Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.06.2021 BA/006/2021 |
Beschluss: | In die Fraktionen verwiesen. |
Vorlage: | 32/009/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 244 KB |
Herr
Büschl stellt die nachstehende Maßnahme anhand einer digitalen Präsentation
vor.
Sachverhalt:
Die Bushaltestellen
befinden sich in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen der Lebenshilfe und
anderen Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Die Haltestelle wird demzufolge von Menschen genutzt, die aufgrund vielfältiger
Behinderungsarten auf unterschiedliche bauliche Veränderungen angewiesen sind
um den Arbeitsweg selbständig bewältigen zu können.
Am Standort
Brodswinden sind derzeit rund 400 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Genutzt
wird der ÖPNV von ca. 125 der 400 Beschäftigten.
Im Jahr 2018 wurden verschiedene Varianten untersucht.
Zunächst wurde die Haltestelle ohne gesicherte Querung geplant. Daraufhin
forderte die Inklusionsbeauftragte der Stadt Ansbach, die Einrichtung einer
gesicherten Querung im Sinne einer Bedarfs-/Fußgängerampel. Aufgrund der Nähe
zur Einmündung der Hardtstraße wurde dies seitens der Straßenverkehrsbehörde
abgelehnt. Wenn dann sei der gesamte Knoten zu signalisieren.
Auch die Umleitung
des Busses über die Hardtstraße durch das Gewerbegebiet wurde geprüft. Seitens
VGN wurde dies aber kritisch bewertet, da sich die Umlaufzeiten deutlich
erhöhen würden.
Aus v. g. Gründen wurde der Umbau des
Knotens insgesamt weiterverfolgt.
Das Tiefbauamt erhielt den Auftrag eine signalisierte und nicht signalisierte
Variante zu untersuchen.
Am 09.03.2021 fand ein Abstimmungsgespräch mit der Verkehrsbehörde, der
Stadtentwicklung, der Inklusionsbeauftragten und dem Tiefbauamt über die
weitere Vorgehensweise statt.
Um eine
vollständige Barrierefreiheit zu erreichen, ist eine gesicherte Querung bspw.
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) oder Lichtsignalanlagen notwendig.
Da es sich hier um eine Außerortslage handelt, sind Fußgängerüberwege nicht
zulässig und es bleibt nur die Signalisierung des Kreuzungsbereiches.
Variante 1
barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen ohne Signalisierung (keine gesicherte
Querung)
voraussichtliche Kosten ca. 140.000,- €
Variante
2
barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen einschließlich Signalisierung
(gesicherte Querung)
voraussichtliche Kosten ca. 215.000,- €
Im Haushalt stehen für das Jahr 2021 ca. 140.000,- € zur Verfügung.
Sollte die Variante 2 zur Ausführung kommen, müssten ca. 75.000,- € nachfinanziert
werden.
Aus
verkehrsplanerischer Sicht stellt die Variante 1 keine zufriedenstellende
Lösung dar. Wir würden eine barrierefreie Insel schaffen, die aber von den
entsprechenden Zielgruppen nicht gesichert verlassen oder erreicht werden kann.
Ohne eine barrierefreie Zuwegung ist der ansonsten barrierefreie Ausbau der
Haltestelle nicht zielführend.
Durch den hohen Schwerverkehrsanteil von fast 15 % ist das Queren an dieser
Stelle auch für Personen, welche nicht in ihrer Mobilität eingeschränkt sind
gefährlich.
Aufgrund des o. g.
Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung der signalisierten Variante zuzustimmen.
In der anschließenden Diskussion wird:
Herr Büschl merkt an, dass eine Verlegung der Haltestelle und der barrierefreie Ausbau aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche zwischen den privaten Grundstücken sehr schwierig ist.
Herr OB Deffner merkt bezüglich der Ampel an, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Passanten bei geringem Verkehrsaufkommen bei Rot queren. Die angesprochenen Punkte
- Verlegung Haltestelle auf Waldseite in das Gebiet und
- Führung des Busverkehrs über die Hardtstraße
werden nun nochmal geprüft und im Fraktionsgespräch vorgestellt. Im Fraktionsgespräch kann dann über einen eventuellen Ortstermin entschieden werden. Die Thematik wird im nächsten Bau- und Werkausschuss nochmals aufgefasst.
Seitens des Gremiums besteht hiermit Einverständnis.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der
vorgelegten Planung, der signalisierten Variante 2,
mit Schätzkosten in Höhe von ca. 215.000,- € zu.
Von den notwendigen
Haushaltsmitteln stehen für das Jahr 2021 140.000,- € zur Verfügung, so dass
zusätzlich 75.000,-€ im Haushalt 2021 bereitgestellt werden.
Vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung von 75.000,-€ durch den Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsausschuss am 15.06.2021.