernis, also eine Aufstellung eines Bebauungsplanes aus. Das Baurecht richtet sich derzeit nach § 34 BauGB.

 

Herr Büschl berichtet, dass zu dem Bauvorhaben Vorbesprechungen im ersten Halbjahr 2020 stattfanden und der Investor entsprechende Vorgaben erhalten habe. Die Nachbarn haben ihre Zustimmung zum eingereichten Bauantrag verweigert. Dieser ursprüngliche Bauantrag existiert nicht mehr, die Planung wurde zurückgezogen.

 

Nun wurde ein neuer Antrag mit einer Stellplatzanlage für Wohnungen (ehemaliges Hotel) als Tekturantrag eingereicht, Nachbarzustimmungen wurden nicht vorgelegt. Die Grundstücksfläche von ca. 3.063 m² soll mit einem Wohngebäude mit 20 Wohneinheiten und 24 oberirdischen Stellplätzen bebaut werden. Das Wohngebäude ist mit drei Vollgeschossen geplant, eine Tiefgarage entfällt. Die Bauhöhen betragen ca. 10 Meter ab dem Gelände und mindestens 12 Meter über der angrenzenden Straße Am Drechselsgarten.

 

Das Bauvorhaben ist von eindeutigen Vorbehalten der Nachbarschaft geprägt, welche vor allem die Dimension und das Verkehrsaufkommen kritisieren. Seitens der Verwaltung wurde im gesamten bisherigen Verfahren unter mehrfachen Gesprächen versucht eine Lösung zu unterstützen. Darüber hinaus wurden Lösungswege für eine sich einfügende Bebauung durch Auflösung des großen Baukörpers in mehrere kleiner Baukörper aufgezeigt.

 

In der Bauhofstraße ist ein Objekt durch Umbau und Aufstockung mit 7 Wohneinheiten geplant. Die Gewerbebetriebe in der Nachbarschaft äussern erhebliche Bedenken. Auch hier wurden die Nachbarzustimmungen nicht vorgelegt. Das Bauvorhaben ist aus Sicht der Verwaltung in der beantragten Form nicht zulässig, weshalb die Ablehnung angekündigt wurde.