Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. E 21 für ein Teilgebiet östlich des Wannenweges
a) Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Billigung Durchführungsvertrag
c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.06.2021   SR/016/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 8
Vorlage:  30/018/2021 

Herr Büschl verweist auf die Sitzungsvorlage. Es wird kein weiterer Sachvortrag gewünscht.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BWA vom 14.06.2021:

 

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 28.05.2021 wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag abzuschließen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. E 21 für ein Teilgebiet östlich des Wannenweges in der Fassung vom 19.05.2021 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 19.05.2021.