Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Vollzug der Gutachterausschussverordnung;
Verlängerung der Amtszeit eines Gutachters

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.05.2015   BA/005/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/014/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Craßer verweist auf die jedem Ausschussmitglied zur Verfügung gestellte Sitzungsvorlage und trägt diese auszugsweise vor.

 

Die Amtszeit für Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beträgt vier Jahre. die Gutachter werden von der Kreisverwaltungsbehörde berufen. Die Berufung kann wiederholt werden (vgl. § 3 Gutachterausschussverordnung – BayGaV).

 

Für folgendes Mitglied läuft die vierjährige Amtszeit ab:

 

            Für den Gutachter

            Dipl.-Ing. (FH) Werner Lindner

            endet die Amtszeit an 05.05.2015.

 

            Herr Lindner ist auch Vorsitzender nach § 3 Abs. 4 BayGaV.

            (Vorsitzender in Fällen in denen die Stadt Ansbach beteiligt ist).

 

Im Interesse einer weiterhin gedeihlichen Arbeit im Gutachterausschuss sollte Herr Werner Lindner auf weitere vier Jahre in seinen Funktionen bestellt werden.

 

Die vorstehende Person ist mit einer Amtszeitverlängerung einverstanden.

Bestellungshindernisse sind nicht bekannt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Werner Lindner wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) berufen.

 

Ferner wird Herr Werner Lindner als Vorsitzender gemäß § 3 Abs. 4 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) auf die Dauer von weiteren vier Jahren berufen.