Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 28.04.2015 SR/004/2015 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 32, Nein: 4 |
Vorlage: | 30/008/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 345 KB |
Herr Büschl
verweist auf die Ausführungen und die Beschlussempfehlung im Bauausschuss.
Ergänzend führt er
aus, dass zu den in der Bauausschusssitzung genannten Bedenken bezüglich der Verkehrssituation
Schwabedastraße / Zufahrt Lidl / Zufahrt geplante Einzelhandelsflächen ergänzend
zum erstellten Verkehrsgutachten des Büros BIT Ingenieure folgende
Stellungnahme abgegeben wurden und zitiert die Stellungnahme auszugsweise:
„Die Beobachtungen
am Erhebungstag zeigten, dass die bereits bestehenden Einkaufsmöglichkeiten
(Lidl-Markt, VR-Bank, Getränke-Markt, Textil-Markt) von den Kunden vorrangig
über die Zufahrt an der Rettistraße angefahren werden. An der bestehenden
Zufahrt an der Schwabedastraße war eine geringere Frequentierung zu beobachten.
Wird der „Worst Case“ angenommen, dass in der nachmittäglichen Spitzenstunde im
Querschnitt rd. 100 Kfz/h die Ein- und Ausfahrt des Lidl-Marktes sowie rd. 130
Kfz/h die Ein- und Ausfahrt der geplanten Einzelhandelsflächen passieren, so
wird der Knotenpunkt im Durchschnitt von rund vier Fahrzeugen pro Minute
befahren. Dieses Verkehrsaufkommen kann der Knoten aus heutiger Sicht
bewältigen. An Spitzentagen wie Weihnachten oder vor bzw. nach Feiertagen kann
das Verkehrsaufkommen höher sein. Generell bedingt die direkt gegenüberliegende
Anordnung der beiden Ein- und Ausfahrten „Sichtkontakt“ zwischen den einzelnen
Verkehrsteilnehmern und trägt somit zur Sicherheit des Begegnungs- und
Kreuzungsverkehrs bei. Aus verkehrsplanerischer Sicht kann der Erschließung
über die Schwabedastraße sowie der gegenüberliegenden Anordnung der Ein- und
Ausfahrt des Lidl-Marktes bzw. der geplanten Einzelhandelsflächen zugestimmt
werden.“
Die Anordnung der
Ein- und Ausfahrt der geplanten Einzelhandelsflächen kann wie bisher angedacht
gegenüber der bestehenden Ein- und Ausfahrt des Lidl-Marktes festgesetzt
werden. Rechnerisch ist lt. dem Verkehrsgutachten an der Einmündung Rettistraße
/ Schwabedastraße künftig kein separater Linksabbiegerstreifen erforderlich.
Trotzdem wurde vom Investor zwischenzeitlich ein Vorschlag zur Aufweitung des
Straßenraumes mit Anlage einer Linksabbiegespur eingebracht. Die geplante
Aufweitung erfolgt nach Osten, der Gehweg soll entsprechend verlegt werden.
Dazu muss der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung im westlichen Bereich
um den Straßenraum erweitert werden. Die detaillierte Gestaltung der
Verkehrsflächen sowie die Übernahme durch die Stadt Ansbach werden in einem
städtebaulichen Vertrag geregelt.
Aufgrund der sich
durch das Schallschutzgutachten ergebenden Empfehlungen (Einhausung der
Anlieferung östlich des Marktgebäudes) kann die bisher festgesetzte Baugrenze
im Osten nicht eingehalten werden. Zur Realisierung der Planung ist es
notwendig, die östliche Baugrenze um 1,50 m nach Osten zu verschieben.
Frau OB Seidel
fragt an, ob detailliertere Erläuterungen zu den Planungen gewünscht sind.
Einstimmig besteht
Einigkeit, dass keine weiteren Erläuterungen zu den Planungen durch Herrn
Büschl erfolgen müssen.
Die SPD-Fraktion
stimmt dem Beschlussvorschlag zu, da hiermit eine wichtige Versorgungslücke
geschlossen werde.
Die CSU-Fraktion
stimmt der Beschlussempfehlung zu. Herr Sauerhöfer weist außerdem deutlich
darauf hin, dass dort zwei Handwerksbetriebe angesiedelt sind. Die
Wirtschaftsförderung möge hier mit den Betrieben Kontakt herstellen. Außerdem
bittet er auf die dortige Verkehrssituation Wert zu legen, da sich dieser dort
für die Anwohner merklich erhöhen werde.
Herr Schildbach
kritisiert, dass die Einwände der Kreishandwerkerschaft (zusätzlicher Bäcker
und Metzger) nicht berücksichtigt wurden. Er stimme diesem Punkt deshalb nicht
zu.
Frau Krettinger
stimmt dem Beschluss nicht zu und fordert eine Begrenzung der Kaufkraft.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 13.04.2015:
Das Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße in der Fassung vom 16.06.2014 und das Deckblatt Nr. 8 zum Bebauungsplan Nr. 4 für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße zur Er-richtung von Einzelhandelsflächen in der Fassung vom 22.04.2015 sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.