Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße und Deckblatt Nr. 8 zum Bebauungsplan Nr. 4 für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße zur Errichtung von Einzelhandelsflächen
a) Bericht über die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
b) Offenlegungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.04.2015   SR/004/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 4
Vorlage:  30/008/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verweist auf die Ausführungen und die Beschlussempfehlung im Bauausschuss.

 

Ergänzend führt er aus, dass zu den in der Bauausschusssitzung genannten Bedenken  bezüglich der Verkehrssituation Schwabedastraße / Zufahrt Lidl / Zufahrt geplante Einzelhandelsflächen ergänzend zum erstellten Verkehrsgutachten des Büros BIT Ingenieure folgende Stellungnahme abgegeben wurden und zitiert die Stellungnahme auszugsweise:

 

„Die Beobachtungen am Erhebungstag zeigten, dass die bereits bestehenden Einkaufsmöglichkeiten (Lidl-Markt, VR-Bank, Getränke-Markt, Textil-Markt) von den Kunden vorrangig über die Zufahrt an der Rettistraße angefahren werden. An der bestehenden Zufahrt an der Schwabedastraße war eine geringere Frequentierung zu beobachten. Wird der „Worst Case“ angenommen, dass in der nachmittäglichen Spitzenstunde im Querschnitt rd. 100 Kfz/h die Ein- und Ausfahrt des Lidl-Marktes sowie rd. 130 Kfz/h die Ein- und Ausfahrt der geplanten Einzelhandelsflächen passieren, so wird der Knotenpunkt im Durchschnitt von rund vier Fahrzeugen pro Minute befahren. Dieses Verkehrsaufkommen kann der Knoten aus heutiger Sicht bewältigen. An Spitzentagen wie Weihnachten oder vor bzw. nach Feiertagen kann das Verkehrsaufkommen höher sein. Generell bedingt die direkt gegenüberliegende Anordnung der beiden Ein- und Ausfahrten „Sichtkontakt“ zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern und trägt somit zur Sicherheit des Begegnungs- und Kreuzungsverkehrs bei. Aus verkehrsplanerischer Sicht kann der Erschließung über die Schwabedastraße sowie der gegenüberliegenden Anordnung der Ein- und Ausfahrt des Lidl-Marktes bzw. der geplanten Einzelhandelsflächen zugestimmt werden.“

 

Die Anordnung der Ein- und Ausfahrt der geplanten Einzelhandelsflächen kann wie bisher angedacht gegenüber der bestehenden Ein- und Ausfahrt des Lidl-Marktes festgesetzt werden. Rechnerisch ist lt. dem Verkehrsgutachten an der Einmündung Rettistraße / Schwabedastraße künftig kein separater Linksabbiegerstreifen erforderlich. Trotzdem wurde vom Investor zwischenzeitlich ein Vorschlag zur Aufweitung des Straßenraumes mit Anlage einer Linksabbiegespur eingebracht. Die geplante Aufweitung erfolgt nach Osten, der Gehweg soll entsprechend verlegt werden. Dazu muss der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung im westlichen Bereich um den Straßenraum erweitert werden. Die detaillierte Gestaltung der Verkehrsflächen sowie die Übernahme durch die Stadt Ansbach werden in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

Aufgrund der sich durch das Schallschutzgutachten ergebenden Empfehlungen (Einhausung der Anlieferung östlich des Marktgebäudes) kann die bisher festgesetzte Baugrenze im Osten nicht eingehalten werden. Zur Realisierung der Planung ist es notwendig, die östliche Baugrenze um 1,50 m nach Osten zu verschieben.

 

Frau OB Seidel fragt an, ob detailliertere Erläuterungen zu den Planungen gewünscht sind.

 

Einstimmig besteht Einigkeit, dass keine weiteren Erläuterungen zu den Planungen durch Herrn Büschl erfolgen müssen.

 

Die SPD-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu, da hiermit eine wichtige Versorgungslücke geschlossen werde.

 

Die CSU-Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung zu. Herr Sauerhöfer weist außerdem deutlich darauf hin, dass dort zwei Handwerksbetriebe angesiedelt sind. Die Wirtschaftsförderung möge hier mit den Betrieben Kontakt herstellen. Außerdem bittet er auf die dortige Verkehrssituation Wert zu legen, da sich dieser dort für die Anwohner merklich erhöhen werde.

 

Herr Schildbach kritisiert, dass die Einwände der Kreishandwerkerschaft (zusätzlicher Bäcker und Metzger) nicht berücksichtigt wurden. Er stimme diesem Punkt deshalb nicht zu.

 

Frau Krettinger stimmt dem Beschluss nicht zu und fordert eine Begrenzung der Kaufkraft.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 13.04.2015:

 

Das Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße in der Fassung vom 16.06.2014 und das Deckblatt Nr. 8 zum Bebauungsplan Nr. 4 für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße zur Er-richtung von Einzelhandelsflächen in der Fassung vom 22.04.2015 sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.