Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.06.2021 SR/016/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/024/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 244 KB |
Herr Jakobs verweist auf die Sitzungsvorlage. Es wird kein weiterer Sachvortrag gewünscht.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 15.06.2021:
Die Stadt Ansbach gewährt dem Waldorfkindergarten Ansbach e. V. zur Erweiterung seiner Kindertagesstätte in der Stahlstraße 53 einen Investitionskostenzuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten von voraussichtlich 2.580.651,00 €.
Falls die Regierung von Mittelfranken im Rahmen des Förderverfahrens einen hiervon abweichenden Betrag an zuwendungsfähigen Kosten ermittelt, ist der von der Regierung festgesetzte Betrag maßgebend.
Sollte die Stadt Ansbach die staatliche Förderung in Höhe von 35 % nach der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2021“ nicht erhalten, verringert sich der Investitionskostenzuschuss an den Waldorfkindergarten e. V. auf 66 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Waldorfkindergarten Ansbach e. V. eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.