Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.06.2021 SR/016/2021 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 23, Nein: 8 |
Vorlage: | 30/018/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 228 KB | ||
Abwägungstabelle 141 KB | ||
VEP Nr. E-21 4 MB | ||
Begründung 622 KB |
Herr Büschl verweist auf die Sitzungsvorlage. Es wird kein weiterer Sachvortrag gewünscht.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BWA vom 14.06.2021:
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 28.05.2021 wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag abzuschließen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. E 21 für ein Teilgebiet östlich des Wannenweges in der Fassung vom 19.05.2021 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 19.05.2021.