Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Neubau Geh- und Radweg Ansbach - Rügland entlang der Staatsstraße 2255 -
Zustimmung zur Vereinbarung zwischen dem Staatlichem Bauamt, der Stadt Ansbach und den NORA-Gemeinden über den Neubau und die künftige Unterhaltung

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.07.2021   BA/007/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt zu Beginn kurz den Sachverhalt zum Neubau des Geh- und Radweges von Ansbach nach Rügland entlang der Staatsstraße 2255. Er führt aus, dass die Stadt Ansbach nur im Eigentum einer Fläche von 770 Metern sei, das Projekt jedoch federführend betreue.

 

Herr Wehrer stellt anschließend ausführlich die Sitzungsvorlage vor.

 

Vor Ausbau des Radweges ist eine multilaterale Vereinbarung abzuschließen zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach, den NORA-Gemeinden und der Stadt Ansbach.

 

Gegenstand der Vereinbarung ist der Neubau und die künftige Unterhaltung eines unselbständigen Geh- und Radweges bzw. öffentlichen Feld- und Waldweges (Wirtschaftsweg) entlang der Staatsstraße2255 zwischen dem Staatlichen Bauamt Ansbach, der Stadt Ansbach, der Gemeinden Lehrberg, Rügland, Weihenzell und Flachslanden.

Der gesamte Verlauf wurde in 5 Abschnitte untergliedert.

Abschnitt 1: zwischen Egloffswinden und Röshof
von Abschnitt St 255_120_ 2,313 bis Abschnitt St 2255_120_3,521 (Bereich Ansbach und Markt Lehrberg) auf einem öffentlichen Feld- und Waldweg

Abschnitt 2: Markt Lehrberg
von Abschnitt AN 10_120_0,097 bis Abschnitt AN 10_120_0,185 als neu erstellter Geh- und Radweg

Abschnitt 3 zwischen Röshof und Schmalach
von Abschnitt St 2255_140_0,440 bis Abschnitt St 2255_140_1,418 (Bereich Markt Lehrberg) auf einem öffentlichen Feld- und Waldweg

Abschnitt 4 zwischen Schmalach und Gödersklingen
von Abschnitt St 2255_160_0,175 bis Abschnitt St 2255 160, Station 1,935 (Bereich Markt Lehrberg) auf einem öffentlichen Feld- und Waldweg

Abschnitt 5 zwischen Gödersklingen und Lindach
von Abschnitt St 2255_160_2,835 bis Abschnitt St 2255_160_3,200 (Bereich Markt Lehrberg) von Abschnitt St2255_160_3,200 bis Abschnitt ST 2255_160_3,217 (Bereich Gemeinde Rügland) auf einem öffentlichen Feld- und Waldweg

 

Gemäß Kostenberechnung vom Mai 2021 belaufen sich die

Gesamtkosten:                                          ca. 3.055.000,00 EUR brutto

 

Die Gesamtkosten werden folgendermaßen aufgeteilt:

Kostenanteil Freistaat Bayern:                  ca. 2.195.000,00 EUR brutto

Kostenanteil Nora-Gemeinden:                 ca.    615.000,00 EUR brutto

Kostenanteil Stadt Ansbach:                 ca.    230.000,00 EUR brutto

 

Laut Ing.-Büro basiert die Kostenberechnung auf Mittelwerten aus Ausschreibungen vom April 2021. Die derzeit am Markt erkennbare Preisexplosion kann nicht seriös in der Kostenberechnung abgebildet werden.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • die aktuelle Planung befürwortet, aber auch wegen des fehlenden Lückenschlusses kritisiert.
  • eine Unterquerung sowohl begrüßt, als auch abgelehnt.

Ø  Bis auf die Abzweigung nach Egloffswinden ist die Planung unverändert, eine Unterführung werde nicht gebaut.

  • auf die zugesagte Schotterung des Sportweges durch die Strüther Bauern hingewiesen.

Ø  Herr Oberbürgermeister Deffner lobt den hervorragenden Zustand des im Zuge der Windkraftanlage ertüchtigten Weges und spricht den Strüther Bauern seinen Dank für die geplante Schotterung aus.

  • nachgefragt, ob eine Querungshilfe in Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung möglich sei.

Ø  Eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung betrifft den verkehrsrechtlichen Fachbereich, dort werde die Möglichkeit geprüft und ggf. nach Alternativen gesucht. Einen gezielten Hinweis auf eine Radwegeführung auf die andere Seite werde es aber nicht geben.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der vorliegenden Vereinbarung, zur Regelung des Neubaus und die künftige Unterhaltung eines unselbstständigen Geh- und Radweges bzw. öffentlichen Feld- und Waldweges entlang der Staatsstraße 2255, zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach, den NORA-Gemeinden und der Stadt Ansbach zuzustimmen.

 

Die noch benötigten Mittel in Höhe von 2.680.000 Euro werden verbindlich im Haushalt 2022 bereitgestellt.